Arbeitsrecht
Kündigung Zeitarbeiter

Kündigung von Zeitarbeitern: Wann zulässig und worauf kommt es an?

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
06.10.2025
4
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zeitarbeiter können mit einer Frist von wenigen Wochen ihren Arbeitsvertrag kündigen.
  • Zeitarbeiter können nur gekündigt werden, wenn ein Grund vorliegt (Verhalten, Person oder Betrieb).
  • Die Anforderungen an eine wirksame Kündigung sind hoch. Häufig kündigen Zeitarbeitsunternehmen, obwohl die Kündigung nicht gerechtfertigt ist.

Als Zeitarbeiter kündigen, was beachten?

Auch Zeitarbeiter können einen Arbeitsvertrag kündigen. Zeitarbeiter kündigen Arbeitsverträge in den meisten Fällen, wenn Sie eine Vollzeitstelle gefunden haben. Im Rahmen der Kündigung sollten Angestellte die folgenden Punkte bedenken:

  • Frist: Die Kündigungsfrist ist abhängig von der Beschäftigungsdauer. Während der Probezeit können Arbeitsverträge innerhalb von wenigen Tagen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist im Anschluss beträgt maximal 28 Tage.
  • Form: Sie müssen bei Ihrem Arbeitgeber, also dem Zeitarbeitsunternehmen, kündigen. Die Kündigung muss schriftlich, also eine ausgedruckte Kündigungserklärung mit Ihrer Unterschrift, erfolgen. Bei dem Unternehmen, bei dem Sie aktuell eingesetzt werden, brauchen Sie nicht zu kündigen.
  • Gehalt & Urlaub: Denken Sie daran, noch ausstehende Gehälter einzufordern und ausstehenden Urlaub zu nehmen oder sich auszahlen zu lassen. Sie haben außerdem einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Zeitarbeit kündigen ohne Sperre

Wenn Sie als Zeitarbeiter Ihren Arbeitsvertrag kündigen, werden Sie für einige Wochen bei der Agentur für Arbeit gesperrt. Die Sperre hat zur Konsequenz, dass Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen Sie trotz der Eigenkündigung nicht gesperrt werden. In den folgenden Fällen droht keine Sperre:

  • Wichtiger Grund: Ein wichtiger Grund kann sich etwa daraus ergeben, dass Sie auf der Arbeit gemobbt wurden oder Sie gekündigt haben, um einen Angehörigen pflegen zu können.
  • Aufhebungsvertrag: Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, erfolgt in den meisten Fällen ebenfalls keine Sperre durch die Agentur für Arbeit.

Wann können Zeitarbeiter gekündigt werden?

Zeitarbeiter können gekündigt werden, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Gründe für eine Kündigung können aus dem Verhalten, der Person oder dem Betrieb kommen:

  • Verhalten: Eine verhaltensbedingte Kündigung ist zulässig, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Zeitarbeiters vorliegt. Beispiele für eine verhaltensbedingte Kündigung sind etwa der Diebstahl von Unternehmenseigentum, die Belästigung von Kollegen oder den Vorgesetzten zu beleidigen.
  • Person: Eine personenbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Wird etwa einem Piloten seine Fluglizenz entzogen, kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht.
  • Betrieb: Eine betriebsbedingte Kündigung kommt bei Zeitarbeitern in Betracht, wenn dauerhaft keine Möglichkeit für einen Einsatz besteht. Eine betriebsbedingte Kündigung kommt nur in Betracht, wenn der Zeitarbeiter keinen Einsatz hat, der Arbeitgeber alles getan hat, um ein neues Projekt zu finden. Wenn allerdings keine Aussicht besteht, einen neuen Einsatz, auch nach einer möglichen Umschulung, zu erhalten, kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht. Dazu darf der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht dem Arbeitnehmer kündigen, der keinen Einsatz hat. Vielmehr muss eine Sozialauswahl stattfinden, die auch die Leiharbeiter berücksichtigt, die sich in Projekten befinden, um den sozialstärksten Zeitarbeiter zu finden, damit diesem gekündigt wird. Im Rahmen der Sozialauswahl werden das Alter, die Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Behinderungen berücksichtigt.

Die genannten Kündigungsgründe setzen voraus, dass das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn Sie seit mindestens 6 Monaten für das Zeitarbeitsunternehmen arbeiten. Ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, sind Kündigungen deutlich einfacher möglich. 

Droht die Kündigung, wenn in dem eingesetzten Unternehmen Personal abgebaut wird?

Wenn in dem Unternehmen, in dem Zeitarbeiter eingesetzt werden, Personal abgebaut wird, droht Zeitarbeitern noch keine Kündigung. Zeitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen. Kündigungen bei dem Unternehmen, bei dem Sie eingesetzt sind, führen nicht dazu, dass Sie ebenfalls gekündigt werden. Eine Kündigung durch das Zeitarbeitsunternehmen droht nur, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Alles getan: Der Arbeitgeber muss alles getan haben, um ein neues Projekt für den Zeitarbeiter zu finden. Das bedeutet konkret, dass intensiv versucht werden muss, ein passendes Projekt zu finden. 
  • Umschulung: Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn auch eine Umschulung nicht dazu führen würde, dass es für den Leiharbeiter ein passendes Projekt gibt.
  • Nachhaltige Krise: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es sich um einen dauerhaften Auftragsrückgang handelt. Es darf also auch in den nächsten Monaten und Jahren keine Aussicht auf einen Einsatz bestehen.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Beitrag zum Kündigungsschutz bei Zeitarbeit.

Wie erfolgt die Kündigung von Zeitarbeitern?

Zeitarbeiter können nur durch ihren Arbeitgeber, also das Zeitarbeitsunternehmen, gekündigt werden. Das Unternehmen, bei dem die Zeitarbeiter tätig sind, ist nicht der Arbeitgeber des Zeitarbeiters. Entsprechend kann das Unternehmen dem Zeitarbeiter auch nicht kündigen. Bezüglich der Kündigung sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

  • Schriftlich: Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Das bedeutet insbesondere, dass eine Kündigung nicht am Telefon oder per Mail erklärt werden kann.
  • Betriebsrat: Sofern das Zeitarbeitsunternehmen einen Betriebsrat hat, muss dieser vor der Kündigung angehört werden.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Ausgewählte Angestellte, z. B. Betriebsratsmitglieder oder Schwangere, können nicht gekündigt werden.

Kündigung als Zeitarbeiter erhalten, was tun?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten.

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden. Eine Verteidigung gegen eine Kündigung von Zeitarbeitern hat gute Aussichten auf Erfolg. Dafür muss die Klage allerdings rechtzeitig erhoben werden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.

Eine Verteidigung gegen eine Kündigung bei Zeitarbeitsunternehmen hat in den meisten Fällen gute Erfolgsaussichten. Zeitarbeitsunternehmen sprechen häufig betriebsbedingte Kündigungen aus. Allerdings liegen in den meisten Fällen die Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung nicht vor. Entsprechend kann in solchen Fällen erfolgreich gegen die Kündigung vorgegangen werden. In Betracht kommen eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung.

Innerhalb welcher Frist können Zeitarbeiter gekündigt werden?

Die Kündigungsfrist für Zeitarbeiter liegt zwischen 2 Tagen und 7 Monaten. Die Kündigungsfrist ist von der Betriebszugehörigkeit abhängig. In den ersten Wochen der Probezeit kann der Arbeitsvertrag innerhalb von wenigen Tagen beendet werden. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 20 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 7 Monate.

Häufig gestellte Fragen

Wie muss die Kündigung bei Zeitarbeit erfolgen?
Die Kündigung bei Zeitarbeit erfolgt schriftlich. Die Kündigung wird meistens mit betriebsbedingten Gründen begründet.
An wen muss die Kündigung gerichtet werden bei Zeitarbeit?
Bei der Zeitarbeit muss die Kündigung an den Arbeitgeber, also das Zeitarbeitsunternehmen, gerichtet werden.
Zeitarbeit kündigen wegen Festanstellung, woran muss man denken?
Wenn Sie die Zeitarbeit wegen der Festangestellung kündigen, müssen Sie die Kündigungsfrist von 4 Wochen bedenken. Sie können erst im Anschluss bei Ihrem Arbeitgeber anfangen.
Kein Einsatz bei Zeitarbeit, droht die Kündigung?
Wenn Sie keinen Einsatz bei der Zeitarbeit haben, droht erst nach einer längeren Zeit eine Kündigung. Arbeitgeber müssen längerfristig alles probieren, um ein Projekt zu finden, bevor die Kündigung erfolgen kann.
Wie ist die Kündigungsfrist bei Leiharbeit?
Die Kündigungsfrist bei Leiharbeitern liegt zwischen einem Tag und sieben Monaten, abhängig von der Betriebszugehörigkeit und davon wer kündigt.

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