Arbeitsrecht
Kündigung wegen Krankheit Abfindung

Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
5
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einer krankheitsbedingten Kündigung können Angestellte häufig eine Abfindung verhandeln.
  • Wenn eine Kündigung unwirksam ist, bieten Arbeitgeber häufig eine Abfindung an. Die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung sind sehr hoch.
  • Sie müssen innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung vorgehen, sonst wird die Kündigung wirksam.

Besteht bei einer krankheitsbedingten Kündigung ein Anspruch auf eine Abfindung?

Bei einer krankheitsbedingten Kündigung besteht häufig ein Anspruch auf eine Abfindung. Gesetzlich besteht bei einer krankheitsbedingten Kündigung nicht automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung. Allerdings sind Arbeitgeber häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen, wenn Angestellte dafür bereit sind, den Arbeitsvertrag zu beenden. In den folgenden Fällen kommt ein Anspruch auf eine Abfindung in Betracht:

  • Vereinbarung: Eine Abfindung erhalten Sie zum einen, wenn Sie einen Vergleich mit Ihrem Arbeitgeber schließen. Dabei wird das Arbeitsverhältnis im Gegenzug für die Zahlung einer Abfindung aufgelöst. Arbeitgeber sind häufig erst bereit, eine Abfindung zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgeht.
  • Gericht: Wenn eine Kündigung ungerechtfertigt ist, es jedoch für den Arbeitnehmer unzumutbar ist, weiter für den Arbeitgeber zu arbeiten, kann das Gericht den Arbeitsvertrag auflösen und den Arbeitgeber dazu verpflichten, eine Abfindung zu zahlen.
Hinweis: Der mit Abstand häufigste Weg, eine Abfindung zu erhalten, ist gegen die Kündigung vorzugehen. Die Anforderungen an eine Kündigung sind sehr hoch, sodass Kündigungen häufig unwirksam sind. Um das Arbeitsverhältnis trotzdem zu beenden, zahlen Arbeitgeber eine Abfindung, wenn gegen die Kündigung vorgegangen wird.

Wie hoch ist die Abfindung?

Die Abfindung beträgt grundsätzlich ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Diese Faustformel gilt jedoch nicht in jedem Fall. Wie hoch die Abfindung in Ihrem Fall ausfällt, ist von den jeweiligen Umständen abhängig. Folgende Aspekte beeinflussen die Höhe der Abfindung, wenn ein Abfindungsanspruch mit dem Arbeitgeber verhandelt wird:

  • Erfolgsaussichten: Besonders hohe Bedeutung für die Höhe der Abfindung haben die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage. Je höher die Erfolgsaussichten, desto höher die Abfindung.
  • Gehalt: Die Abfindung wird in der Regel in Monatsgehältern bemessen. Entsprechend hat die Höhe des Gehaltes einen hohen Einfluss darauf, wie hoch die Abfindung ausfällt.
  • Betriebszugehörigkeit: Die Betriebszugehörigkeit spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Dabei gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist die Abfindung.
  • Verhandlungsgeschick: Auch das Verhandlungsgeschick spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Mit einer überzeugenden Argumentation und Erfahrung im Arbeitsrecht lässt sich die Abfindung häufig stark steigern.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

Eine Kündigung aufgrund einer Krankheit ist nur zulässig, wenn eine negative Prognose besteht, betriebliche Interessen beeinträchtigt werden und eine Interessenabwägung ergibt, dass die Interessen des Arbeitgebers überwiegen:

  • Negative Prognose: Im Zeitpunkt der Kündigung müssen objektive Tatsachen vorliegen, welche die Prognose rechtfertigen, dass die Erkrankung länger andauern wird bzw. auch in der Zukunft noch Erkrankungen drohen.
  • Betriebliche Interessen: Durch die Erkrankung müssen betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden. Diese resultieren bei einer Krankheit aus den hohen Lohnkosten für den Arbeitgeber sowie der schwierigen Personalplanung, die kranke Arbeitnehmer verursachen.
  • Keine Weiterbeschäftigung: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer nicht auf einen freien Arbeitsplatz versetzt werden kann, auf dem er ohne Störungen weiterarbeiten könnte.
  • Interessenabwägung: Im letzten Schritt muss eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und den Interessen des Arbeitnehmers vorgenommen werden. Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn im Rahmen der Interessenabwägung die Interessen des Arbeitgebers überwiegen.

Die genannten Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung setzen voraus, dass das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • 6 Monate: Das Kündigungsschutzgesetz setzt voraus, dass Mitarbeiter wenigstens 6 Monate für den Arbeitgeber gearbeitet haben. Vorher ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar.
  • 10 Mitarbeiter: Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur für Arbeitgeber mit mehr als 10 Angestellten. Hat ein Arbeitgeber weniger als 10 Angestellte, ist eine Kündigung unter deutlich einfacheren Voraussetzungen möglich.

Ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, sind die Anforderungen an eine zulässige Kündigung deutlich geringer.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung unzulässig?

Krankheitsbedingte Kündigungen sind sehr oft unzulässig. Die Anforderungen für eine krankheitsbedingte Kündigung sind – wie dargestellt – sehr hoch. Aus den folgenden Gründen sind Kündigungen häufig unzulässig:

  • Keine negative Prognose: Die Anforderungen an eine negative Prognose sind sehr hoch. So muss die Aussicht bestehen, dass die Krankheit über mehrere Jahre andauern wird.
  • Betriebliche Interessen: Insbesondere bei längeren Krankheiten fehlt es häufig am betrieblichen Interesse. Aufgrund des Krankengeldes muss der Arbeitgeber kein Gehalt zahlen, sodass keine Beeinträchtigung für das Unternehmen vorliegt.
  • Weiterbeschäftigung: Es darf keine Möglichkeit bestehen, weiter für den Arbeitgeber arbeiten zu können. Sofern der Arbeitgeber kein Programm zur Wiedereingliederung von kranken Arbeitnehmern hat, ist es für den Arbeitgeber schwierig nachzuweisen, dass keine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.
  • Interessenabwägung: Insbesondere bei Krankheiten, die durch die Arbeit verursacht wurden, überwiegt in den meisten Fällen das Interesse des Arbeitnehmers, am Arbeitsvertrag festzuhalten.

Wie ist der Prozess, um eine Abfindung zu erhalten?

Arbeitgeber sind häufig nicht von sich aus bereit, eine Abfindung zu zahlen. Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten möchten und eine Kündigung erhalten haben, sollten sich gegen die Kündigung verteidigen. Erforderlich ist dafür, rechtzeitig Kündigungsschutzklage zu erheben. Arbeitnehmer haben drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben, anschließend ist die Kündigung wirksam. Nachdem die Kündigungsschutzklage eingelegt wurde, erfolgt eine Güteverhandlung vor Gericht. Im Rahmen der Güteverhandlung kann häufig eine hohe Abfindung erreicht werden. Um eine hohe Abfindung zu erreichen, ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Kündigungsrecht vertreten zu lassen. Im Rahmen der Güteverhandlung können erfahrene Anwälte häufig eine hohe Abfindung verhandeln.

Welche Auswirkungen hat die Abfindung?

Grundsätzlich ist die Abfindung für Angestellte sehr attraktiv. Insbesondere für Angestellte, die schnell eine neue Beschäftigung finden, kann die Abfindung zu erheblichen zusätzlichen Einnahmen führen. Bezüglich der Abfindung müssen die folgenden Themen berücksichtigt werden:

  • Steuervorteil: Die Abfindung muss versteuert werden. Es gibt eine steuerliche Ausnahmeregelung, welche die Steuern auf die Abfindung leicht reduziert (sog. Fünftelregelung, § 34 EStG). Insgesamt unterliegt die Abfindung fast den gleichen steuerlichen Abzügen wie das normale Gehalt.
  • Sozialversicherung: Für die Abfindung fallen keine Kosten für die Sozialversicherungen an. Es müssen also keine Beiträge für die Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt werden.
  • Krankengeld: Grundsätzlich wird die Abfindung nicht auf das Krankengeld angerechnet. Allerdings gibt es auch Konstellationen, in denen eine Anrechnung erfolgt. Ob eine Anrechnung erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
  • Arbeitslosengeld: Die Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld I nicht angerechnet. Allerdings kann eine Abfindung dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I vorübergehend ruht. Sofern wegen der Abfindung die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist eine Abfindung?
Eine Abfindung beträgt grundsätzlich ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Wie hoch ist eine Abfindung bei einer krankheitsbedingten Kündigung?
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung beträgt die Abfindung grundsätzlich ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Erhalten Angestellte bei einer krankheitsbedingten Kündigung eine Abfindung?
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung erhalten Angestellte eine Abfindung, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen oder der Arbeitgeber die Abfindung anbietet.
Erhalten Schwerbehinderte nach einer Kündigung wegen einer Krankheit eine Abfindung?
Schwerbehinderte haben bei einer Kündigung wegen einer Krankheit sehr gute Chancen, eine Abfindung zu erhalten.
Steht mir eine Abfindung zu wenn ich wegen einer Krankheit gekündigt werde?
Es besteht ein Anspruch auf Abfindung bei einer Kündigung wegen Krankheit, wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird oder das Gericht den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt.

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