Arbeitsrecht
Kündigungs­gründe

Kündigungsgründe - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
5
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitgeber dürfen eine Kündigung nur aussprechen, wenn sich der Grund für die Kündigung aus der Person, dem Verhalten oder dem Betrieb ergibt.
  • Angestellte dürfen ohne Grund kündigen.
  • Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur sehr wenig Zeit, sich zu verteidigen.

Welche Kündigungsgründe bestehen im Arbeitsrecht?

Ein Arbeitgeber darf Angestellte kündigen, wenn sich aus dem Verhalten, der Person oder dem Betrieb Gründe ergeben, die eine Kündigung rechtfertigen.

  • Verhalten: Das Verhalten des Mitarbeiters rechtfertigt eine Kündigung, wenn eine erhebliche Pflichtverletzung des Mitarbeiters vorliegt. Die Pflichtverletzung muss so erheblich sein, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Grundsätzlich kann eine verhaltensbedingte Kündigung erst ausgesprochen werden, wenn eine vorherige Abmahnung zu keiner Besserung geführt hat.
    Beispiele: Häufig Verspätungen, Beleidigung des Chefs.
  • Person: Eine personenbedingte Kündigung ist zulässig, wenn der Mitarbeiter nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten. Mitarbeiter, die sehr lange krank sind, oder etwa ein LKW-Fahrer, dem der Führerschein entzogen wird, können ihre Arbeitsleistung nicht mehr erbringen. Wenn nicht absehbar ist, wann der Mitarbeiter seine Arbeit wieder erbringen kann, ist eine personenbedingte Kündigung möglich.
    Beispiele: Pilot verliert seine Pilotenlizenz, Angestellter ist für mehrere Jahre krankgeschrieben.
  • Betrieb: Eine betriebsbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn bei einem Unternehmen der Bedarf an Arbeitskräften sinkt. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber den sozialstärksten Mitarbeiter kündigen. Für die Beurteilung der Sozialstärke kommt es auf das Alter, die Betriebszugehörigkeit, bestehende Unterhaltspflichten und eine bestehende Behinderung an.
    Beispiele: Betriebsschließung, Auslagerung einer Abteilung an einen externen Dienstleister.

Alle Kündigungsgründe haben gemeinsam, dass die Kündigung keine Bestrafung für das bisherige Verhalten darstellen. Stattdessen ist eine Kündigung nur gerechtfertigt, wenn eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses keinen Sinn ergibt. Der fehlende Sinn an der Fortführung eines Arbeitsverhältnisses kann sich daraus ergeben, dass auch in der Zukunft davon auszugehen ist, dass weitere Störungen zu erwarten sind oder der Bedarf an Arbeitskräften in dem Unternehmen erheblich sinkt. 

Die Voraussetzungen an die Rechtmäßigkeit einer Kündigung setzen voraus, dass das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • 6 Monate: Das Kündigungsschutzgesetz setzt voraus, dass Mitarbeiter wenigstens 6 Monate für den Arbeitgeber gearbeitet haben. Vorher ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar.
  • 10 Mitarbeiter: Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur für Arbeitgeber mit mehr als 10 Angestellten. Hat ein Arbeitgeber weniger als 10 Angestellte, ist eine Kündigung unter deutlich einfacheren Voraussetzungen möglich.

Wann darf eine Kündigung erfolgen, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist?

Ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, ist eine Kündigung grundsätzlich zulässig. Nur in Ausnahmefällen ist eine Kündigung unzulässig. Die Unzulässigkeit einer Kündigung kann sich aus den folgenden Gründen ergeben:

  • AGG: Unzulässig ist eine Kündigung, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) verstößt. Deshalb darf eine Kündigung etwa nicht erfolgen, wenn der Grund für die Kündigung die Homosexualität des Angestellten ist.
  • Betriebsübergang: Wird ein Betrieb übernommen (sog. Betriebsübergang), darf die Kündigung nicht wegen des Betriebsübergangs erfolgen. Hintergrund ist, dass § 613a BGB auch für Angestellte in der Probezeit gilt.
  • Treuwidrig: Eine Kündigung darf nicht treuwidrig sein. Eine Kündigung kann treuwidrig sein, wenn der Grund für die Kündigung sachwidrig ist. Ein sachwidriger Kündigungsgrund liegt etwa vor, wenn eine Sekretärin gefeuert wird, weil sie eine sexuelle Beziehung mit ihrem Chef ablehnt. 

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn es für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer unzumutbar ist, das Ende der Kündigungsfrist abzuwarten. Grundsätzlich endet das Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung erst mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen, kommt auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht: 

  • Wichtiger Grund: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Als Gründe für eine fristlose Kündigung kommen grundsätzlich nur schwerwiegende Pflichtverletzungen in Betracht. Eine fristlose Kündigung ist insbesondere möglich, wenn eine Straftat begangen wurde (z.B. ein Diebstahl, Beleidigungen, die Zerstörung von Eigentum usw.). 
  • Fristablauf unzumutbar: Im Rahmen einer Interessenabwägung muss geprüft werden, ob es dem Arbeitgeber bzw. dem Arbeitnehmer unzumutbar ist, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Kündigung?

Die Voraussetzungen für eine Kündigung des Arbeitgebers sind grundsätzlich bei allen Kündigungsgründen ähnlich:

  • Störung: Es muss eine Störung des Arbeitsvertrages vorliegen. Die Störung kann sich entweder daraus ergeben, dass der Angestellte eine Pflicht verletzt (Verhalten), der Angestellte nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen (Person) oder beim Arbeitgeber kein Bedarf mehr besteht (Betrieb).
  • Prognose: Die Störung muss auch in der Zukunft bestehen, bei der verhaltensbedingten Kündigung muss also davon ausgegangen werden, dass es auch in der Zukunft zu Pflichtverletzungen kommt oder bei der betriebsbedingten Kündigung darf auch in der Zukunft kein Bedarf an der Arbeitskraft bestehen.
  • Abwägung: Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn das Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag zu kündigen, größer ist als das Interesse des Arbeitnehmers, dass der Vertrag weiterläuft.

Welche Angestellte sind durch einen besonderen Kündigungsschutz geschützt?

Angestellte, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen, dürfen auch bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes nicht gekündigt werden. Der besondere Kündigungsschutz führt dazu, dass ausschließlich Kündigungen wegen erheblicher Pflichtverletzungen möglich sind (sog. außerordentliche Kündigungen). Die folgenden Angestellten genießen einen besonderen Kündigungsschutz:

  • Auszubildende
  • Betriebsratsmitglieder
  • Schwangere
  • Datenschutzbeauftragte, Abfallbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte usw.
  • Sonstige: Dazu genießen auch weitere Gruppen, z.B. Soldaten, Abgeordnete usw. einen besonderen Kündigungsschutz.

Welche Kündigungsgründe bestehen für die Kündigung von Angestellten?

Angestellte dürfen ohne Grund und jederzeit kündigen. Nur in Ausnahmefällen kann eine Kündigung unzulässig sein:

  • Befristet: Bei befristeten Verträgen kommt eine Kündigung nur in Betracht, wenn eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers vorliegt, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt (z.B. das Gehalt nicht zahlen).
  • Treuwidrig: Eine Kündigung ist treuwidrig, wenn sich aus der konkreten Situation ergibt, dass eine Kündigung unzumutbar ist. Eine solche Unwirksamkeit kann etwa vorliegen, wenn ein Angestellter versprochen hat, ein wichtiges Projekt fertigzustellen und dann so die Kündigung erklärt, dass das Projekt gerade nicht mehr fertiggestellt wird.

Wie muss eine Kündigung erfolgen?

Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass die Kündigung ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Entsprechend ist eine Kündigung am Telefon oder per Mail nicht möglich. Auch die folgenden Aspekte müssen Arbeitgeber bei der Kündigung berücksichtigen:

  • Betriebsrat: Sofern ein Betriebsrat vorliegt, ist die Anhörung des Betriebsrates vor Kündigung des Arbeitsvertrages erforderlich, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG.
  • Zustimmung: Bei einigen Angestellten muss der Kündigung zugestimmt werden. Etwa setzt die Kündigung eines Schwerbehinderten voraus, dass das Integrationsamt vorab der Kündigung zustimmt, § 168 SGB IX.
  • Ablauf der Kündigungsfrist: Der Arbeitsvertrag endet erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist ist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig. Bei fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erhält der Arbeitnehmer weiter Gehalt und ist dazu verpflichtet, zu arbeiten.
  • Keine Begründung: Eine Begründung der Kündigung ist nicht erforderlich.

Was sollte man tun, wenn man eine Kündigung erhält?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten.

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Kündigungsgründe?
Unter Kündigungsgründen versteht man die Gründe, aus denen der Arbeitgeber Angestellte kündigen darf.
Welche Kündigungsgründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe sind Gründe in der Person des Angestellten, dem Verhalten des Angestellten und betriebsbedingte Gründe.
Aus welchen Gründen kann man gekündigt werden?
Man kann aus betrieblichen Gründen, dem eigenen Verhalten und personenbedingten Gründen gekündigt werden.
Welche 3 Kündigungsgründe sind sozial gerechtfertigt?
Eine Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn die Kündigung wegen des Verhaltens der Person, aus betrieblichen Gründen oder personenbedingten Gründen erfolgt.
Was ist ein Beispiel für einen Kündigungsgrund?
Ein Beispiel für eine betriebsbedingte Kündigung ist es, dass eine Fabrik geschlossen wird. Der Arbeitgeber hat keinen Bedarf mehr an den Angestellten.

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