Kündigungsfrist in der Zeitarbeit - Alles, was Sie wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze:
- Bei der Zeitarbeit beträgt die Kündigungsfrist zwischen einem Tag und 7 Monaten.
- Je länger das Arbeitsverhältnis dauert, desto länger ist die Kündigungsfrist.
- Für die Kündigung von Angestellten beträgt die Kündigungsfrist maximal 4 Wochen.
Wie ist die Kündigungsfrist bei Zeitarbeit?
Die Kündigungsfrist beträgt bei der Zeitarbeit zwischen 2 Tagen und 7 Monaten. Die Länge der Kündigungsfrist ist von den drei folgenden Faktoren abhängig:
- Tarifvertrag: Es gibt für Zeitarbeiter zwei mögliche Tarifverträge, die leicht unterschiedliche Kündigungsfristen enthalten. Bei Zeitarbeiter, die bei einem Betrieb arbeiten, auf den keiner der beiden Tarifverträge anwendbar ist, richtet sich die Kündigungsfrist nach dem Gesetz.
- Betriebszugehörigkeit: Die Kündigungsfrist richtet sich sowohl in den Tarifverträgen als auch im Gesetz nach der Betriebszugehörigkeit.
- Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten unterschiedliche Kündigungsfristen. Grundsätzlich ist die Kündigungsfrist von Arbeitnehmer deutlich kürzer als die Kündigungsfrist von Arbeitgebern.
Wie ist die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber?
Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber liegt zwischen einem Tag und sieben Monaten. Die genaue Kündigungsfrist ist davon abhängig, ob die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten oder einer der beiden Tarifverträge anwendbar ist.
Wie ist die Kündigungsfrist beim iGZ-Tarifvertrag?
Der iGZ-Tarifvertrag sieht die folgenden Kündigungsfristen vor:
- 2 Tage: In den ersten vier Wochen der Beschäftigung.
- 1 Woche: In dem zweiten Monat der Beschäftigung
- 2 Wochen: In den Monaten 3 bis 6 der Beschäftigung.
- 4 Wochen: Bei einer Beschäftigungsdauer zwischen 7 Monaten und zwei Jahren.
- 1 Monat: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 2 Jahren.
- 2 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 5 Jahren.
- 3 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 8 Jahren.
- 4 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 10 Jahren.
- 5 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 12 Jahren.
- 6 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 15 Jahren.
- 7 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 20 Jahren.
Wie ist die Kündigungsfrist beim BAP-Tarifvertrag?
Der BAP-Tarifvertrag sieht die folgenden Kündigungsfristen vor:
- 1 Tag: Bei Neueinstellungen kann im Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist in den ersten zwei Wochen des Arbeitsvertrages auf einen Tag reduziert werden.
- 1 Woche: In den ersten 3 Monaten der Probezeit.
- 2 Wochen: In der restlichen Probezeit.
- 4 Wochen: Nach dem Ende der Probezeit in den ersten zwei Jahren der Betriebszugehörigkeit.
- 1 Monat: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 2 Jahren.
- 2 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 5 Jahren.
- 3 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 8 Jahren.
- 4 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 10 Jahren.
- 5 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 12 Jahren.
- 6 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 15 Jahren.
- 7 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 20 Jahren.
Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber?
Ist keiner der Tarifverträge anwendbar, richtet sich die Kündigungsfrist nach dem Gesetz (§ 622 BGB):
- 2 Wochen: In der Probezeit.
- 4 Wochen: Nach dem Ende der Probezeit in den ersten zwei Jahren der Betriebszugehörigkeit.
- 1 Monat: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 2 Jahren.
- 2 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 5 Jahren.
- 3 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 8 Jahren.
- 4 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 10 Jahren.
- 5 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 12 Jahren.
- 6 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 15 Jahren.
- 7 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 20 Jahren.
Wann kann der Arbeitgeber kündigen?
Der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber kündigen kann, hängt davon ab, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht:
- Jederzeit: Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag jederzeit gekündigt werden.
- Monatsmitte oder Monatsende: Nach dem Ende der Probezeit bis zu einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zur Mitte des Monats oder zum Monatsende kündigen.
- Nur Monatsende: Ab einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren kann der Arbeitsvertrag nur noch zum Monatsende gekündigt werden.
Wie ist die Kündigungsfrist für Zeitarbeiter?
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer liegt zwischen einem Tag und 4 Wochen. Grundsätzlich gelten für Zeitarbeiter die oben genannten Kündigungsfristen. Allerdings besteht eine Besonderheit: Die Kündigungsfrist für Zeitarbeiter beträgt maximal 4 Wochen zur Monatsmitte oder zum Ende des Monats. Insbesondere bei längeren Arbeitsverträgen ist somit die Kündigungsfrist des Arbeitgebers deutlich länger als die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers.
Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?
Die Berechnung der Kündigungsfrist richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung einer Frist. Für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung entscheidend. Allerdings wird der Tag des Zugangs der Kündigung bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt.
Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte einen Arbeitsvertrag kündigen. Der Arbeitsvertrag besteht seit 6 Jahren. Entsprechend beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate. Der Arbeitsvertrag kann nur zum Ende des Monats gekündigt werden. Wenn der Arbeitsvertrag zum 31. März beendet werden soll, muss die Kündigung dem Angestellten am 31. Januar zugehen.
