Arbeitsrecht
Sozialplan Kündigung

Sozialplan bei der Kündigung - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Sozialplan selbst führt nicht zur Kündigung, sondern der Sozialplan regelt nur die Umstände (z.B. eine Abfindung oder die Kriterien).
  • Wenn ein Sozialplan vorliegt, erfolgen in der Regel betriebsbedingte Kündigungen.
  • Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur 3 Wochen Zeit, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.

Welchen Einfluss hat ein Sozialplan auf Kündigungen?

Der Sozialplan regelt bei Kündigungen die Kriterien, anhand derer die Sozialauswahl erfolgt, sowie gegebenenfalls die Zahlung einer Abfindung. Ein Sozialplan stellt eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer über die Nachteile, die durch eine Betriebsänderung entstehen, dar. Der Sozialplan selbst führt also nicht zu Kündigungen. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall, sodass der Sozialplan insbesondere die Modalitäten der Kündigung regelt. Insgesamt wirkt sich ein Sozialplan auf den folgenden Wegen auf eine Kündigung aus:

  • Sozialauswahl: Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber von den nicht mehr benötigten Angestellten die Angestellten kündigen, die sozial am wenigsten schutzbedürftig sind. Die Kriterien für die Ermittlung der sozialen Schutzbedürftigkeit sind das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, bestehende Unterhaltspflichten und das Vorliegen einer Schwerbehinderung. Für jedes Kriterium werden in der Regel Punkte vergeben (z.B. ein Punkt pro Lebensjahr, ein Punkt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, 5 Punkte pro unterhaltspflichtiges Kind usw.). Wie die Vergabe der Punkte genau verläuft, ist nicht fest vorgegeben. In einem Sozialplan können der Arbeitgeber und der Betriebsrat die genaue Vergabe der Punkte regeln.
  • Namensliste: Der Betriebsrat und der Arbeitgeber können in einem Sozialplan auch festlegen, welche Angestellten genau gekündigt werden. In einem solchen Fall kann die Kündigung nur auf grobe Fehler überprüft werden. Entsprechend sind die Verteidigungsmöglichkeiten von Angestellten gegen die Kündigung nur sehr eingeschränkt möglich.
  • Abfindung: In einem Sozialplan kann außerdem vereinbart werden, ob und in welchem Umfang Abfindungen gezahlt werden. Dabei werden grundsätzlich keine festen Abfindungen festgelegt, sondern die Modalitäten, nach denen sich die Abfindung bemisst. Für die Ermittlung der Höhe der Abfindungen kommt es grundsätzlich auf die folgenden Kriterien an: Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und das Gehalt.

Was ist ein Sozialplan?

Ein Sozialplan ist eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat über den Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen, die den Angestellten aufgrund einer Betriebsänderung entstehen. Eine Betriebsänderung liegt etwa vor, wenn Produktionsstandorte geschlossen werden oder wenn ein Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen erfolgt. Das Ziel des Sozialplans besteht also darin, die Nachteile, die Angestellte in der Zukunft erleiden werden, auszugleichen. Folgende Aspekte prägen den Sozialplan:

  • Einigungsstelle: Wenn sich der Betriebsrat und der Arbeitgeber nicht auf einen Sozialplan einigen können, muss eine Einigungsstelle angerufen werden. Eine Einigungsstelle ist neutral besetzt (z.B. mit Richtern) und fällt eine verbindliche Entscheidung. Deshalb kann der Betriebsrat über die Einigungsstelle einen Sozialplan erzwingen. In Ausnahmefällen kann ein Sozialplan nicht erzwungen werden, etwa bei jungen oder kleinen Unternehmen.
  • Rechtsanspruch: Aus dem Sozialplan können sich unmittelbare Rechtsansprüche von Angestellten ergeben. Wenn etwa ein Sozialplan bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung vorsieht, kann der gekündigte Angestellte die Zahlung der Abfindung vom Arbeitgeber verlangen, ohne dass der Betriebsrat oder jemand anderes noch zustimmen muss o.ä.
  • Inhalte: Die Tarifparteien haben einen sehr weiten Gestaltungsspielraum bei den Inhalten eines Sozialplans. Es ist auch nicht zwingend erforderlich, dass ein Sozialplan eine konkrete Abfindung oder etwas ähnliches enthält. Allerdings ist der häufigste Inhalt eines Sozialplans die Zahlung von Abfindungen.

Erfolgt eine Kündigung aufgrund eines Sozialplans?

Der Sozialplan selbst führt zu keinen Kündigungen. Im Rahmen eines Sozialplans kommt es in der Regel zu betriebsbedingten Kündigungen. Bei Betriebsänderungen fallen häufig Arbeitsplätze weg, sodass ein betriebsbedingter Grund für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen vorliegt. Insgesamt müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen, damit eine betriebsbedingte Kündigung möglich ist:

  • Wegfall des Arbeitsplatzes: Aufgrund der betrieblichen Erfordernisse müssen Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen. Betriebsschließungen und Zusammenschlüsse mit Unternehmen führen häufig zum Wegfall von Arbeitsplätzen.
  • Prognose: Wenn die Kündigung erklärt wird, darf objektiv am Ende der Kündigungsfrist kein Bedarf für die Arbeit mehr bestehen. Damit sind Vorratskündigungen unzulässig, die erklärt werden, weil noch nicht klar ist, ob in der Zukunft noch Bedarf bestehen wird.
  • Keine Alternative: Die betriebsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn keine Alternative zur Kündigung besteht. Das bedeutet etwa, dass weder die Möglichkeit besteht, den Mitarbeiter in einem anderen Bereich zu beschäftigen, noch Kurzarbeit oder ähnliches in Betracht kommt.
  • Sozialauswahl: Bei der Sozialauswahl wird ausgewählt, welches Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Die Auswahl erfolgt dabei danach, welcher Arbeitnehmer am wenigsten schutzbedürftig ist. Für die Schutzbedürftigkeit ist das Lebensalter, die Betriebszugehörigkeit, unterhaltspflichtige Kinder und das Vorliegen einer Schwerbehinderung relevant. Häufig legen Sozialpläne insoweit fest, wie genau die Auswahl erfolgt.

Ist eine Verteidigung gegen eine Kündigung aufgrund eines Sozialplans sinnvoll?

Auch bei Vorliegen eines Sozialplans ist es weiterhin möglich, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen. Der Sozialplan hat – wie dargestellt – bei Kündigungen vorrangig die Wirkung, die Gewichtung der Kriterien bei der Sozialauswahl zu konkretisieren und eine Abfindung festzulegen. Entsprechend kann eine betriebsbedingte Kündigung auch weiterhin unwirksam sein, auch wenn ein Sozialplan vorliegt. Arbeitgeber machen auch bei Vorliegen eines Sozialplans häufig Fehler. Besonders häufig kommt es zu Fehlern bei der Sozialauswahl (z.B. zwischen welchen Angestellten die Sozialauswahl erfolgt). Auch können die Sozialpläne selbst unwirksam sein. Auch wenn ein Sozialplan eine Abfindung festlegt, bedeutet dies nicht, dass die Abfindung final ist. Wenn eine Kündigung unwirksam ist, haben Sie sehr gute Chancen, eine noch höhere Abfindung zu verhandeln. Der Arbeitgeber hätte Ihnen die im Sozialplan vorgesehene Abfindung bei einer wirksamen Kündigung gezahlt. Bei einer unwirksamen Kündigung ist die Abfindung deshalb häufig noch höher.

Kündigung erhalten, was tun?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten:

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Betriebszugehörigkeit?
Betriebszugehörigkeit bedeutet die Zeit, die der Arbeitnehmer bereits bei dem Arbeitgeber ununterbrochen arbeitet.
Wann ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt?
Eine Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn ein Kündigungsgrund (Verhalten, Betrieb oder Person) vorliegt.
Wer muss bei einem Sozialplan zuerst gehen?
Bei einem Sozialplan muss der Angestellte zuerst gehen, der sozial am stärksten ist.
Welche Kriterien zählen bei einem Sozialplan?
Bei einem Sozialplan werden das Alter, die Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und das Vorliegen einer Schwerbehinderung berücksichtigt.
Wer wird nach einem Sozialplan zuerst gekündigt?
Nach einem Sozialplan werden junge Mitarbeiter mit einer kurzen Betriebszugehörigkeit und ohne Kinder zuerst gekündigt.

Mandanten

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