Arbeitsrecht
Fristlose Kündigung vom Arbeitgeber

Fristlose Kündigung vom Arbeitgeber: Was ist zu tun?

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
4
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Arbeitgeber kann die fristlose Kündigung erklären, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vorliegt.
  • Eine fristlose Kündigung ist etwa bei einer Straftat, einer schwerwiegenden Beschädigung von Eigentum oder einer Alkoholfahrt eines LKW-Fahrers möglich.
  • Arbeitgeber erklären häufig unzulässige fristlose Kündigungen, in solchen Fällen bestehen gute Chancen auf eine Abfindung.

Was ist eine fristlose Kündigung?

Bei einer fristlosen Kündigung wird der Arbeitsvertrag sofort beendet. Wird ein Arbeitsvertrag gekündigt, muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden. Bei Arbeitsverträgen beträgt die Kündigungsfrist zwischen 4 Wochen und 7 Monaten. Das bedeutet, dass nach einer Kündigung das Arbeitsverhältnis noch mehrere Wochen oder Monate weiterläuft, bis es beendet wird. Bei einer fristlosen Kündigung endet der Arbeitsvertrag sofort. 

  • Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag fristlos kündigen. Allerdings erfolgen die meisten fristlosen Kündigungen durch den Arbeitgeber.
  • Ausnahme: Entsprechend kommt eine fristlose Kündigung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es für den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber unzumutbar ist, den Ablauf der Frist abzuwarten.

Was sind die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung?

Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn eine so schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, dass es unzumutbar ist, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Dies setzt eine sehr schwerwiegende Pflichtverletzung voraus. Insgesamt müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen, damit eine fristlose Kündigung zulässig ist:

  • Wichtiger Grund: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Erfolgt die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber, kann der Kündigungsgrund aus der Person, dem Verhalten oder aus dem Betrieb kommen. Aufgrund der hohen Anforderungen an den wichtigen Grund, kommen als Gründe für eine fristlose Kündigung grundsätzlich nur Pflichtverletzungen (sog. verhaltensbedingte Kündigung) in Betracht. Eine fristlose Kündigung ist insbesondere möglich, wenn eine Straftat begangen wurde (z.B. ein Diebstahl, Beleidigungen, die Zerstörung von Eigentum usw.) oder eine andere schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt. Auch wenn der Arbeitnehmer den Vertrag fristlos kündigen möchte, ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung erforderlich.
  • Fristablauf unzumutbar: Im Rahmen einer Interessenabwägung muss geprüft werden, ob es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Entsprechend muss eine sehr schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegen, um zu rechtfertigen, dass es unzumutbar ist, abzuwarten. Es darf kein Mittel zur Verfügung stehen, das weniger beeinträchtigend ist und das Ziel ebenfalls erreicht. Bei einer fristlosen Kündigung kommen als mildere Mittel insbesondere die Abmahnung oder die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist in Betracht. Deshalb gelten strenge Anforderungen an die fristlose Kündigung. Es muss nachgewiesen werden, dass es unzumutbar ist, die Kündigungsfrist einzuhalten. Im Rahmen der Interessenabwägung sind die Art und Schwere der Vertragsstörung zu berücksichtigen, der Grad des Verschuldens und die Betriebszugehörigkeit. Dazu können auch weitere Punkte berücksichtigt werden, welche dies sind, hängt vom Einzelfall ab.

Neben den Gründen für eine fristlose Kündigung muss die Kündigung auch fristgemäß erklärt werden. Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden, damit die Kündigung wirksam ist:

  • Schriftlich: Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Das bedeutet, dass eine fristlose Kündigung nicht mündlich, per Mail oder WhatsApp-Nachricht erklärt werden kann. Es ist nicht erforderlich, in der Kündigung den Kündigungsgrund anzugeben.
  • Frist: Die fristlose Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer Kenntnis von den Umständen erlangt, welche die Kündigung rechtfertigen, § 626 Abs. 2 BGB.
  • Betriebsrat: Sofern ein Betriebsrat besteht, muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung den Betriebsrat anhören, § 102 Abs. 1 BetrVG. Der Betriebsrat hat allerdings kein Widerspruchsrecht, sodass er nur angehört werden muss.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber darf eine fristlose Kündigung auch gegenüber Arbeitnehmern aussprechen, die einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen (z.B. Schwangere, Auszubildende usw.).

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber

In folgenden Beispielen ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig:

  • Diebstahl: Bei einer Kontrolle wird entdeckt, dass ein Supermarktmitarbeiter mehrfach Produkte gestohlen hat. Nach einem Gespräch mit dem Mitarbeiter hat dieser die Diebstähle zugegeben. Aufgrund der Diebstähle ist das Vertrauen derart erschüttert, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
  • Missbrauch: Ein Sporttrainer missbraucht Kinder im Anschluss an den Sportunterricht.
  • Beleidigung: Ein Arbeitnehmer beleidigt seinen Chef sehr schwerwiegend.

Fristlose Kündigung erhalten, was tun?

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten.

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.

Verteidigung gegen eine fristlose Kündigung

Die gesetzlichen Anforderungen an eine fristlose Kündigung sind sehr hoch. Angestellte haben sehr gute Chancen, erfolgreich gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen. Arbeitgeber sprechen häufig eine fristlose Kündigung aus, obwohl die Voraussetzungen für die fristlose Kündigung nicht vorliegen. Bei einer unwirksamen Kündigung bestehen für Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten:

  • Wiedereinstellung: Bei einer erfolgreichen Klage gegen eine Kündigung besteht ein Anspruch auf Wiedereinstellung, also den bisherigen Arbeitsvertrag fortzuführen.
  • Abfindung: Die andere Möglichkeit besteht darin, vom Arbeitgeber eine Abfindung zu erhalten. Eine Kündigung führt häufig dazu, dass auch der Angestellte nicht mehr für den Arbeitgeber arbeiten möchte. Sehr häufig kann mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen werden, wonach der Arbeitsvertrag aufgelöst wird und der Angestellte eine Abfindung erhält.

Kann eine fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden?

Eine fristlose Kündigung kann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden. Die Umdeutung hat zur Folge, dass der Arbeitsvertrag erst mit dem Ende der Kündigungsfrist endet. Eine Umdeutung hat zwei Voraussetzungen:

  • Zulässigkeit: Das alternative Rechtsgeschäft muss zulässig sein. Konkret bedeutet dies, dass eine ordentliche Kündigung rechtmäßig wäre.
  • Wille: Außerdem muss der Wille bestehen, die ordentliche Kündigung zu erklären, wenn die Person gewusst hätte, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist.

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Auch der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen. Auch bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist erforderlich, dass eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, die es unzumutbar macht, die Kündigungsfrist einzuhalten. In den folgenden Fällen kommt eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer in Betracht:

  • Steuern: Ein Arbeitgeber verstößt gegen seine steuerlichen Pflichten, indem er beispielsweise die Lohnsteuer nicht abführt.
  • Keine Beschäftigung: Wenn sich der Arbeitgeber nachhaltig weigert, den Arbeitnehmer zu beschäftigen, kommt eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers in Betracht.
  • Kein Lohn: Wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung erheblich in Verzug ist, können Arbeitnehmer den Vertrag fristlos kündigen.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine fristlose Kündigung nicht mehr gültig?
Eine fristlose Kündigung ist ungültig, wenn Sie zu spät erfolgt, keine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt oder die Schriftform nicht eingehalten wurde.
Wann können Arbeitgeber fristlos kündigen?
Arbeitgeber können fristlos kündigen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, welche es unmöglich machen, das Arbeitsverhältnis fortzuführen (z.B. ein Angestellter begeht einen Diebstahl im Warenlager)
Was rechtfertigt eine fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, sodass es unzumutbar ist, abzuwarten (z.B. ein Angestellter klaut aus der Kasse).
Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
Der Arbeitgeber darf fristlos kündigen, wenn der Angestellte eine so schwerwiegende Pflichtverletzung begeht, dass es unzumutbar ist, abzuwarten.
Wie lange hat der Arbeitgeber für eine fristlose Kündigung Zeit?
Der Arbeitgeber hat für eine fristlose Kündigung 2 Wochen Zeit. Die Frist beginnt mit Kenntnis der Umstände, aus denen sich die fristlose Kündigung ergibt.

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