Wann ist eine Druckkündigung wirksam?
Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Mitarbeiter, Kunden oder Behörden die Kündigung eines Angestellten fordern, kommt eine Druckkündigung in Betracht.
- Es werden hohe Anforderungen an die Druckkündigung gestellt. Die Druckkündigung kommt nur als letztes Mittel in Betracht.
- Wenn Sie eine Druckkündigung erhalten haben, bestehen gute Chancen auf eine Abfindung, Druckkündigungen sind häufig unzulässig.
Was ist eine Druckkündigung?
Eine Druckkündigung liegt vor, wenn Kunden, Behörden oder andere Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit Nachteilen drohen, wenn einem Angestellten nicht gekündigt wird. Der Arbeitgeber kann den Angestellten kündigen, dessen Kündigung gefordert wird. Bei der Druckkündigung handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung. Eine Druckkündigung wird damit gerechtfertigt, dass es für ein Unternehmen nicht zumutbar ist, erhebliche Nachteile wegen eines Angestellten in Kauf zu nehmen. Allerdings trägt der Arbeitgeber auch eine soziale Verantwortung für seine Angestellten. Entsprechend kommt eine Kündigung erst dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber alles getan hat, um seinen Angestellten zu schützen.
Wie sind die Voraussetzungen für eine Druckkündigung?
Die Druckkündigung ist nur zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Schwerer Schaden: Dem Unternehmen müssen schwere wirtschaftliche Schäden drohen. Die wirtschaftlichen Schäden müssen für das Unternehmen spürbar und erheblich sein. Beispiele für schwere Schäden sind etwa, dass eine Behörde mit der Schließung des Unternehmens droht oder alle Mitarbeiter eines Betriebs mit Kündigung drohen, wenn einem leitenden Angestellten nicht gekündigt wird.
- Alles Zumutbare: Der Arbeitgeber muss alles Zumutbare getan haben, um seinen Mitarbeiter zu schützen. Fordern etwa Behörden die Kündigung, sollte der Arbeitgeber in einem Gespräch mit der Behörde versuchen, die Kündigung abzuwenden. Es ist dem Arbeitgeber außerdem verboten, aktiv Stimmung gegen den Arbeitnehmer zu machen. Er ist vielmehr dazu verpflichtet, die Stimmung zu beruhigen.
- Interessenabwägung: Im letzten Schritt muss eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und den Interessen des Arbeitnehmers erfolgen. Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn die Interessen des Arbeitgebers überwiegen. Im Rahmen der Interessenabwägung ist unter anderem zu berücksichtigen, ob der Mitarbeiter pflichtwidrig gehandelt hat, ob ihn ein Verschulden trifft und ob das Verhalten einen Bezug zu seiner Arbeit hat. Aufseiten des Arbeitgebers ist vorrangig zu berücksichtigen, wie schwer die Nachteile wiegen.
Beispiele für eine Druckkündigung:
- Ausland: Ein Arbeitnehmer wurde in das Ausland geschickt, um die dortige Niederlassung zu leiten. Er verstößt dabei erheblich gegen die lokalen Sitten. Die Behörden vor Ort drohen mit der Schließung der Niederlassung, wenn dem Standortleiter nicht gekündigt wird.
- Kollegen: Ein Chefarzt behandelt die Ärzte und das Pflegepersonal in seiner Abteilung schlecht. Eines Tages drohen alle Ärzte und Pfleger mit einer Kündigung, wenn dem Chefarzt nicht gekündigt wird. Auch nach mehreren Vermittlungsversuchen bleiben die Angestellten bei ihrer Forderung.
Was unterscheidet eine echte und eine unechte Druckkündigung?
Eine unechte Druckkündigung liegt vor, wenn einer der drei Kündigungsgründe (Verhalten, Person oder betriebliche Gründe) vorliegt und der Druck von außen nur als Anlass genommen wird, die Kündigung auszusprechen. Eine solche Kündigung ist zulässig, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen Kündigung vorliegen.
Eine echte Druckkündigung liegt vor, wenn kein weiterer Kündigungsgrund vorliegt und die Kündigung aufgrund des Drucks von außen oder den Mitarbeitern erfolgt. Dogmatisch gilt die Kündigung als Variante der betriebsbedingten Kündigung.
Druckkündigung erhalten, was tun?
Wenn Sie eine Druckkündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten.
- Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
- Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
- Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.
Verteidigung gegen eine Druckkündigung
Die Anforderungen an eine Druckkündigung sind sehr hoch. Eine Druckkündigung hat nur ausnahmsweise Aussicht auf Erfolg. Entsprechend sind die Verteidigungschancen bei einer Druckkündigung sehr hoch. Die beste Verteidigung gegen eine Druckkündigung besteht darin, darzulegen, dass die Voraussetzungen für die Kündigung nicht vorliegen. Die Verteidigung bei einer Druckkündigung verfolgt grundsätzlich eines der beiden folgenden Ziele:
- Wiedereinstellung: Eine Kündigungsschutzklage verfolgt grundsätzlich die Wiedereinstellung als Ziel. Wiedereinstellung bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Konditionen weitergeführt wird.
- Abfindung: Wenn Sie für ihren Arbeitgeber nicht mehr arbeiten möchten, kommt auch eine Abfindung in Betracht. Dafür muss entweder eine Abfindungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber geschlossen werden oder das Gericht entscheidet, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist und es für Sie unzumutbar ist, wieder für ihren Arbeitgeber zu arbeiten.
Anforderungen an die Druckkündigung
Um einen Arbeitsvertrag zu kündigen, muss bei einer Druckkündigung eine wirksame Kündigung vorliegen. Dabei sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
- Keine Begründung: Der Arbeitgeber muss eine Kündigung nicht begründen. Für die Wirksamkeit einer Kündigung reicht es aus, dass sich aus der Kündigung ergibt, dass der Arbeitsvertrag beendet werden soll.
- Schriftlich: Eine Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Das bedeutet, dass eine Kündigung nicht per E-Mail, Telefon oder mündlich erklärt werden kann.
- Zugang: Die Kündigung wird erst mit Zugang beim Angestellten wirksam. Der Angestellte muss die Kündigung also erhalten.
- Besondere Gruppen: Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. So können etwa Betriebsratsmitglieder, Auszubildende und Schwangere nur sehr eingeschränkt gekündigt werden.
