Arbeitsrecht
Gegendarstellung Abmahnung

Gegendarstellung bei einer Abmahnung - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
03.10.2025
4
 Min. Lesedauer
  • Mit einer Gegendarstellung können Arbeitnehmer bei einer Abmahnung ihre Sicht schildern
  • Es ist grundsätzlich nicht sinnvoll, eine Gegendarstellung zu verfassen
  • Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Was ist die Gegendarstellung?

Eine Gegendarstellung ist die Möglichkeit eines Arbeitnehmers, seine Sicht zu einem Vorfall zu schildern, der zu einer Abmahnung geführt hat. Die Abmahnung des Arbeitgebers wird in die Personalakte aufgenommen. Arbeitnehmer haben das Recht, dass ihre Sichtweise ebenfalls zu den Akten genommen wird. Das Recht von Angestellten folgt aus § 83 Abs. 2 BetrVG.

Die rechtlichen Auswirkungen der Gegendarstellung sind gering. Die Gegendarstellung führt lediglich dazu, dass neben der Abmahnung auch die Ansicht des Angestellten in der Personalakte auftaucht. Es entstehen keine Nachteile, wenn Angestellte keine Gegendarstellung verfassen. Wenn Angestellte auf eine Abmahnung keine Gegendarstellung verfassen, führt dies insbesondere nicht dazu, dass Angestellte die Abmahnung anerkennen.

Ist es erforderlich, eine Gegendarstellung gegen eine falsche Abmahnung einzulegen?

Es ist nicht erforderlich, dass Angestellte gegen eine falsche Abmahnung eine Gegendarstellung einlegen. Teilweise denken Angestellte, dass sie eine Abmahnung anerkennen, wenn Sie keine Gegendarstellung einreichen. Diese Annahme stimmt nicht. Wer keine Gegendarstellung verfasst, erkennt die Abmahnung nicht an. Auch wenn der Abmahnung widersprochen werden soll, reicht es aus, wenn Angestellte einer Abmahnung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses widersprechen. Der Arbeitgeber muss dann im Kündigungsschutzprozess beweisen, dass eine Pflichtverletzung vorlag und eine wirksame Abmahnung erfolgt ist.

Ist es sinnvoll, eine Gegendarstellung einzureichen?

Es ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll, eine Gegendarstellung einzureichen. Eine Gegendarstellung einzureichen, hat den Vorteil, dass die Personalakte auch die Sicht des Angestellten enthält. Wenn etwa im Rahmen einer Kündigung der Arbeitgeber den Betriebsrat informiert, sieht der Betriebsrat auch die Sichtweise des Angestellten. Auch finden es viele Angestellte entlastend, wenn die Personalakte auch ihre Ansicht darstellt.

Im Gegenzug gehen mit einer Gegendarstellung auch einige Nachteile einher:

  • Korrektur: Die Gegendarstellung führt dazu, dass der Arbeitgeber auf mögliche Fehler der Abmahnung hingewiesen wird. Dadurch hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Abmahnung zu korrigieren. Die Möglichkeit zur Korrektur hat der Arbeitgeber in der Regel nicht, wenn die Unwirksamkeit der Abmahnung erst im Kündigungsschutzprozess erfolgt, da dann die Frist für den Arbeitgeber abgelaufen ist, die Abmahnung auszusprechen.
  • Provokation: Eine Gegendarstellung einzureichen, eskaliert den Streit mit dem Arbeitgeber in den meisten Fällen. Durch die Gegendarstellung wird der Streit fortgeführt. Außerdem müssen sich bei vielen Unternehmen höhere Hierarchieebenen mit dem Fall beschäftigen.

Tipps für die Gegendarstellung

Wenn Sie eine Gegendarstellung einreichen möchten, sollten Sie die folgenden Tipps berücksichtigen.

  • Abmahnung: Sie sollten präzise bezeichnen, auf welche Abmahnung sich die Gegendarstellung bezieht.
  • Form: Die Gegendarstellung ist ein förmliches Schreiben, das sowohl von Ihrem Arbeitgeber als auch möglicherweise vom Betriebsrat und Richtern gelesen wird. Entsprechend sollten Sie auf eine saubere Form achten. Eine Gegendarstellung enthält in der Regel Ihren Namen, Ihre Adresse, den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers, das Absendedatum und eine Betreffzeile. In der Praxis werden zuerst die wesentlichen Inhalte der Abmahnung dargestellt. Anschließend stellen Sie dar, wie Sie den Vorfall wahrgenommen haben und nehmen - bestenfalls nach Rücksprache mit einem Anwalt - eine rechtliche Würdigung vor. 
  • Bitte: Eine Gegendarstellung endet in den meisten Fällen mit der Bitte, die Gegendarstellung in die Personalakte aufzunehmen. Unter Umständen enthält die Gegendarstellung auch die Bitte, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
  • Frist: Es besteht keine Frist, innerhalb derer die Gegendarstellung gegen die Abmahnung eingereicht werden muss. Nehmen Sie sich also Zeit, eine durchdachte Gegendarstellung zu verfassen und kontaktieren Sie einen Anwalt zur Unterstützung, um keine Fehler zu machen.

Alternativen zur Gegendarstellung

Neben der Gegendarstellung kommen bei einer Abmahnung auch die folgenden Handlungsalternativen in Betracht:

  • Entfernung aus der Personalakte: Anstatt eine Gegendarstellung zu verfassen, können Sie auch die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Ein solches Vorgehen führt allerdings zu einer noch stärkeren Eskalation des Streits. Die Entfernung aus der Personalakte erfordert in den meisten Fällen die Mitwirkung noch höherer Hierarchieebenen. Außerdem nimmt die Entfernung aus der Personalakte zusätzliche Zeit in Anspruch. Angestellte sollten bedenken, dass Arbeitgeber der Aufforderung, die fehlerhafte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, häufig nicht nachkommen. Soll die Abmahnung also aus der Personalakte entfernt werden, ist es häufig erforderlich, eine Klage einzureichen.
  • Klage gegen Abmahnung: Alternativ oder ergänzend besteht die Möglichkeit, den Arbeitgeber darauf zu verklagen, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Ein solches Vorgehen ist allerdings nur in wenigen Ausnahmefällen sinnvoll. Es hat wenig Vorteile, gegen die Abmahnung zu klagen. Ist die Abmahnung unwirksam, kann dies auch später in einem möglichen Kündigungsschutzprozess festgestellt werden. Außerdem fallen für eine Klage zusätzliche Kosten an. Das größte Risiko besteht allerdings darin, dass festgestellt wird, dass die Abmahnung zulässig war. In einem solchen Fall steigt das Risiko einer Kündigung. Der Arbeitgeber weiß sicher, dass die Abmahnung wirksam war. Entsprechend sinkt für den Arbeitgeber das Risiko, dass eine Klage gegen die Kündigung Aussicht auf Erfolg hat. Außerdem führt eine Klage häufig zu einer erheblichen Verschlechterung des Arbeitsklimas.
  • Nichts tun: In den meisten Fällen ist es sinnvoll, nicht gegen eine Abmahnung vorzugehen. Stattdessen sollten Sie vermeiden, weitere Pflichtverletzungen zu begehen, sodass sich das Verhältnis mit dem Arbeitgeber verbessert.

Abmahnung erhalten, was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es empfehlenswert, die folgenden Tipps zu beachten:

  • Anwalt: Sie sollten einen Anwalt kontaktieren. Ob und wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt.
  • Unterschrift: Arbeitgeber verlangen häufig, dass Angestellte die Abmahnung unterschreiben. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Sie ausschließlich unterschreiben, die Abmahnung erhalten zu haben. Auf keinen Fall sollten Sie unterschreiben, dass Sie den zugrundeliegenden Sachverhalt anerkennen.

Häufig gestellte Fragen

Kann man gegen eine Abmahnung vorgehen?
Es ist möglich gegen eine Abmahnung vorzugehen. Das sinnvollste Vorgehen gegen eine Abmahnung besteht darin, das Verhalten zu verändern.
Abmahnung erhalten, was sollte man tun?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und gegebenenfalls Ihr Verhalten ändern.
Kann man eine Abmahnung ablehnen?
Es ist nicht möglich, eine Abmahnung abzulehnen. Sie können allerdings gegen eine Abmahnung klagen.
Wie widerspricht man einer Abmahnung?
Wenn Sie einer Abmahnung widersprechen möchten, können Sie die Löschung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
Wie reagiert man auf eine Abmahnung?
Die beste Reaktion auf eine Abmahnung besteht darin, einen Anwalt zu kontaktieren und - sofern erforderlich - das Verhalten zu ändern.

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