Arbeitsrecht
Selbst kündigen ohne Sperre

Selbst kündigen ohne Sperre - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
4
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie selbst kündigen, erhalten Sie grundsätzlich für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld.
  • Liegt ein wichtiger Grund für die Kündigung vor, erfolgt keine Sperre. 
  • Ein wichtiger Grund für die Kündigung liegt etwa vor, wenn Angehörige gepflegt werden müssen, der Arbeitgeber schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen hat oder der Angestellte gemobbt wird.

Wann droht bei einer Kündigung eine Sperre beim Arbeitsamt?

Wenn man selbst kündigt, erfolgt grundsätzlich eine Sperre beim Arbeitsamt. Durch die Eigenkündigung haben Angestellte die Arbeitslosigkeit selbst verursacht. In einem solchen Fall erfolgt grundsätzlich eine Sperre, da das Arbeitslosengeld vorrangig Angestellte schützen soll, die gekündigt werden. Wer allerdings selbst kündigt, bedarf nur weniger Schutz. Es erfolgt allerdings keine Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt.

Wann droht keine Sperre bei einer Kündigung beim Arbeitsamt?

Liegt ein wichtiger Grund für die Kündigung durch den Angestellten vor, erfolgt keine Sperre beim Arbeitsamt. In den folgenden Gründen liegt ein wichtiger Grund für die Kündigung durch den Angestellten vor:

  • Lohnrückstand: Wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum die Löhne nicht gezahlt hat, liegt eine erhebliche Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber vor. Es kann Angestellten nicht zugemutet werden, zu arbeiten, wenn Sie im Gegenzug kein Gehalt erhalten.
  • Mobbing: Wenn Angestellte nachhaltig gemobbt werden, können Sie den Arbeitsvertrag ohne Sperre beim Arbeitslosengeld kündigen. Dafür reicht es allerdings nicht aus, dass ein einmaliger Streit vorliegt. Erforderlich ist vielmehr ein nachhaltiges, sozial inadäquates Verhalten.
  • Angehörige: Erkrankt ein Familienmitglied oder ein Angehöriger schwer, sodass die Pflege des Angehörigen erforderlich ist, kann ein Arbeitsvertrag ohne Sperrzeit gekündigt werden.
  • Familie: Wenn die Kündigung erfolgt, um mit dem Partner zusammenzuziehen. Wenn Sie etwa mit Ihrem Partner, der in einer anderen Stadt lebt, zusammenziehen möchten und deshalb ihren Arbeitsvertrag kündigen, droht ihnen ebenfalls keine Sperre beim Arbeitslosengeld.
  • Geringes Gehalt: Wenn Angestellte ein sehr geringes Gehalt erhalten, welches beispielsweise über 30 % unter dem passenden Tariflohn liegt, besteht ein wichtiger Grund für die Kündigung, wenn die realistische Aussicht besteht, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, bei dem nach Tarif bezahlt wird.
  • Ausbildung: Erfolgt eine Kündigung, um sich beruflich fortzubilden, beispielsweise um eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, liegt ein wichtiger Grund für die Kündigung vor.
  • Betriebliche Gründe: Ausnahmsweise können auch betriebliche Gründe die Kündigung rechtfertigen. Wenn etwa Angestellte, die kurz vor der Rente stehen, kündigen, damit jüngere Angestellte nicht gekündigt werden müssen, dann liegt ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung des Angestellten vor.

Welche Folgen hat eine Sperre beim Arbeitslosengeld?

Die Sperre beim Arbeitslosengeld führt dazu, dass Arbeitslose für die ersten 12 Wochen der Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld erhalten. Das Arbeitslosengeld wird nur für eine bestimmte Zeit ausgezahlt (in der Regel ein Jahr). Die Sperrzeit wird auch nicht an das Ende der Bezugszeit drangehängt. Durch die Sperre wird also die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes erheblich reduziert. Folgende Aspekte sollten Sie zur Sperre beim Arbeitslosengeld berücksichtigen:

  • Dauer: Grundsätzlich dauert die Sperre beim Arbeitslosengeld 12 Wochen. Eine Verkürzung der Sperrdauer ist möglich, wenn das Arbeitsverhältnis kurze Zeit später geendet hätte. Bei älteren Arbeitnehmern kann sich die Sperrdauer erhöhen. Hintergrund ist, dass die Sperre mindestens 25 % der Bezugsdauer beträgt. Da bei älteren Arbeitnehmern die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes bis zu 32 Monate beträgt, kann auch die Sperrdauer bis zu 8 Monate betragen.
  • Krankenversicherung: Die Sperre beim Arbeitslosengeld führt zu keiner Sperre bei der Krankenversicherung. Arbeitslose sind also auch während der Sperrdauer krankenversichert.

Wann nach einer eigenen Kündigung muss man sich arbeitslos melden?

Die Meldung als arbeitslos muss drei Tage nach dem Ende des Arbeitsvertrages erfolgen. Neben der Meldung als arbeitslos ist außerdem eine vorherige Meldung als Arbeitssuchend erforderlich: 

  • Arbeitssuchend: Sie müssen sich grundsätzlich drei Monate, bevor Sie arbeitslos werden, arbeitssuchend melden. Wenn Sie selbst kündigen, liegt die Kündigungsfrist in der Regel nur bei vier Wochen. Entsprechend müssen Sie sich in einem solchen Fall, nachdem Sie die Kündigung erklärt haben, arbeitssuchend melden. Es reicht also aus, sich vier Wochen vor der Arbeitslosigkeit als arbeitssuchend zu melden.
  • Arbeitslos: Sobald das Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich arbeitslos melden. Es reicht aus, wenn die Meldung als arbeitslos innerhalb von 3 Tagen nach dem Ende des Arbeitsvertrages erfolgt.

Beide Meldungen können online abgegeben werden. Dafür brauchen Sie einen Account bei der Agentur für Arbeit. Sie sollten ein paar Stunden für die Meldung einplanen. Insbesondere benötigen Sie Informationen über Ihr bisheriges Arbeitsleben, Ihre bisherigen Arbeitgeber usw. Der gesamte Prozess dauert entsprechend lange.

Wann besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Damit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Versichert: Angestellte erwerben einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Bei den 12 Monaten wird auch ihre bisherige Tätigkeit berücksichtigt.
  • Arbeitslosigkeit: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht im Fall der Arbeitslosigkeit. Sie sind arbeitslos, wenn Sie keiner Tätigkeit nachgehen. Eine Tätigkeit von bis zu 15 Stunden in der Woche ist unschädlich, allerdings wird das Gehalt auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Studenten oder Auszubildende sind ebenfalls nicht arbeitslos.
  • Meldung: Sie müssen sich – wie beschrieben – bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet haben.
  • Nicht verursacht: Dazu dürfen Angestellte die Kündigung nicht verursacht haben. Eine Verursachung der Kündigung ist ausnahmsweise unschädlich, wenn – wie beschrieben – ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt.

Wie hoch ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Kündigung?

Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 % des durchschnittlichen Netto-Gehaltes der letzten 12 Monate. Bei der Berechnung des Gehaltes werden auch Provisionen, Umsatzbeteiligungen, Urlaubsgelder usw. berücksichtigt.

  • Steuern: Das Arbeitslosengeld I muss nicht versteuert werden.
  • Krankenkasse: Sie sind über die Agentur für Arbeit krankenversichert.
  • Höchstbetrag: Die höchste maximale Auszahlung beträgt circa 2.500 € im Monat. Das entspricht einem Bruttogehalt von circa 5.000 €. Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit zusätzliches Geld benötigen, müssen Sie auf Ihre Rücklagen zurückgreifen.
  • Kinder: Wenn Sie ein Kind haben, erhalten Sie 67 % ihres letzten Nettogehaltes, also ein bisschen mehr Geld. Außerdem erhalten Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld auch Kindergeld.

Dazu können Sie in sehr geringem Umfang während des Bezuges von Arbeitslosengeld arbeiten. In folgenden Fällen erfolgt keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld:

  • Minijob: Das Einkommen aus einem Minijob, der für mindestens 12 Monate innerhalb von 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit ausgeführt wurde, wird nicht angerechnet (vgl. § 155 Abs. 2 i. V. m. § 138 Abs. 3 SGB III).
  • 165 € im Monat: 165 € dürfen Bezieher des Arbeitslosengeld I im Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Auch darf maximal 15 Stunden in der Woche gearbeitet werden, vgl. § 138 Abs. 3 SGB III, sonst liegt keine Arbeitslosigkeit vor.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn Angestellte kündigen?
Wenn Angestellte kündigen endet der Arbeitsvertrag. Für die ersten 12 Wochen der Arbeitslosigkeit erfolgt eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Wie kann man kündigen, ohne gesperrt zu werden?
Es ist möglich zu kündigen, ohne beim Arbeitslosengeld gesperrt zu werden. Es erfolgt keine Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt.
Wenn ich selber kündige, bekommt man Arbeitslosengeld?
Wenn man selbst kündigt, bekommt man Arbeitslosengeld, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt.
Wie kann man die 12 Wochen Sperre umgehen, wenn man selbst gekündigt hat?
Wenn man selbst gekündigt hat, kann man die Sperre umgehen, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt (z.B. Pflege eines Angehörigen).
Kann ich selbst kündigen und trotzdem Arbeitslosengeld bekommen?
Man kann selbst kündigen und trotzdem Arbeitslosengeld bekommen, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt.

Mandanten

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