Arbeitsrecht
Ordentliche Kündigung Arbeitsvertrag

Ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die ordentliche Kündigung beendet den Arbeitsvertrag.
  • Arbeitgeber dürfen die ordentliche Kündigung nur aussprechen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt.
  • Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur 3 Wochen Zeit, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.

Was ist die ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages?

Bei der ordentlichen Kündigung wird der Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber oder dem Angestellten beendet. Die andere Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zu kündigen, ist die außerordentliche Kündigung.

Vergleich von ordentlicher und außerordentlicher Kündigung
Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung
Grund Arbeitgeber:
- Betrieb: Wenn eine Fabrik geschlossen wird.
- Verhalten: Bei einer erheblichen Pflichtverletzung (z.B. sehr häufig zu spät kommen)
- Person: Die Arbeit nicht mehr erbringen können (z.B. einem Piloten wird die Fluglizenz entzogen)
Schwerwiegende Pflichtverletzung
- Arbeitnehmer: Straftat (z.B. Geld aus der Kasse klauen) oder den Chef schwerwiegend zu beleidigen.
- Arbeitgeber: Gehalt nicht zahlen oder den Angestellten öffentlich schlecht darstellen
Frist Kündigungsfrist muss eingehalten werden (zwischen 4 Wochen und 7 Monaten) Keine Kündigungsfrist
Sonder­kündigungs­schutz Keine Kündigung möglich, wenn der Sonder­kündigungs­schutz besteht (z.B. bei Betriebsrats­mitgliedern) Kündigung auch möglich, wenn Sonder­kündigungs­schutz besteht

Wann ist die ordentliche Kündigung von Angestellten möglich?

Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, ist die ordentliche Kündigung möglich, wenn sich der Grund für die Kündigung aus dem Verhalten, der Person oder dem Betrieb ergibt. 

  • Verhalten: Das Verhalten des Mitarbeiters rechtfertigt eine Kündigung, wenn eine erhebliche Pflichtverletzung des Mitarbeiters vorliegt. Die Pflichtverletzung muss so erheblich sein, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Grundsätzlich kann eine verhaltensbedingte Kündigung erst ausgesprochen werden, wenn eine vorherige Abmahnung zu keiner Besserung geführt hat.
    Beispiele:
    - Häufig Verspätungen
    - Beleidung des Chefs
  • Person: Eine personenbedingte Kündigung ist zulässig, wenn der Mitarbeiter nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten. Mitarbeiter, die sehr lange krank sind, oder etwa ein LKW-Fahrer, dem der Führerschein entzogen wird, können ihre Arbeitsleistung nicht mehr erbringen. Wenn nicht absehbar ist, wann der Mitarbeiter seine Arbeit wieder erbringen kann, ist eine personenbedingte Kündigung möglich.
    Beispiele:
    - Pilot verliert seine Pilotenlizenz
    - Angestellter ist für mehrere Jahre krankgeschrieben
  • Betrieb: Eine betriebsbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn bei einem Unternehmen der Bedarf an Arbeitskräften sinkt. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber den sozialstärksten Mitarbeiter kündigen. Für die Beurteilung der Sozialstärke kommt es auf das Alter, die Betriebszugehörigkeit, bestehende Unterhaltspflichten und eine bestehende Behinderung an.
    Beispiele:
    - Betriebsschließung
    - Auslagerung einer Abteilung an einen externen Dienstleister

Ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, ist eine Kündigung grundsätzlich zulässig. Folgende Gründe können zu einer Unzulässigkeit der Kündigung führen:

  • § 613a BGB: Wenn ein Betrieb übergeht, darf die Kündigung nicht aufgrund des Betriebsübergangs erfolgen.
  • Treuwidrig: Eine Kündigung darf nicht treuwidrig sein. Eine Kündigung kann treuwidrig sein, wenn der Grund für die Kündigung sachwidrig ist (z.B. Sekretärin wird gekündigt, weil sie eine Beziehung mit dem Chef ablehnt). Die Treuwidrigkeit einer Kündigung kann sich auch aus diskriminierenden Gründen ergeben. So wäre etwa eine Kündigung aufgrund der Religion unzulässig.

Wann können Angestellte ordentlich kündigen?

Angestellte können jederzeit und ohne Grund den Arbeitsvertrag ordentlich kündigen. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ist das Recht zur Kündigung von Angestellten eingeschränkt. Eine Einschränkung des Rechts zur Kündigung ist möglich, wenn die Kündigung in dem konkreten Zeitpunkt treuwidrig wäre. Wenn beispielsweise bei einem Arbeitgeber ein großes Projekt ansteht und der Angestellte mehrfach zugesichert hat, bei dem Projekt vollständig zu unterstützen, kann er nicht einen Tag später die Kündigung erklären.

Wann ist die Kündigung des Arbeitsvertrages wirksam?

Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen. Diese Pflicht trifft sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Das bedeutet, dass eine Kündigung weder am Telefon, noch per E-Mail oder mündlich erklärt werden kann. Außerdem müssen die folgenden Aspekte beachtet werden, damit eine Kündigung wirksam ist:

  • Betriebsrat: Sofern ein Betriebsrat vorliegt, darf eine Kündigung des Arbeitgebers erst nach Anhörung des Betriebsrates erfolgen. Der Betriebsrat hat das Recht der Kündigung zu widersprechen. Der Widerspruch verhindert allerdings nicht, dass die Kündigung wirksam wird.
  • Keine Begründung: Weder der Arbeitgeber noch der Angestellte muss seine Kündigung begründen. Wenn sich ein Angestellter gegen eine Kündigung verteidigt, muss der Arbeitgeber allerdings im Kündigungsschutzprozess die Gründe für die Kündigung darlegen und beweisen.
  • Kündigungsfrist: Die ordentliche Kündigung wird erst mit Ablauf der Kündigungsfrist wirksam. Für die Kündigung des Angestellten beträgt die Kündigungsfrist stets 4 Wochen. Für die Kündigung des Arbeitgebers liegt die Kündigungsfrist zwischen 4 Wochen und 7 Monaten. Dabei ist die Kündigungsfrist umso länger, desto länger die Betriebszugehörigkeit des Arbeitgebers ist.

Haben Angestellte bei einer ordentlichen Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung?

Angestellte haben bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung erhalten Angestellte insbesondere, wenn die Kündigung unwirksam ist. Anstatt den Angestellten weiter zu beschäftigen, sind Arbeitgeber häufig bereit eine Abfindung zu bezahlen, wenn die Angestellten im Gegenzug bereit sind, den Arbeitsvertrag aufzuheben. Vor dem Hintergrund, dass sehr viele Kündigungen von Arbeitgebern unwirksam sind, haben Angestellte sehr gute Chancen, eine Abfindung zu erhalten.

  • Höhe der Abfindung: Die Höhe einer Abfindung beträgt grundsätzlich ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Wenn die Kündigung wahrscheinlich unwirksam ist, ist die Abfindung häufig noch einmal deutlich höher. 
  • Klage: Arbeitgeber sind häufig erst bereit, eine hohe Abfindung zu zahlen, wenn Angestellte eine Kündigungsschutzklage einlegen. So versuchen Arbeitgeber die Kosten für die Abfindungen gering zu halten.

Kündigung erhalten, was tun?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten.

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine ordentliche Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn Angestellte unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?
Der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung besteht darin, dass bei einer außerordentlichen Kündigung keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.
Wann kann ordentlich gekündigt werden?
Die ordentliche Kündigung kann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Der Angestellte kann die Kündigung unabhängig davon aussprechen, ob ein Kündigungsgrund vorliegt.
Kann man bei einer ordentlichen Kündigung eine Abfindung bekommen?
Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber bestehen gute Chancen, eine Abfindung zu erhalten.
Können Angestellte eine ordentliche Kündigung aussprechen?
Angestellte können den Arbeitsvertrag ordentlich kündigen. Es muss kein Grund für die Kündigung vorliegen.

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