Zum 15. kündigen, wann ist der letzte Arbeitstag?
- Wenn Sie zum 15. kündigen, ist der 15. auch Ihr letzter Arbeitstag.
- Durch den Abbau von Überstunden, Urlaub oder Freistellungen kann der letzte Arbeitstag vorverlegt werden.
- Wenn Sie zum 15. kündigen möchten, muss die Kündigung dem Arbeitgeber am spätestens am 17. des Vormonats zugehen (z.B. die Kündigung zum 15.2. muss dem Arbeitgeber am 17.01. zugehen).
Zum 15. kündigen, wann ist der letzte Arbeitstag?
Wenn Sie zum 15. kündigen, ist der letzte Arbeitstag entsprechend der 15. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen. So können Sie etwa an Ihren verbleibenden Arbeitstagen Urlaub nehmen und so den letzten Arbeitstag „vorziehen“. Insgesamt bestehen die folgenden Möglichkeiten, um den letzten Arbeitstag vorzuziehen:
- Urlaub: Sofern Sie noch ungenutzte Urlaubstage haben, bietet es sich an, den Urlaub zu nehmen. Alternativ kann die Auszahlung der Urlaubstage verlangt werden, dabei kommt es allerdings gelegentlich zu Problemen. Wenn Sie ohnehin nicht mehr arbeiten möchten, bietet es sich an, die Urlaubstage zu nehmen.
- Überstunden: Gleiches gilt für Überstunden. Die letzten Arbeitswochen bieten sich auch an, um Überstunden abzubauen. Insbesondere, wenn Sie keine Lust mehr haben, für Ihren Arbeitgeber zu arbeiten, bietet es sich an, die Überstunden „abzufeiern“. Alternativ können Sie die Auszahlung der Überstunden verlangen.
- Jobsuche: Nach der Kündigung müssen Arbeitgeber den Angestellten Freizeit für die Stellensuche gewähren. Angestellte sollen so die Möglichkeit erhalten, einen neuen Job zu finden. Allerdings können Sie mit dieser Begründung nicht über mehrere Wochen der Arbeit fernbleiben. Stattdessen können Sie etwa der Arbeit fernbleiben, wenn Sie ein Bewerbungsgespräch haben.
- Freistellung: Angestellte in verantwortungsvollen Positionen, insbesondere wenn Sie Einsicht in vertrauliche Unternehmensunterlagen haben, werden häufig freigestellt. Beispielsweise Kundenberater in einer Bank oder Angestellte in der Strategieabteilung eines Unternehmens werden nach einer Kündigung häufig freigestellt. Auf diesem Weg soll verhindert werden, dass Angestellte weiter Einblick in vertrauliche Unternehmensinformationen haben.
Wann muss die Kündigung zum 15. erfolgen?
Wenn die Kündigung zum 15. erfolgen soll, muss die Kündigung den Arbeitgeber am 17. des Vormonats erreichen.
Hinweis: Beim Wochenende bzw. Feiertagen kann die Frist früher enden
Um nachweisen zu können, dass die Kündigung ihrem Arbeitgeber fristgerecht zugegangen ist, ist es sinnvoll, sich den Empfang der Kündigung bestätigen zu lassen. Deshalb sollten Sie die Kündigung in Person übergeben. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Kündigung per Post zu spät zugestellt wird und Sie außerdem nicht in der Lage sind, den Zugang der Kündigung zu beweisen.
Woran sollten Sie denken?
Wenn Sie Ihren letzten Arbeitstag haben, sollten Sie versuchen, alle Angelegenheiten mit Ihrem Arbeitgeber zu klären. Anschließend haben Sie keine Möglichkeit mehr, ihren Arbeitsplatz zu betreten, sodass Sie die folgenden Aspekte spätestens am letzten Arbeitstag regeln sollten:
- Rückgabe: Sie sollten den letzten Arbeitstag nutzen, um Ihrem Arbeitgeber alle Sachen (z.B. Diensthandy, Laptop usw.) zurückzugeben.
- Arbeitsplatz: Sie sollten den Arbeitsplatz aufräumen. Wenn Sie einen Spind, einen Schrank oder etwas Ähnliches haben, sollten Sie diesen leer räumen. Teilweise kann es sinnvoll sein, mit der Räumung ein paar Tage vorher zu beginnen.
- Arbeitszeugnis: Der Arbeitgeber muss Ihnen ein Arbeitszeugnis schreiben. Dieses erhalten Sie in der Regel nach ein paar Wochen per Post. Teilweise haben Sie die Möglichkeit, dieses vorab selbst zu entwerfen bzw. Sie können mit einer Tätigkeitsbeschreibung zum Inhalt des Zeugnisses beitragen.
Welchen Inhalt muss eine Kündigung haben?
Die Kündigung muss klar zum Ausdruck bringen, dass der Arbeitsvertrag gekündigt werden soll. Die Kündigung muss keine Begründung enthalten. Selbst der Arbeitgeber muss seine Kündigung nicht begründen. Erst in einem Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund darlegen und beweisen. Nur bei einer fristlosen Kündigung besteht die Pflicht, die Kündigung auf Nachfrage zu begründen. Insgesamt sollte die Kündigung die folgenden Informationen enthalten:
- Empfänger: Wie bei einem Brief bietet es sich an, Ihren Arbeitgeber in der Adresszeile aufzuführen.
- Erklärender: Sie sollten Ihren eigenen Namen und gegebenenfalls ihre Adresse aufnehmen.
- Datum: Sie sollten unbedingt aufnehmen, wann Sie die Kündigung erklären.
- Kündigung: Sie sollten die Kündigung eindeutig zum Ausdruck bringen (z.B. „Ich kündige meinen Arbeitsvertrag zum 31.01.2026”).
- Unterschrift: Sie müssen die Kündigung unbedingt unterschreiben.
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Kündigung erhalten, was tun?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten.
- Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
- Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
- Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.
