Wann ist die Kündigung in der Probezeit bei Zeitarbeit möglich?
Das Wichtigste in Kürze:
- In der Probezeit ist eine Kündigung von Zeitarbeitern ohne Grund möglich.
- Die Kündigungsfrist beträgt zwischen einem Tag und zwei Wochen.
- Eine Verteidigung gegen die Kündigung hat wenig Aussicht auf Erfolg.
Aus welchen Gründen können Zeitarbeiter in der Probezeit gekündigt werden?
Die Kündigung von Zeitarbeitern ist in der Probezeit ohne Grund möglich. Die Probezeit hat das Ziel, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sich gegenseitig kennenlernen. Deshalb sind die Anforderungen an eine Kündigung sehr gering. Die hohen Anforderungen an eine Kündigung, die sich aus dem Kündigungsschutzgesetz ergeben, setzen voraus, dass der Arbeitsvertrag seit 6 Monaten besteht. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam:
- AGG: Unzulässig ist eine Kündigung, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) verstößt. Angestellte dürfen etwa nicht wegen ihrer Hautfarbe gekündigt werden.
- Treuwidrig: Eine Kündigung darf nicht treuwidrig sein. Eine Kündigung kann treuwidrig sein, wenn der Grund für die Kündigung sachwidrig ist. Ein sachwidriger Kündigungsgrund liegt etwa vor, wenn eine Sekretärin gefeuert wird, weil sie eine sexuelle Beziehung mit ihrem Chef ablehnt.
- Besonderer Kündigungsschutz: Einige Angestellte unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz, der bereits in der Probezeit greift. So können etwa Schwangere nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch in der Probezeit.
Wie kann eine Kündigung in der Probezeit verhindert werden?
Der beste Weg, um eine Kündigung in der Probezeit zu vermeiden, besteht darin, gute Arbeit zu leisten. Sie müssen sich keine Gedanken um eine Kündigung machen, wenn der Arbeitgeber überhaupt kein Interesse daran hat, Sie zu kündigen. Selbst in einer wirtschaftlichen Krise möchten Arbeitgeber ihre besten Angestellten behalten. Dazu besteht auch die folgende Möglichkeit, um eine Kündigung in der Probezeit zu vermeiden:
- Besonderer Kündigungsschutz: Bestimmte Angestellte unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. So können etwa Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte, Datenschutzbeauftragte, Schwangere usw. nur sehr eingeschränkt gekündigt werden. Wenn Sie diesem Kündigungsschutz unterliegen, ist auch eine Kündigung in der Probezeit nicht möglich. Wenn Sie also eine Kündigung vermeiden möchten und die Möglichkeit besteht, ist es empfehlenswert, für den Betriebsrat zu kandidieren oder die Rolle des Datenschutzbeauftragten o.ä. zu übernehmen.
Hinweis: Durch eine Krankheit schützen Sie sich nicht vor einer Kündigung. Eine Kündigung kann auch während einer Krankheit ausgesprochen werden. Umgekehrt erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber Sie kündigt.
Wie ist die Kündigungsfrist in der Probezeit bei Zeitarbeit?
Die Kündigungsfrist beträgt bei Zeitarbeit in der Probezeit zwischen einem Tag und zwei Wochen. Die genaue Länge der Probezeit ist davon abhängig, ob und gegebenenfalls welcher Tarifvertrag anwendbar ist:
- BAP-Tarifvertrag: In den ersten zwei Wochen beträgt die Kündigungsfrist einen Tag, anschließend beträgt die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten eine Woche, danach zwei Wochen.
- iGZ-Tarifvertrag: In den ersten vier Wochen beträgt die Probezeit 2 Tage. Anschließend im zweiten Monat eine Woche. In der restlichen Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.
- Gesetz: Sofern keiner der Tarifverträge anwendbar ist, beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen.
Was sind Anzeichen für eine Kündigung in der Probezeit?
Anzeichen für eine Kündigung in der Probezeit sind häufige Kritik vom Vorgesetzten oder ein anstehender Personalabbau. Auch in der Probezeit kommt eine Kündigung häufig nicht überraschend. Die folgenden Punkte sind Anhaltspunkte dafür, dass eine Kündigung droht:
- Krise: Befindet sich Ihr Arbeitgeber in einer Krise, ist dies ein Zeichen dafür, dass zeitnah eine Kündigung erfolgen kann. Das betrifft sowohl das Zeitarbeitsunternehmen als auch das Unternehmen, bei dem Sie aktuell tätig sind. Wenn Personal abgebaut werden soll, werden häufig zuerst Zeitarbeitsverträge gekündigt. Wenn für Zeitarbeitsunternehmen mehrere Kunden wegbrechen, versuchen diese häufig ebenfalls Personal abzubauen, sodass Zeitarbeitern in der Probezeit eine Kündigung droht.
- Ausschluss von Meetings: Wenn Sie plötzlich von Besprechungen ausgeschlossen werden, an denen Sie bisher teilgenommen haben. Werden Sie beispielsweise zu einer Besprechung für die Urlaubsplanung im nächsten Jahr nicht eingeladen, ist dies ein Zeichen dafür, dass der Arbeitgeber nicht langfristig mit Ihnen plant.
- Erhöhter Druck: Wenn Arbeitgeber mit der Arbeitsqualität unzufrieden sind, erhöhen Sie teilweise den Druck, um zu schauen, ob Angestellte in der Lage sind, mehr bzw. besser zu arbeiten. Wenn also der Arbeitgeber von Ihnen verlangt, mehr bzw. besser zu arbeiten, zeigt dies die Unzufriedenheit des Arbeitgebers. Es handelt sich um ein Anzeichen dafür, dass eine Kündigung möglich ist.
Wie muss die Kündigung erfolgen?
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass die Kündigung ausgedruckt und unterschrieben werden muss, um wirksam zu sein. Eine Kündigung per Telefon oder per E-Mail ist entsprechend nicht möglich. Außerdem müssen die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:
- Keine Begründung: Eine Kündigung muss nicht begründet werden.
- Betriebsrat: Sofern ein Betriebsrat vorliegt, darf eine Kündigung erst nach Anhörung des Betriebsrates erfolgen. Der Betriebsrat hat das Recht der Kündigung zu widersprechen. Der Widerspruch verhindert allerdings nicht, dass die Kündigung wirksam wird.
- Kein Grund: Es ist kein Grund für die Kündigung erforderlich. Eine Kündigung ist nur ganz ausnahmsweise unwirksam, wenn die Kündigung etwa aus diskriminierenden Gründen erfolgt (z.B. eine Kündigung, weil jemand Ausländer ist).
Was tun bei Kündigung in der Probezeit?
Wenn Sie in der Probezeit gekündigt werden, hat eine Verteidigung gegen die Kündigung nur wenig Aussicht auf Erfolg. Das Kündigungsschutzgesetz greift noch nicht, sodass die Anforderungen an die Kündigung sehr gering sind. Die Kündigung hat die folgenden Auswirkungen:
- Arbeitslosengeld: Grundsätzlich erhalten Angestellte nach der Kündigung Arbeitslosengeld. Erforderlich ist dafür, dass Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Außerdem darf der gekündigte Mitarbeiter die Kündigung nicht verschuldet haben (z.B. aufgrund einer Pflichtverletzung, die er zu verschulden hat).
- Arbeitslos melden: Sobald Sie die Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich arbeitssuchend und arbeitslos melden.
- Abfindung: Abfindungen werden bei Kündigungen in der Probezeit grundsätzlich nicht gezahlt. Hintergrund ist, dass die Kündigung meistens wirksam ist. Die Bereitschaft eine Abfindung zu bezahlen besteht eigentlich nur, wenn das Risiko besteht, dass die Kündigung unwirksam ist.
