Kündigung durch den Arbeitgeber: Besteht ein Anspruch auf Abfindung?
Das Wichtigste in Kürze:
- Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber bestehen gute Chancen auf eine Abfindung.
- Die Anforderungen an eine wirksame Kündigung sind hoch. Viele Arbeitgeber erklären die Kündigung, obwohl die Voraussetzungen für eine Kündigung nicht vorliegen.
- Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.
Wann besteht bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ein Anspruch auf Abfindung?
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber besteht insbesondere ein Anspruch auf die Abfindung, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird oder das Gericht eine Abfindung festlegt. Eine Abfindung ist allerdings nicht grundsätzlich für den Fall der Kündigung vorgesehen. Entsprechend erhalten Sie nur in den folgenden Fällen eine Abfindung:
- Vereinbarung: Der übliche Weg, um eine Abfindung zu erhalten, besteht darin, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Der Aufhebungsvertrag beendet den Arbeitsvertrag und verpflichtet den Arbeitgeber dazu, eine Abfindung zu zahlen. Kündigungsschutzprozesse sind aufwendig und für Arbeitgeber riskant. Um einen solchen Prozess zu vermeiden, sind Arbeitgeber häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen. Arbeitgeber sind häufig erst bereit, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, nachdem Kündigungsschutzklage eingelegt wurde.
- Gericht: Das Gericht kann eine Abfindung festlegen. Erforderlich ist dafür, dass die Kündigung unwirksam ist, es allerdings unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Die Abfindung hat das Ziel, den Angestellten dafür zu entschädigen, dass die Kündigung unwirksam ist.
- Sozialplan: Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Der Sozialplan kann die Möglichkeit vorsehen, dass Arbeitsverhältnisse gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden. Es ist auch in solchen Fällen möglich, gegen die Kündigung vorzugehen und eine höhere Abfindung zu verhandeln.
- Bestimmung durch Arbeitgeber: Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten, wenn dieser nicht gegen die Kündigung vorgeht. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Abfindung, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung auf die Abfindung hinweist. Deshalb kann der Arbeitgeber steuern, ob er diese Abfindung anbieten möchte oder nicht.
Wie hoch ist die Abfindung?
Die Abfindung beträgt grundsätzlich ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Bei dieser Formel handelt es sich allerdings lediglich um eine Faustformel, die nicht in jedem Fall gilt. Folgende Aspekte beeinflussen die Höhe der Abfindung:
- Erfolgsaussichten: Besonders hohe Bedeutung für die Höhe der Abfindung haben die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage. Je höher die Erfolgsaussichten, desto höher die Abfindung.
- Gehalt: Die Abfindung wird in der Regel in Monatsgehältern bemessen. Entsprechend hat die Höhe des Gehaltes einen hohen Einfluss darauf, wie hoch die Abfindung ausfällt.
- Betriebszugehörigkeit: Die Betriebszugehörigkeit spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Dabei gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist die Abfindung.
- Verhandlungsgeschick: Auch das Verhandlungsgeschick spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Mit einer überzeugenden Argumentation und Erfahrung im Arbeitsrecht lässt sich die Abfindung häufig stark steigern.
Muss die Abfindung versteuert werden?
Die Abfindung muss versteuert werden. Es gibt eine steuerliche Ausnahmeregelung, welche die Steuern auf die Abfindung leicht reduziert (sog. Fünftelregelung, § 34 EStG). Insgesamt unterliegt die Abfindung fast den gleichen steuerlichen Abzügen wie das normale Gehalt. Bezüglich der Abfindung sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Sozialversicherung: Von der Abfindung müssen keine Beiträge für die Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt werden.
- Krankengeld: Grundsätzlich wird die Abfindung nicht auf das Krankengeld angerechnet. Allerdings gibt es auch Konstellationen, in denen eine Anrechnung erfolgt. Ob eine Anrechnung erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
- Arbeitslosengeld: Die Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld I nicht angerechnet. Allerdings kann eine Abfindung dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I vorübergehend ruht. Zu einer Reduktion des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I kommt es insbesondere, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Was müssen Angestellte machen, um eine Abfindung zu erhalten?
Arbeitgeber sind häufig nicht von sich aus bereit, eine Abfindung zu zahlen. Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten möchten und eine Kündigung erhalten haben, sollten sich gegen die Kündigung verteidigen. Erforderlich ist dafür, rechtzeitig Kündigungsschutzklage zu erheben.
- Frist: Arbeitnehmer haben drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben, anschließend ist die Kündigung wirksam.
- Güteverhandlung: Nachdem die Kündigungsschutzklage eingelegt wurde, erfolgt eine Güteverhandlung vor Gericht. Im Rahmen der Güteverhandlung kann häufig eine hohe Abfindung erreicht werden. Um eine hohe Abfindung zu erreichen, ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Kündigungsrecht vertreten zu lassen. Im Rahmen der Güteverhandlung kann häufig ein Vergleich abgeschlossen werden. Dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung und im Gegenzug endet der Arbeitsvertrag.
Hinweis: Bei allen Arten der Kündigung bestehen gute Chancen, eine Abfindung zu erhalten. Die Anforderungen an eine wirksame Kündigung sind ausgesprochen hoch. Viele Arbeitgeber kündigen Mitarbeitern, obwohl die Kündigungen nicht wirksam sind. Wenn Sie sich gegen die Kündigungen verteidigen, haben Sie sehr gute Chancen auf eine Abfindung.
Kündigung erhalten, was ist zu tun?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Tipps beachten.
- Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
- Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit keine Kündigungsschutzklage erhoben wird.
- Arbeitslos melden: Sie müssen sich innerhalb von drei Tagen arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.
