Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag

Aufhebungs­vertrag - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
5
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung eines Arbeitnehmers mit seinem Arbeitgeber über die Beendigung des Arbeitsvertrages.
  • In einem Aufhebungsvertrag wird grundsätzlich eine Abfindung vereinbart.
  • Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen möchten, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, um keine Fehler zu machen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Beim Aufhebungsvertrag schließen der Arbeitgeber und ein Angestellter einen Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsvertrages. Der Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zur Kündigung, um einen Arbeitsvertrag zu beenden. In der Praxis sind Aufhebungsverträge sehr beliebt. Der große Vorteil von Aufhebungsverträgen besteht darin, dass der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam vereinbaren können, zu welchen Bedingungen der Arbeitsvertrag beendet werden soll. Folgende Aspekte sollten Sie zum Aufhebungsvertrag berücksichtigen:

  • Abschluss: Aufhebungsverträge werden durch eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossen. Die Einigung muss schriftlich erfolgen.
  • Abfindung: Zentraler Bestandteil von Aufhebungsverträgen ist die Zahlung einer Abfindung. Die Höhe der Abfindung orientiert sich grundsätzlich an der Betriebszugehörigkeit, dem Gehalt und den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Als Faustformel beträgt die Abfindung circa ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
  • Gericht: Aufhebungsverträge werden häufig im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen abgeschlossen. Insbesondere, wenn sich abzeichnet, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt war, bieten Arbeitgeber häufig einen Aufhebungsvertrag mit einer (hohen) Abfindung an, um den Arbeitsvertrag trotzdem zu beenden.

Das Interesse, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen geht häufig vom Arbeitgeber aus. Beim Aufhebungsvertrag schließen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gemeinsam eine Vereinbarung. Entsprechend ist das Risiko, dass es zu einem Gerichtsprozess kommt, deutlich geringer als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. 

Welche Regelungen enthält ein Aufhebungsvertrag?

Die wichtigste Regelung eines Aufhebungsvertrages besteht darin, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben wird. Wie eine Kündigung führt der Aufhebungsvertrag also dazu, dass der Arbeitsvertrag endet. Neben der Beendigung des Arbeitsvertrages sind die folgenden Klauseln bei einem Aufhebungsvertrag üblich:

  • Arbeitsvertrag beenden: Die zentrale Klausel eines Aufhebungsvertrages ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Abfindung: Im Gegenzug für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten Angestellte in der Regel eine Abfindung. Die genaue Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. In den meisten Fällen liegt die Abfindung bei 0,5 bis 1,5 Monatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Ob sich die Abfindung am oberen oder unteren Ende der Spanne befindet, hängt maßgeblich davon ab, ob eine Kündigung möglich wäre oder nicht. Wäre eine Kündigung nicht möglich, befindet sich die Höhe der Abfindung in der Regel am oberen Ende der Spanne. Angestellte erhalten teilweise eine Prämie, wenn der Arbeitsvertrag besonders schnell beendet wird.
  • Zeitpunkt: Der Arbeitsvertrag wird in der Regel nicht sofort, sondern zu einem vereinbarten Zeitpunkt beendet. In Betracht kommt etwa eine Kündigung zum Monatsende. Teilweise vergehen auch mehrere Monate, bis der Arbeitsvertrag endet.
  • Freistellung: Für die Zeit bis zum Ende des Arbeitsvertrages muss eine Vereinbarung getroffen werden, ob der Angestellte in dieser Zeit arbeiten muss. In den meisten Fällen wird eine Freistellung vereinbart, sodass Angestellte nicht arbeiten müssen.
  • Regelung über Prämien: Wenn der Angestellte Prämien, Boni oder andere variable Vergütungen erhalten hat, ist es in der Regel sinnvoll, zu regeln, in welcher Höhe diese ausgezahlt werden. 
  • Verschwiegenheit: Arbeitgeber wollen in der Regel verhindern, dass die Regelungen des Aufhebungsvertrages, insbesondere zur Abfindung, verbreitet werden. Deshalb enthalten viele Aufhebungsverträge Verschwiegenheitsregeln. 
  • Ausschluss: Um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, wird grundsätzlich geregelt, dass der Aufhebungsvertrag alle Rechtsansprüche abschließend regelt.
  • Sonstiges: Es sollten alle weiteren Fragen geklärt werden, beispielsweise wann der Dienstwagen oder der Dienstlaptop zurückgegeben werden muss, wie mit den Urlaubstagen umgegangen wird usw.

Kann der Aufhebungsvertrag mündlich geschlossen werden?

Es besteht keine Möglichkeit, den Aufhebungsvertrag mündlich abzuschließen. Stattdessen muss der Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Die Pflicht, den Aufhebungsvertrag schriftlich abzuschließen, folgt aus § 623 BGB. Die Schriftform soll die Angestellten davor schützen, vorschnell und unüberlegt einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Folgende Konsequenz hat ein Verstoß gegen die Schriftform:

  • Unwirksamkeit: Wird die Schriftform des Aufhebungsvertrages nicht eingehalten, ist der Aufhebungsvertrag unwirksam. Nur ganz ausnahmsweise ist auch ein mündlich abgeschlossener Aufhebungsvertrag wirksam. Wenn etwa der Arbeitgeber bewusst einen mündlichen Aufhebungsvertrag abschließt, kann sich der Arbeitgeber später nicht darauf berufen, dass der Aufhebungsvertrag unwirksam ist, da die Schriftform nicht eingehalten wurde.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag unwirksam?

Ein Aufhebungsvertrag ist unwirksam, wenn der Aufhebungsvertrag den Mitarbeiter unangemessen benachteiligt, überraschende Klauseln enthält oder der Mitarbeiter getäuscht oder bedroht wurde. In den folgenden Fällen kann ein Aufhebungsvertrag wirksam angefochten werden:

  • Unfair: Aufhebungsverträge sind unwirksam, wenn sich der Arbeitgeber im Rahmen der Verhandlung des Aufhebungsvertrages unfair verhält. Ein Beispiel für unfaire Verhandlungen liegt etwa vor, wenn die Krankheit eines Angestellten bewusst ausgenutzt wird, um die Verhandlungsschwäche des Angestellten auszunutzen, um den Aufhebungsvertrag abzuschließen.
  • AGB: Aufhebungsverträge werden in den meisten Fällen vom Arbeitgeber vorformuliert und dem Angestellten fertig vorgelegt. In solchen Fällen handelt es sich bei dem Aufhebungsvertrag um allgemeine Geschäftsbedingungen. Es gelten hohe Anforderungen, damit AGB wirksam sind. AGB sind insbesondere unwirksam, wenn Angestellte unangemessen benachteiligt werden. Beispielsweise kann eine sehr geringe Abfindung oder der Klageverzicht unangemessen und deshalb unwirksam sein.
  • Anfechtung: Angestellte können einen Aufhebungsvertrag anfechten, wenn der Arbeitgeber sie vor Abschluss des Vertrages bedroht oder getäuscht hat. Der häufigste Grund für eine Anfechtung ist die Drohung mit einer Kündigung. Eine solche Drohung berechtigt nur zur Anfechtung, wenn die Kündigung nicht wirksam wäre. Eine Anfechtung wegen einer Täuschung kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber Tatsachen behauptet, die inhaltlich nicht zutreffen. Behauptet der Arbeitgeber etwa, dass der Arbeitnehmer nach dem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld in Höhe des Gehaltes erhält, täuscht der Arbeitgeber den Arbeitnehmer. Zum einen besteht nach der Kündigung eine Sperre beim Arbeitslosengeld und zum anderen ist das Arbeitslosengeld deutlich niedriger als das Gehalt.
  • Form: Ein Aufhebungsvertrag ist insbesondere auch unwirksam, wenn er nicht schriftlich geschlossen wird (s.o.).
  • Außerordentliche Kündigung: Führt der Aufhebungsvertrag zu einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in der Zukunft, z.B. Abschluss eines Aufhebungsvertrages, welcher das Arbeitsverhältnis am Monatsende beendet, kann bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterhin die außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

Abgesehen von diesen Fällen gibt es keine Möglichkeit, sich von einem Aufhebungsvertrag zu lösen. Das bedeutet insbesondere, dass es kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht gibt. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen enthalten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Rücktrittsrechte.

Besteht bei einem Aufhebungsvertrag ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, besteht grundsätzlich für 12 Wochen eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Eine Sperre beim Arbeitslosengeld besteht, wenn Angestellte einen Arbeitsvertrag beenden, ohne einen wichtigen Grund für die Beendigung zu haben. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages gilt als Beendigung des Arbeitsvertrages. Wichtige Gründe für die Beendigung eines Arbeitsvertrages sind etwa die folgenden:

  • Zulässige Kündigung: Wäre eine Kündigung zulässig (z.B. eine betriebsbedingte Kündigung) und wird der Aufhebungsvertrag nur abschlossen, um eine Kündigung zu vermeiden, erfolgt keine Sperre beim Arbeitslosengeld.
  • Pflege von Angehörigen: Angestellte, deren Kinder schwer krank sind oder deren Eltern gepflegt werden müssen, können den Arbeitsvertrag beenden, ohne dass eine Sperrfrist eingehalten werden muss.
  • Mobbing: Angestellte, die auf der Arbeit gemobbt werden oder die andere Pflichtverletzungen durch den Arbeitgeber aushalten müssen, z.B. sexuelle Belästigungen usw., können den Arbeitsvertrag beenden und erhalten sofort Arbeitslosengeld.

Ist es sinnvoll, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen?

Ob es sinnvoll ist, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Folgende Vorteile sprechen dafür, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen:

  • Abfindung: Ein Aufhebungsvertrag ist einer der wenigen Wege, vom Arbeitgeber eine Abfindung zu erhalten. Angestellte, die also ohnehin schon länger den Arbeitgeber wechseln möchten, können den Aufhebungsvertrag nutzen, um eine Abfindung zu erhalten und ohnehin – wie gewollt – sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen. 
  • Kein Streit: Der Aufhebungsvertrag ist eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Der Aufhebungsvertrag verhindert also, dass das Arbeitsverhältnis im Streit endet. Auch wenn es sich Angestellte häufig nicht vorstellen können, später zum ehemaligen Arbeitgeber zurückzukehren, passiert dies doch häufig. Es ist also sinnvoll, nicht im Streit auseinanderzugehen.
  • Zeit: Wenn kein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, kommt es häufig zur Kündigung. Gegen die Kündigung wird dann eine Kündigungsschutzklage erhoben und es kommt zu einem Gerichtsprozess. Gerichtsprozesse nehmen viel Zeit in Anspruch. Ein Aufhebungsvertrag ist insoweit sehr attraktiv, da viele Nerven und viel Zeit gespart wird.

Allerdings sollte ein Aufhebungsvertrag nicht um jeden Preis abgeschlossen werden. Angestellten sollten insoweit die folgenden Nachteile bedenken:

  • Kündigungsschutz: Angestellte genießen in Deutschland einen starken Kündigungsschutz. So können Angestellte nur unter sehr strengen Voraussetzungen gekündigt werden. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages wird das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet, sodass der Kündigungsschutz nicht greift. Entsprechend sollten sich Angestellte gut überlegen, ob sie den Kündigungsschutz wirklich aufgeben wollen.
  • Keine Kündigungsfrist: Angestellte werden durch eine Kündigungsfrist geschützt. Auch bei einer wirksamen Kündigung endet der Arbeitsvertrag erst nach einigen Monaten. Bei einem Aufhebungsvertrag besteht keine solche Kündigungsfrist.
  • Steuern: Die Abfindung muss versteuert werden. 
  • Kein Arbeitslosengeld: Aufgrund der Sperre erhalten Angestellte für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Damit unterscheidet sich der Aufhebungsvertrag maßgeblich von der Kündigung durch den Arbeitgeber, bei der Angestellte grundsätzlich Arbeitslosengeld erhalten. Ein Aufhebungsvertrag bietet sich deshalb insbesondere an, wenn Angestellte eine hohe Abfindung erhalten oder sofort im Anschluss eine neue Anstellung finden.  

Tipps für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, ist für Angestellte ein besonders bedeutsames Ereignis. Neben dem Ende des Arbeitsvertrages hat der Abschluss eines Aufhebungsvertrages erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Deshalb sollten Sie die folgenden Tipps berücksichtigen:

  • Anwaltliche Unterstützung: Aufhebungsverträge enthalten viele wichtige Klauseln, bei denen anwaltliche Unterstützung sehr hilfreich ist. Die Parteien vereinbaren außerdem häufig einen gegenseitigen Verzicht, sodass alle weiteren Ansprüche ausgeschlossen werden. Dazu versuchen Arbeitgeber häufig die Abfindung so niedrig wie möglich zu halten und bieten von sich aus nur eine sehr geringe Abfindung an. Deshalb ist anwaltliche Unterstützung sehr wichtig.
  • Bedenkzeit: Aufgrund der hohen Bedeutung von Aufhebungsverträgen sollten Sie um ein paar Tage Bedenkzeit bitten. Wenn Arbeitgeber darauf drängen, einen Aufhebungsvertrag so schnell wie möglich zu unterschreiben, ist dies ein Zeichen dafür, dass der Vertrag nachteilige Klauseln enthält.
  • Aufklärungspflichten: Arbeitgeber treffen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages einige Aufklärungspflichten. Beispielsweise muss der Arbeitgeber den Angestellten darauf hinweisen, dass sich dieser arbeitslos melden muss.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung über die Auflösung eines Arbeitsvertrages, der Arbeitgeber zahlt im Gegenzug meist eine Abfindung.
Wie hoch ist eine Abfindung?
Die Abfindung beträgt üblicherweise ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?
Der Hauptnachteil eines Aufhebungsvertrages besteht darin, dass der Arbeitsvertrag endet und Angestellte damit kein Gehalt mehr erhalten.
Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag?
Der Vorteil eines Aufhebungsvertrages besteht darin, dass Angestellte grundsätzlich eine Abfindung erhalten.
Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag lohnt sich, wenn Angestellte eine hohe Abfindung erhalten möchten und ohnehin den Arbeitgeber wechseln möchten.

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