Kündigungsfrist nach dem iGZ-Tarifvertrag
- Bei der iGZ liegt die Kündigungsfrist zwischen 2 Tagen und 7 Monaten.
- Die Kündigungsfrist ist von der Betriebszugehörigkeit abhängig, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto länger ist auch die Kündigungsfrist.
- Sie haben drei Wochen Zeit, um sich gegen eine Kündigung zu verteidigen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie deshalb schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren.
Wie ist bei der iGZ die Kündigungsfrist?
Bei der iGZ liegt die Kündigungsfrist zwischen 2 Tagen und 7 Monaten. Die Länge der Kündigungsfrist ist von der Betriebszugehörigkeit abhängig. Dabei steigt die Kündigungsfrist mit der Betriebszugehörigkeit.
Der iGZ-Tarifvertrag sieht die folgenden Kündigungsfristen vor:
- 2 Tage: In den ersten vier Wochen der Beschäftigung.
- 1 Woche: In dem zweiten Monat der Beschäftigung
- 2 Wochen: In den Monaten 3 bis 6 der Beschäftigung.
- 4 Wochen: Bei einer Beschäftigungsdauer zwischen 7 Monaten und zwei Jahren.
- 1 Monat: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 2 Jahren.
- 2 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 5 Jahren.
- 3 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 8 Jahren.
- 4 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 10 Jahren.
- 5 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 12 Jahren.
- 6 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 15 Jahren.
- 7 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 20 Jahren.
Wie ist die Kündigungsfrist für Zeitarbeiter?
Die Kündigungsfrist für Angestellte liegt zwischen zwei Tagen und 4 Wochen. Allerdings besteht eine Besonderheit: Die Kündigungsfrist für Zeitarbeiter beträgt maximal 4 Wochen zur Monatsmitte oder zum Ende des Monats. Insbesondere bei längeren Arbeitsverträgen ist somit die Kündigungsfrist des Arbeitgebers deutlich länger als die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers.
Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?
Die Berechnung der Kündigungsfrist richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung einer Frist. Für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung entscheidend. Allerdings wird der Tag des Zugangs der Kündigung bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt.
Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte einen Arbeitsvertrag kündigen. Der Arbeitsvertrag besteht seit 6 Jahren. Entsprechend beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate. Der Arbeitsvertrag kann nur zum Ende des Monats gekündigt werden. Wenn der Arbeitsvertrag zum 31. März beendet werden soll, muss die Kündigung dem Angestellten am 31. Januar zugehen.
Innerhalb welcher Frist muss die Verteidigung gegen die Kündigung erfolgen?
Arbeitnehmer müssen sich innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung gegen die Kündigung verteidigen. Nach Ablauf von drei Wochen ist die Kündigung wirksam. Auch wenn die Kündigung inhaltlich rechtswidrig ist, kann nach drei Wochen nicht mehr gegen die Kündigung vorgegangen werden. Nach Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung sollten Sie deshalb unbedingt die folgenden Schritte beachten:
- Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
- Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
Verteidigung gegen eine Kündigung
Arbeitgeber sprechen häufig eine Kündigung aus, obwohl die Gründe für eine Kündigung nicht vorliegen. Entsprechend ist es sinnvoll, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen. Folgende Hinweise sollten Sie diesbezüglich berücksichtigen:
- Kein Einsatz: Wenn Sie nicht eingesetzt werden, kommt eine betriebsbedingte Kündigung nur ganz ausnahmsweise in Betracht. Ihr Arbeitgeber muss alles probiert haben, um einen Einsatz zu ermöglichen und es darf keine Aussicht bestehen, dass zeitnah ein Einsatz erfolgen wird. Diese Voraussetzungen liegen nur ganz selten vor.
- Sozialauswahl: Außerdem machen viele Zeitarbeitsunternehmen Fehler bei der Sozialauswahl. Es dürfen nicht die Angestellten gekündigt werden, die aktuell keinen Einsatz haben, sondern es müssen die Angestellten gekündigt werden, welche die Kündigung sozial am besten verkraften.
- Abfindung: Sollten Sie eine unwirksame Kündigung erhalten, können Sie auf Weiterbeschäftigung klagen. Arbeitgeber bieten den zu Unrecht gekündigten Angestellten häufig hohe Abfindungen an, damit das Arbeitsverhältnis trotzdem beendet wird.
