Anwalt für Abfindung: Steigern Sie Ihre Erfolgsaussichten
Sie haben eine Kündigung oder ein Abfindungsangebot erhalten? Unsere Anwälte im Arbeitsrecht helfen Ihnen, die maximale Abfindung zu erhalten. Von sich aus bieten Arbeitgeber häufig keine oder eine viel zu niedrige Abfindung an. Mit der richtigen Strategie kann in einem Großteil der Fälle eine (deutlich höhere) Abfindung erreicht werden.
Abfindung verhandeln bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Als im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt liegt ein Schwerpunkt der Beratung auf der Verhandlung von Abfindungen. Im Rahmen einer Abfindungsverhandlung stellen sich viele Angestellte schwierige Fragen:
- Habe ich überhaupt Anspruch auf eine Abfindung?
- Ist die angebotene Abfindung angemessen?
- Wie muss ich vorgehen, um eine angemessene Abfindung zu erhalten?
Pauschale Antworten auf diese Fragen sind schwierig. In einem kostenlosen Erstgespräch können wir uns Ihren individuellen Fall anschauen und alle Ihre Fragen beantworten. Buch Sie jetzt Ihren Termin.
Unsere Leistungen auf einen Blick
Als Anwälte im Arbeitsrecht beraten wir Angestellte, um die maximale Abfindung zu erhalten. Damit stellen Sie sicher, dass Sie auch wirklich die Abfindung erhalten, die Ihnen zusteht. Dabei ist es unser Ziel, für jeden Angestellten die bestmögliche Abfindung zu verhandeln. Die folgenden Aspekte stehen dabei für uns im Vordergrund:
- Individuelle Beratung: Ihr Ziel ist unser Ziel. Wir passen unsere Strategie an Ihre Situation und Vorstellungen an. Manche Angestellten haben bereits einen neuen Job, sodass Geschwindigkeit an erster Stelle steht. In anderen Fällen geht es darum, eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen.
- Starke Verhandlung: Viele Arbeitgeber bieten von sich aus keine oder eine zu niedrige Abfindung an. Wir verhandeln mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe, damit Sie die Abfindung erhalten, die Ihnen zusteht. Außerdem verhindern wir, dass der Aufhebungsvertrag Klauseln enthält, die sich nachteilig für Sie auswirken.
- Schnelle Beratung: Geschwindigkeit und Erreichbarkeit sind für uns zentral. Sie erhalten bei uns in der Regel noch am gleichen Tag einen kostenlosen Termin für die erste Beratung mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
- Kündigungsschutzprozess: Sofern notwendig, übernehmen wir auch Ihre Verteidigung in einem Kündigungsschutzprozess. Viele Arbeitgeber sind erst in einem Kündigungsschutzprozess bereit, eine angemessene Abfindung zu bezahlen. Bei diesem Prozess stehen wir an Ihrer Seite, um die bestmögliche Abfindung zu erreichen.
- Arbeitslosengeld: Wir achten bei der Verhandlung der Abfindung darauf, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Unser Vorgehen
Wir gehen in drei Schritten vor, um für Sie die maximale Abfindung zu verhandeln.
- Erstgespräch: Im ersten Schritt prüfen wir Ihre Kündigung und besprechen mit Ihnen, welches Vorgehen in der konkreten Situation die höchsten Erfolgsaussichten hat. Außerdem besprechen wir mit Ihnen, was Ihre individuellen Ziele sind (z.B. eine möglichst hohe Abfindung, ein schnelles Vorgehen usw.).
- Verhandlung: Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber die Abfindung. Dafür ist es häufig erforderlich, eine Kündigungsschutzklage einzulegen. Wir übernehmen dafür alle Schritte und kämpfen auch vor Gericht für Ihre Abfindung.
- Auszahlung: Wir kümmern uns darum, dass die vereinbarte Abfindung auch wirklich an Sie ausgezahlt wird.
Höhe der Abfindung
Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die bestimmt, welche Höhe die Abfindung haben muss. Arbeitgeber zahlen die Abfindung, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt und die Abfindung der einzige Weg ist, den Arbeitsvertrag zu beenden. In den meisten Fällen beträgt die Abfindung circa ein halbes bis ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Außerdem wird die Höhe der Abfindung durch die Größe des Unternehmens, möglichen Zeitdruck und insbesondere die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage beeinflusst.
Beispiele für Abfindungen:
- 21.000 €: Bei einem Gehalt von 4.500 € im Monat und einer Betriebszugehörigkeit von ca. 8 Jahre betrug die Abfindung 21.000 €.
- 10.000 €: Bei einem Gehalt von 4.400 € im Monat und einer Betriebszugehörigkeit von 1,5 Jahren betrug die Abfindung 10.000 €.
- 40.000 €: Das Gehalt des Angestellten lag bei 3.500 € im Monat und die Betriebszugehörigkeit bei 14 Jahren.
Wichtige Fristen beachten
Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, ist eine schnelle Verteidigung wichtig. Sie haben nur drei Wochen Zeit, sich gegen die Kündigung zu verteidigen. Danach besteht keine Möglichkeit mehr, eine Abfindung zu erhalten.
Transparente Kosten bei einer Abfindung
Es ist uns wichtig, transparent darzulegen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir rechnen für unsere Arbeit die Kosten ab, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns außerdem um die Kommunikation und Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung.
- Kostenlose Erstberatung: Die Erstberatung ist bei uns immer kostenlos. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.
- Abrechnung: Wir rechnen nach geleisteter Arbeit ab. In den meisten Fällen liegt die Abfindung deutlich über den Kosten.
