Fristlose Kündigung erhalten: Was tun?
Das Wichtigste in Kürze:
- Bei einer fristlosen Kündigung sollten Sie Ihren Arbeitgeber auffordern, die Kündigung zu begründen.
- Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur 3 Wochen Zeit, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.
- Es müssen hohe Voraussetzungen erfüllt werden, damit eine fristlose Kündigung wirksam ist. Viele fristlose Kündigungen sind unwirksam.
Was tun bei einer fristlosen Kündigung?
Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren und schnell einen Anwalt kontaktieren. Insgesamt sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
- Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
- Arbeitslos melden: Sie müssen sich innerhalb von 3 Tagen nach der Kündigung arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt. Zusätzlich müssen Sie sich grundsätzlich 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit als arbeitssuchend melden. Die fristlose Kündigung erfolgt meistens überraschend, sodass es ausreicht, wenn Sie sich bei der Meldung als arbeitslos auch arbeitssuchend melden.
- Nachfrage: Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die fristlose Kündigung von sich aus zu begründen. Allerdings muss der Arbeitgeber dem gekündigten Angestellten die Kündigung auf Nachfrage begründen. Entsprechend sollten Sie schnellstmöglich Ihren Arbeitgeber bitten, die Kündigung zu begründen. Die Begründung hilft dabei, zu beurteilen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Kündigung zu verteidigen.
Wie sind die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung?
Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist, dass eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt und es unzumutbar ist, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Entsprechend müssen die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Wichtiger Grund: Als wichtiger Grund kommen insbesondere Pflichtverletzungen des Mitarbeiters in Betracht. Eine fristlose Kündigung ist insbesondere möglich, wenn eine Straftat begangen wurde (z.B. ein Diebstahl, Beleidigungen, die Zerstörung von Eigentum usw.) oder eine andere schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt. Auch wenn der Arbeitnehmer den Vertrag fristlos kündigen möchte, ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung erforderlich.
- Fristablauf unzumutbar: Im Rahmen einer Interessenabwägung muss geprüft werden, ob es für den Arbeitgeber unzumutbar ist, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Die Unzumutbarkeit liegt nur bei sehr schwerwiegenden Pflichtverletzungen vor. Bei einer fristlosen Kündigung kommen als mildere Mittel insbesondere die Abmahnung oder die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist in Betracht. Deshalb gelten strenge Anforderungen an die fristlose Kündigung. Im Rahmen der Interessenabwägung sind die Art und Schwere der Vertragsstörung zu berücksichtigen, der Grad des Verschuldens und die Betriebszugehörigkeit. Dazu können auch weitere Punkte berücksichtigt werden, welche dies sind, hängt vom Einzelfall ab.
In folgenden Beispielen ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig:
- Diebstahl: Bei einer Kontrolle wird entdeckt, dass ein Supermarktmitarbeiter mehrfach Produkte gestohlen hat. Nach einem Gespräch mit dem Mitarbeiter hat dieser die Diebstähle zugegeben. Aufgrund der Diebstähle ist das Vertrauen derart erschüttert, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
- Missbrauch: Ein Sporttrainer missbraucht Kinder im Anschluss an den Sportunterricht.
- Beleidigung: Ein Arbeitnehmer beleidigt seinen Chef sehr schwerwiegend.
Wie muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Das bedeutet, dass eine fristlose Kündigung nicht mündlich, per Mail oder WhatsApp-Nachricht erklärt werden kann. Es ist nicht erforderlich, in der Kündigung den Kündigungsgrund anzugeben. Außerdem muss der Arbeitgeber die folgenden Aspekte bei der Kündigung berücksichtigen:
- Frist: Die fristlose Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer Kenntnis von den Umständen erlangt, welche die Kündigung rechtfertigen, § 626 Abs. 2 BGB.
- Betriebsrat: Sofern ein Betriebsrat besteht, muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung den Betriebsrat anhören, § 102 Abs. 1 BetrVG. Der Betriebsrat hat allerdings kein Widerspruchsrecht, sodass er nur angehört werden muss.
Wie kann man sich gegen eine fristlose Kündigung verteidigen?
Für die Verteidigung gegen eine fristlose Kündigung ist es sinnvoll, darzulegen, dass kein wichtiger Grund vorliegt und es jedenfalls zumutbar ist, die Kündigungsfrist abzuwarten. Die Anforderungen an eine fristlose Kündigung sind sehr hoch. Folgende Verteidigungswege sind deshalb bei einer fristlosen Kündigung sinnvoll:
- Kein wichtiger Grund: Die Anforderungen an einen wichtigen Grund sind sehr hoch. Es muss eine so schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegen, dass das Vertrauensverhältnis zerstört ist. Ein einmaliger Streit reicht dafür etwa nicht aus. Erforderlich ist vielmehr, dass eine Straftat begangen wird oder eine ähnlich schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt. Häufig liegt eine so schwerwiegende Pflichtverletzung nicht vor.
- Alternativen: Die Kündigung muss alternativlos sein. Häufig stehen Alternativen zur Verfügung, die für den Angestellten weniger beeinträchtigend sind. So kommt bei einer Pflichtverletzung häufig eine Abmahnung in Betracht, sodass das Arbeitsverhältnis nicht sofort gekündigt werden muss.
- Fristablauf zumutbar: Selbst, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, ist es für Arbeitgeber nur selten unzumutbar, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Die Unzumutbarkeit liegt etwa vor, wenn ein Kassierer aus der Kasse geklaut hat. Liegt keine so schwerwiegende Pflichtverletzung vor, ist es für den Arbeitgeber meist zumutbar, die Kündigungsfrist abzuwarten.
Kann eine fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden?
Eine fristlose Kündigung kann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden. Die Umdeutung hat zur Folge, dass der Arbeitsvertrag erst mit dem Ende der Kündigungsfrist endet. Eine Umdeutung hat zwei Voraussetzungen:
- Zulässigkeit: Das alternative Rechtsgeschäft muss zulässig sein. Konkret bedeutet dies, dass eine ordentliche Kündigung rechtmäßig wäre.
- Wille: Außerdem muss der Wille bestehen, die ordentliche Kündigung zu erklären, wenn die Person gewusst hätte, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist.
Abfindung bei einer fristlosen Kündigung
Wenn Sie fristlos gekündigt werden, bestehen gute Chancen, dass Sie eine Abfindung erhalten. Viele fristlose Kündigungen sind unwirksam. Gleichzeitig führt die Kündigung häufig dazu, dass Angestellte für Ihren Arbeitgeber nicht mehr arbeiten möchten. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Der Aufhebungsvertrag löst den Arbeitsvertrag auf und verpflichtet den Arbeitgeber in der Regel dazu, eine Abfindung zu zahlen. Folgende Aspekte beeinflussen die Höhe der Abfindung, wenn ein Abfindungsanspruch mit dem Arbeitgeber verhandelt wird:
- Erfolgsaussichten: Besonders hohe Bedeutung für die Höhe der Abfindung haben die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage. Je höher die Erfolgsaussichten, desto höher die Abfindung.
- Gehalt: Die Abfindung wird in der Regel in Monatsgehältern bemessen. Entsprechend hat die Höhe des Gehaltes einen hohen Einfluss darauf, wie hoch die Abfindung ausfällt.
- Betriebszugehörigkeit: Die Betriebszugehörigkeit spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Dabei gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist die Abfindung.
- Verhandlungsgeschick: Auch das Verhandlungsgeschick spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Mit einer überzeugenden Argumentation und Erfahrung im Arbeitsrecht lässt sich die Abfindung häufig stark steigern.
