Arbeitsrecht
Abfindung Steuererklärung

Abfindung in der Steuererklärung - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
2
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Abfindung muss in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Wenn Sie eine Abfindung erhalten haben, besteht die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.
  • Es gibt eine Spezialregelung für Abfindungen, welche die Steuern auf Abfindungen reduziert.

Wie wird eine Abfindung in der Steuererklärung angegeben?

Die Abfindung wird in der Steuererklärung beim Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit angegeben. Wenn Sie Ihre Steuererklärung anfertigen, müssen Sie Anlage N hinzufügen. In Zeile 17 oder 18 müssen Sie die Abfindung eintragen. Welche Zeile bei Ihnen einschlägig ist, hängt im Einzelfall davon ab, wie der Arbeitgeber die Abfindung versteuert hat. 

  • Hinweis: Wenn Ihnen Kosten für einen Rechtsanwalt entstanden sind, können Sie diese Kosten von der Steuer absetzen. Dafür müssen Sie die Kosten als Werbungskosten absetzen. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist ein kompliziertes Geschäft, sodass es angemessen ist, insoweit anwaltliche Hilfe zu holen. Sie müssen in der Lage sein, die Kosten nachweisen zu können. Deshalb sollten Sie die Rechnung des Rechtsanwalts unbedingt aufbewahren. 

Wie wird die Abfindung versteuert?

Die Abfindung bei Aufhebungsverträgen muss versteuert werden. Steuerlich wird die Abfindung wie Gehalt behandelt. Es gibt allerdings eine steuerliche Besonderheit, welche die steuerliche Belastung bei Aufhebungsverträgen leicht reduziert, die sogenannte Fünftelregelung. Die Fünftelregelung führt dazu, dass die steuerliche Belastung bei Abfindungen so ausfällt, als wäre die Abfindung über fünf Jahre verteilt gezahlt worden. Die Steuern auf die Abfindung werden wie folgt berechnet:

  • 1. Schritt: Zuerst wird berechnet, wie viele Steuern der Angestellte zahlen müsste, wenn er keine Abfindung bekäme. 
  • 2. Schritt: Im zweiten Schritt wird berechnet, wie hoch die Einkommensteuer wäre, wenn der Angestellte zusätzlich zum Gehalt 20 %, also 1/5, der Abfindung erhalten würde.
  • 3. Schritt: Im dritten Schritt wird die Differenz zwischen der Einkommensteuer aus den Schritten 1 und 2 gebildet. Die Differenz wird mit fünf multipliziert.
  • 4. Schritt: Im letzten Schritt wird zu der Einkommensteuer aus Schritt 1 die Einkommensteuer aus Schritt 3 addiert.
Vergleich der Steuerlast mit und ohne Fünftelregelung bei Abfindung
Fünftelregelung Ohne Fünftelregelung
Einkommen 48.000 € / Jahr 48.000 € / Jahr
Abfindung 24.000 € 24.000 €
Steuern Ca. 12.500 € Ca. 13.300 €

Allerdings müssen keine Beiträge für die Sozialversicherungen gezahlt werden. Hintergrund ist, dass die Abfindung zwar für die Steuern, nicht aber für die Sozialversicherungen als Gehalt angesehen wird.

Muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

Wenn Sie eine Abfindung erhalten haben, besteht die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, folgt aus § 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG. Dazu ist es auch aus den folgenden Gründen sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben:

  • Anwaltskosten: Nur wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für den Rechtsanwalt von der Steuer abzusetzen.
  • Fünftelregelung: Arbeitgeber haben die Möglichkeit, bei der Auszahlung der Abfindung die Fünftelregelung zu berücksichtigen. Allerdings besteht keine Pflicht, die Fünftelregelung zu berücksichtigen. Um sicherzustellen, dass die Fünftelregelung angewendet wird, ist die Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll.

Erfolgt eine Rückzahlung bei der Steuererklärung, wenn man eine Abfindung erhalten hat?

Bei einer Abfindung kommt es in den meisten Fällen zu einer Rückzahlung bei der Steuererklärung. Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber bei der Auszahlung der Abfindung die Fünftelregelung nicht anwenden muss. Es besteht zwar die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, die Fünftelregelung anzuwenden. Die Anwendung der Fünftelregelung ist für Arbeitgeber kompliziert, sodass Arbeitgeber häufig davon absehen, die Fünftelregelung anzuwenden. Außerdem führen die Kosten für den Rechtsanwalt grundsätzlich dazu, dass es zu einer Rückzahlung kommt. Die Kosten für den Rechtsanwalt werden bei der Auszahlung des Arbeitgebers nicht berücksichtigt. Werden Sie in der Steuererklärung geltend gemacht, reduzieren Sie das Einkommen, sodass die Einkommensteuer entsprechend geringer ausfällt.

Häufig gestellte Fragen

Wie wirkt sich eine Abfindung auf eine Steuererklärung aus?
Die Abfindung muss in der Steuererklärung als Gehalt angegeben werden.
Wo wird die Abfindung in der Steuererklärung abgegeben?
Die Abfindung muss in der Anlage N als Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit angegeben werden.
Muss man bei einer Abfindung Steuern nachzahlen?
Bei einer Abfindung müssen Angestellte nur selten eine Nachzahlung tätigen. In den meisten Fällen erhalten Angestellte eine Erstattung.
Lohnt sich eine Steuererklärung nach einer Abfindung?
Eine Steuererklärung nach einer Abfindung lohnt sich fast immer. Mit der Steuererklärung können auch die Kosten im Rahmen der Verhandlung geltend gemacht werden.
Wie wird die Abfindung versteuert?
Die Abfindung wird wie Gehalt versteuert. Die Besonderheit der Abfindung besteht darin, dass keine Beiträge zu den Sozialversicherungen gezahlt werden müssen.

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