Arbeitsrecht
Abfindung bei Betriebs­schließung

Abfindung bei Betriebs­schließung - Alles, was Du wissen musst

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einer Betriebsschließung bestehen sehr gute Chancen auf eine Abfindung.
  • Um eine Abfindung zu erhalten, müssen Sie sich grundsätzlich gegen die Kündigung verteidigen, erst dann sind Arbeitgeber bereit, eine Abfindung zu zahlen.
  • Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur drei Wochen Zeit, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.

Wann besteht bei einer Betriebsschließung ein Anspruch auf Abfindung?

Bei einer Betriebsschließung besteht ein Anspruch auf eine Abfindung, wenn eine Abfindung mit dem Arbeitgeber vereinbart wird oder ein Sozialplan besteht. Bei einer Betriebsschließung kommt es häufig zu betriebsbedingten Kündigungen. Bei einer Kündigung besteht nicht automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung. Abfindungen werden meistens im Rahmen von Aufhebungsverträgen gezahlt. Wenn sich Angestellte gegen eine unwirksame Kündigung verteidigen, sind Arbeitgeber häufig bereit, eine (hohe) Abfindung zu zahlen, wenn im Gegenzug der Arbeitsvertrag aufgelöst wird. Angestellte müssen also grundsätzlich Kündigungsschutzklage einlegen, um eine Abfindung zu erhalten. Dazu besteht auch in den folgenden Fällen ein Anspruch auf eine Abfindung, wobei diese Fälle eine geringere Bedeutung haben:

  • Gericht: Das Gericht kann eine Abfindung festlegen. Dafür muss die Kündigung sozial ungerechtfertigt und eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein. In einem solchen Fall löst das Gericht den Arbeitsvertrag auf und verpflichtet den Arbeitgeber dazu, eine Abfindung zu zahlen.
  • Sozialplan: Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Der Sozialplan kann die Möglichkeit vorsehen, dass Arbeitsverhältnisse gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden. Es ist auch in solchen Fällen möglich, gegen die Kündigung vorzugehen und eine höhere Abfindung zu verhandeln.
  • Bestimmung durch Arbeitgeber: Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten, wenn dieser nicht gegen die Kündigung vorgeht. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Abfindung, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung auf die Abfindung hinweist. Deshalb kann der Arbeitgeber steuern, ob er diese Abfindung anbieten möchte oder nicht.
Hinweis: Arbeitgeber bieten die Abfindung häufig nicht von sich aus an. Arbeitgeber sind in der Regel erst bereit, eine Abfindung zu zahlen, wenn sich Angestellte gegen die Kündigung verteidigen.

Wie hoch ist die Abfindung bei einer Betriebsschließung?

Bei einer Betriebsschließung beträgt die Abfindung in der Regel ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Dabei handelt es sich allerdings um eine Faustformel, die nicht in jedem Einzelfall zutrifft. Bei Aufhebungsverträgen wird die Abfindung verhandelt. Folgende Kriterien bestimmen die Höhe der Abfindung bei Abhebungsverträgen im Rahmen von Betriebsschließungen: 

  • Erfolgsaussichten: Besonders hohe Bedeutung für die Höhe der Abfindung haben die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage. Je höher die Erfolgsaussichten, desto höher die Abfindung.
  • Gehalt: Die Abfindung wird in der Regel in Monatsgehältern bemessen. Entsprechend hat die Höhe des Gehaltes einen hohen Einfluss darauf, wie hoch die Abfindung ausfällt.
  • Betriebszugehörigkeit: Die Betriebszugehörigkeit spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Dabei gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist die Abfindung.
  • Wirtschaftliche Situation: Je besser die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers, desto höher ist die Zahlungsbereitschaft. Ist die wirtschaftliche Situation hingegen schlecht, fehlt häufig das Geld, um eine hohe Abfindung bezahlen zu können.

Auch bei der Bestimmung durch das Gericht und bei der Bestimmung der Abfindung durch den Arbeitgeber beträgt die Abfindung circa ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die Höhe der Abfindung bei Sozialplänen ist sehr unterschiedlich.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsschließung möglich?

Die Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung sind sehr hoch. Die folgenden Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Kündigung möglich ist:

  • Wegfall des Arbeitsplatzes: Aufgrund der betrieblichen Erfordernisse müssen Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen. Eine Betriebsschließung führt in den meisten Fällen zum Wegfall von Arbeitsplätzen.
  • Prognose: Wenn die Kündigung erklärt wird, darf objektiv am Ende der Kündigungsfrist kein Bedarf für die Arbeit mehr bestehen. 
  • Keine Alternative: Die betriebsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn keine Alternative zur Kündigung besteht. Das bedeutet etwa, dass weder die Möglichkeit besteht, den Mitarbeiter in einem anderen Bereich zu beschäftigen, noch Kurzarbeit oder ähnliches in Betracht kommt. Hieran scheitern viele Kündigungen bei Betriebsschließungen, da die Möglichkeit besteht, die Angestellten in anderen Bereichen einzusetzen.
  • Sozialauswahl: Bei der Sozialauswahl wird ausgewählt, welches Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Die Auswahl erfolgt dabei danach, welcher Arbeitnehmer am wenigsten schutzbedürftig ist. Für die Schutzbedürftigkeit ist das Lebensalter, die Betriebszugehörigkeit, unterhaltspflichtige Kinder und das Vorliegen einer Schwerbehinderung relevant.

Diese Voraussetzungen liegen häufig nicht vor, wenn Sie sich gegen die häufig unwirksame Kündigung verteidigen, haben Sie sehr gute Chancen auf eine Abfindung.

Wie müssen Angestellte vorgehen, um eine Abfindung zu erhalten?

Wenn Angestellte bei einer Betriebsschließung eine Abfindung erhalten möchten, ist es wichtig, sich gegen die Kündigung zu verteidigen. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, einen Anwalt zu kontaktieren und Kündigungsschutzklage zu erheben. Arbeitgeber versuchen bei einer Betriebsschließung häufig, Angestellte betriebsbedingt zu kündigen, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen. Wenn Sie also eine Abfindung erhalten möchten, sollten Sie grundsätzlich wie folgt vorgehen:

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.

Auch, wenn Sie einen Anspruch auf Abfindung aus einem Sozialplan oder einem Angebot des Arbeitgebers haben, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren. In beiden Fällen besteht häufig die Möglichkeit, eine noch höhere Abfindung zu verhandeln.

Muss die Abfindung versteuert werden?

Eine Abfindung muss vollständig versteuert werden. Entsprechend wird von der Abfindung ein wesentlicher Teil an Steuern abgezogen. Die beiden folgenden Hinweise sollten Sie bezüglich der Steuern und der Sozialversicherungen berücksichtigen:

  • Steuervorteil: Die Abfindung muss versteuert werden. Es gibt eine steuerliche Ausnahmeregelung, welche die Steuern auf die Abfindung leicht reduziert (sog. Fünftelregelung, § 34 EStG). Insgesamt unterliegt die Abfindung fast den gleichen steuerlichen Abzügen wie das normale Gehalt.
  • Sozialversicherung: Für die Abfindung fallen keine Kosten für die Sozialversicherungen an. Es müssen also keine Beiträge für die Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt werden.

Häufig gestellte Fragen

Besteht bei der betriebsbedingten Kündigung eine Pflicht, eine Abfindung zu zahlen?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung besteht keine Pflicht, eine Abfindung zu zahlen.
Ist eine betriebsbedingte Kündigung ohne eine Abfindung möglich?
Eine betriebsbedingte Kündigung kann auch ohne Abfindung erfolgen. Abfindungen werden insbesondere bei Aufhebungsverträgen gezahlt.
Muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
Der Arbeitgeber muss bei einer Abfindung grundsätzlich keine Abfindung zahlen. Es werden allerdings häufig Aufhebungsverträge geschlossen, welche eine Abfindung vorsehen.
Wie hoch ist eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung beträgt die Abfindung in etwa ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Bekommt man bei einer Betriebsschließung eine Abfindung?
Bei einer Betriebssschließung bekommt man nicht automatisch eine Abfindung. Eine Abfindung wird gezahlt, wenn der Sozialplan die Abfindung vorsieht.

Mandanten

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