Arbeitsrecht
Personenbedingte Kündigung Krankheit Abfindung

Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit: So erhalten Sie eine Abfindung

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
28.01.2026
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  • Bei einer krankheitsbedingten Kündigung bestehen gute Chancen für eine Abfindung
  • Um bei einer krankheitsbedingten Kündigung eine Abfindung zu erhalten, sollten Sie sich schnellstmöglich bei einem Rechtsanwalt melden.
  • Krankheitsbedingte Kündigungen müssen hohe Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Diese Voraussetzungen liegen häufig nicht vor. Dann bestehen gute Chancen für eine hohe Abfindung.

Wann erhalten Sie bei einer personenbedingten Kündigung wegen einer Krankheit eine Abfindung?

Bei einer personenbedingten Kündigung wegen einer Krankheit erhalten Angestellte eine Abfindung, wenn Sie sich gegen die Kündigung verteidigen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Vielmehr bieten Arbeitgeber häufig eine Abfindung an, wenn sie eine unwirksame Kündigung ausgesprochen haben. Angestellte erhalten in solchen Fällen eine Abfindung, wenn der Arbeitsvertrag im Gegenzug aufgelöst wird.

Wenn sich Angestellte gegen eine Kündigung verteidigen, haben sie in den folgenden Fällen bei einer Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung: 

  • Vereinbarung: Im Rahmen von personenbedingten Kündigungen besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vertrag schließen. Der Vertrag verpflichtet den Arbeitgeber dazu, eine Abfindung zu zahlen. Im Gegenzug akzeptiert der Arbeitnehmer die Kündigung. Kündigungsschutzprozesse sind aufwendig und für Arbeitgeber riskant. Um einen solchen Prozess zu vermeiden, sind Arbeitgeber häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen.
  • Gericht: Das Gericht kann eine Abfindung festlegen. Wenn Sie gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage einlegen, besteht die Möglichkeit, dass das Gericht eine Abfindung festlegt. Dafür muss die Kündigung sozial ungerechtfertigt und eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein. In einem solchen Fall löst das Gericht den Arbeitsvertrag auf und verpflichtet den Arbeitgeber dazu, eine Abfindung zu zahlen.
Hinweis: In den meisten Fällen bietet der Arbeitgeber bei einer Kündigung keine Abfindung an. Zu einer Abfindung kommt es meist erst, wenn Sie sich mit einem Anwalt gegen eine Kündigung verteidigen.

Wie erhält man bei einer krankheitsbedingten Kündigung eine Abfindung?

Wenn Sie bei einer krankheitsbedingten Kündigung eine Abfindung erhalten möchten, müssen Sie sich schnellstmöglich bei einem Anwalt melden. Arbeitgeber zahlen eine Abfindung häufig erst, wenn sich Angestellte mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung verteidigen. Sie haben nach der Kündigung nur drei Wochen Zeit, sich gegen die Kündigung zu verteidigen. Nach dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam.

  • Keine Unterschrift: Arbeitgeber versuchen teilweise, Arbeitgeber davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung bzw. einen sehr nachteiligen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Solche Verträge berücksichtigen die Interessen von Arbeitnehmern in vielen Fällen nicht (ausreichend). Entsprechend sollten Sie eine solche Erklärung nicht bzw. nur nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt unterschreiben. 
  • Weiteres Vorgehen: Sie sollten das weitere Vorgehen mit einem Rechtsanwalt besprechen. Wenn Sie beispielsweise nicht zur Arbeit erscheinen, besteht das Risiko, dass der Arbeitgeber sie später wegen Arbeitsverweigerung kündigt. Es gibt einige Risiken, die Sie berücksichtigen sollten, um die bestmöglichen Chancen auf eine hohe Abfindung zu behalten.

Wie hoch ist die Abfindung bei einer personenbedingten Kündigung wegen einer Krankheit?

Die Abfindung beträgt grundsätzlich ein halbes bis ein Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Diese Faustformel gilt jedoch nicht in jedem Fall. Wie hoch die Abfindung in Ihrem Fall ausfällt, ist von den jeweiligen Umständen abhängig. Eine besonders wichtige Rolle spielt dabei, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Wenn die Kündigung unwirksam ist, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nur beenden, wenn er eine (hohe) Abfindung zahlt. In einer solchen Situation haben Sie sehr gute Chancen, eine hohe Abfindung zu erhalten. Wenn die Kündigung hingegen wirksam ist, haben Angestellte eine schlechte Verhandlungsposition, sodass die Chancen auf eine hohe Abfindung gering sind. Dazu beeinflussen auch die folgenden Faktoren die Höhe der Abfindung:

  • Gehalt: Die Abfindung wird in der Regel in Monatsgehältern bemessen. Entsprechend hat die Höhe des Gehaltes einen hohen Einfluss darauf, wie hoch die Abfindung ausfällt.
  • Betriebszugehörigkeit: Die Betriebszugehörigkeit spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Dabei gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist die Abfindung.
Betriebszugehörigkeit (in Jahren)
Monatsgehalt 1 2 3 4 5 6 7
2.000 € 2.000 € 4.000 € 6.000 € 8.000 € 10.000 € 12.000 € 14.000 €
2.500 € 2.500 € 5.000 € 7.500 € 10.000 € 12.500 € 15.000 € 17.500 €
3.000 € 3.000 € 6.000 € 9.000 € 12.000 € 15.000 € 18.000 € 21.000 €
3.500 € 3.500 € 7.000 € 10.500 € 14.000 € 17.500 € 21.000 € 24.500 €
4.000 € 4.000 € 8.000 € 12.000 € 16.000 € 20.000 € 24.000 € 28.000 €
4.500 € 4.500 € 9.000 € 13.500 € 18.000 € 22.500 € 27.000 € 31.500 €
5.000 € 5.000 € 10.000 € 15.000 € 20.000 € 25.000 € 30.000 € 35.000 €
5.500 € 5.500 € 11.000 € 16.500 € 22.000 € 27.500 € 33.000 € 38.500 €
Übersicht zur üblichen Abfindungshöhe basierend auf Monatsgehalt und Dauer der Betriebszugehörigkeit

Sie sollten die folgenden Aspekte bezüglich der Abfindung berücksichtigen:

  • Steuern: Es besteht die Pflicht, die Abfindung zu versteuern. Es gibt zwar eine Regelung, welche die Höhe der Steuern leicht reduziert. Allerdings ist der steuerliche Vorteil ausgesprochen gering.
  • Krankenversicherung: Von der Abfindung müssen keine Beiträge zu den Sozialversicherungen gezahlt werden. Entsprechend kommt es zu keinen Abzügen für die Kranken- und Rentenversicherung.

Wann ist die krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur ausnahmsweise zulässig. Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung ist erst einmal, dass eine Krankheit vorliegt, die den Angestellten daran hindert, zu arbeiten (z.B. ein gebrochenes Bein bei Handwerkern, eine schwerwiegende Depression usw.). Zusätzlich müssen auch die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Keine Besserung: Es muss die Prognose vorliegen, dass die Krankheit noch lange andauern wird bzw. auch in der Zukunft langwierige Erkrankungen drohen. Wenn nach einer Erkrankung die Aussicht besteht, dass sie innerhalb von einem Jahr wieder gesund werden, besteht eine positive Prognose.
  • Betriebliche Interessen: Die Erkrankung muss dazu führen, dass betriebliche Interessen beeinträchtigt werden. Die Beeinträchtigung betrieblicher Interessen folgt in der Regel daraus, dass der Arbeitgeber während der Krankheit das Gehalt bezahlen muss. Dazu kommt, dass die Personalplanung erheblich erschwert wird durch Angestellte, die häufig krank sind.
  • Alternativlos: Es darf keine andere Möglichkeit geben, den Angestellten im Unternehmen weiter zu beschäftigen. Wenn ein Angestellter beispielsweise an Burnout erkrankt war und nun weniger belastbar ist, ist die Kündigung unzulässig, wenn es in der Verwaltung einen Job gibt, den der Angestellte ohne Probleme ausüben kann.
  • Interessenabwägung: Im Rahmen einer Interessenabwägung müssen die Interessen des Arbeitgebers gegenüber den Interessen des Arbeitnehmers überwiegen. Im Rahmen einer Interessenabwägung überwiegen beispielsweise die Interessen des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die Unfähigkeit zu arbeiten verursacht hat (z.B. erkrankt ein Angestellter, weil der Arbeitgeber Schutzvorschriften nicht eingehalten hat). In einem solchen Fall wäre die krankheitsbedingte Kündigung unzulässig.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es bei der personenbedingten Kündigung wegen einer Krankheit eine Abfindung?
Bei der personenbedingten Kündigung wegen einer Krankheit wird eine Abfindung gezahlt, wenn sich Angestellte gegen die Kündigung verteidigen. Arbeitgeber zahlen eine Abfindung, wenn eine Kündigung aus anderen Gründen nicht möglich ist.
Wie hoch ist die Abfindung bei einer personenbedingten Kündigung wegen einer Krankheit?
Bei einer personenbedingten Kündigung wegen einer Krankheit beträgt die Abfindung circa ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die genaue Höhe der Abfindung ist von den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber abhängig.
Müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
Arbeitgeber müssen grundsätzlich keine Abfindung zahlen. Arbeitgeber sind fast nur bereit, eine Abfindung zu bezahlen, wenn ein Arbeitsvertrag nur mit einem Aufhebungsvertrag beendet werden kann.
Wie erhält man bei einer personenbedingten Kündigung wegen einer Krankheit eine Abfindung?
Angestellte erhalten nach einer Kündigung eine Abfindung, wenn Sie sich gegen die Kündigung verteidigen. Nur wenige Arbeitgeber bezahlen von sich aus eine angemessene Abfindung.
Was ist die personenbedingte Kündigung wegen einer Krankheit?
Bei der personenbedingten Kündigung wegen einer Krankheit sprechen Arbeitgeber die Kündigung aus, weil der Angestellte aufgrund der Krankheit nicht mehr in der Lage ist, die Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn ein Angestellter beispielsweise an einer Depression erkrankt und deshalb über Jahre nicht arbeiten können wird, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag personenbedingt kündigen.