Betriebsbedingte Änderungskündigung - Alles, was Sie wissen müssen
- Bei einer betriebsbedingen Änderungskündigung rechtfertigen betriebliche Gründe die Änderung von Arbeitsverträgen.
- Betriebliche Änderungskündigungen sind häufig unwirksam, deshalb sollten Sie die Änderung nur unter Vorbehalt annehmen.
- Wenn Sie eine betriebsbedingte Änderungskündigung erhalten, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren.
Was ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung?
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist die Änderung des Arbeitsvertrages aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse nötig. Besteht für den Arbeitgeber kein Interesse mehr, den Angestellten zu den aktuellen Vertragsbedingungen zu beschäftigen, kommt eine betriebsbedingte Änderungskündigung in Betracht. Im Unterschied zu einer vollständigen Kündigung besteht die Möglichkeit, zu geänderten Bedingungen (z.B. an einem anderen Ort, in einem anderen Bereich usw.) weiterhin für den Arbeitgeber zu arbeiten.
Die betriebsbedingte Änderungskündigung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- Kündigung: Zum einen wird der Arbeitsvertrag vollständig gekündigt. Es ist grundsätzlich nicht möglich, nur einzelne Teile eines Arbeitsvertrages zu kündigen. Deshalb erfolgt bei einer Änderungskündigung eine vollständige Kündigung des Arbeitsvertrages. Es muss also ein Kündigungsgrund vorliegen, der Betriebsrat angehört werden usw.
- Angebot: Zusätzlich enthält die Änderungskündigung das Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Konditionen fortzusetzen. Das Angebot muss in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Kündigung stehen.
Wie sind die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Änderungskündigung?
Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist möglich, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt und die Interessen des Arbeitgebers gegenüber den Interessen des Arbeitnehmers überwiegen:
- Kündigungsgrund: Im ersten Schritt muss ein Kündigungsgrund vorliegen. Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung besteht der Grund meistens darin, dass die Arbeitskraft nicht mehr oder an einem anderen Ort benötigt wird. Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung muss im Rahmen einer Sozialauswahl ausgewählt werden, welche Mitarbeiter die Änderungskündigung erhalten.
- Abwägung: In einem zweiten Schritt sind die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers abzuwägen. Die Interessen von Arbeitgebern überwiegen nur, wenn kein anderes Mittel als die Änderungskündigung zur Verfügung steht. Aufgrund dieser strengen Anforderungen scheitern viele Änderungskündigungen. Insbesondere scheitern viele Änderungskündigungen daran, dass mildere Mittel als die Änderungskündigung zur Verfügung stehen.
Die Gründe für eine betriebsbedingte Änderungskündigung sind unterschiedlich. In den folgenden Fällen kommt eine betriebsbedingte Änderungskündigung in Betracht:
- Arbeitszeit: Angestellte, die ihre Arbeit auch mit weniger Arbeitsstunden erfüllen können, können eine Änderungskündigung erhalten. Die Änderungskündigung kommt allerdings nur in Betracht, wenn es keine anderen Aufgaben gibt, die dem Angestellten zugewiesen werden können. Daran scheitern viele Änderungskündigungen, die das Ziel verfolgen, die Arbeitszeit zu reduzieren.
- Gehalt: Änderungskündigungen, die das Ziel verfolgen, das Gehalt zu reduzieren, sind nur ganz eingeschränkt zulässig. Der Arbeitgeber trägt das Risiko, die Arbeitsleistung des Angestellten wirtschaftlich zu verwerten. Eine Änderungskündigung zur Reduktion des Gehaltes ist nur möglich, wenn die Existenz des Unternehmens in Gefahr ist (z.B. wegen einer Insolvenz).
- Aufgaben: Wenn sich die Aufgaben eines Angestellten ändern, etwa weil die bisherigen Aufgaben nicht mehr benötigt werden, allerdings neue Aufgaben hinzugekommen sind, kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht. In den meisten Fällen ist allerdings eine Änderungskündigung nicht erforderlich, da eine der Arbeitgeber innerhalb des bestehenden Arbeitsvertrages die Aufgaben anders zuweisen kann.
- Arbeitsort: Wird ein Standort geschlossen, kommt eine Änderungskündigung in Betracht, wenn an dem neuen Standort noch Arbeitsplätze frei sind, die für den Angestellten inhaltlich in Betracht kommen.
Was ist die Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Änderungskündigung?
Im Rahmen der Sozialauswahl bei der Änderungskündigung muss der Arbeitgeber schauen, welcher Angestellte durch die Änderung des Arbeitsvertrages am wenigsten getroffen wird. Wenn betriebliche Gründe die Änderung des Arbeitsvertrages bei einem Teil der Angestellten rechtfertigen, muss der Arbeitgeber auswählen, welche Angestellte die Änderungskündigung erhalten. Die Auswahl der Mitarbeiter, die von der Änderungskündigung betroffen sind, erfolgt im Rahmen einer Sozialauswahl.
- Kriterien: Die Kriterien für die Beurteilung der sozialen Stärke sind das Lebensalter (je jünger desto stärker), die Betriebszugehörigkeit (je kürzer desto stärker), bestehende Unterhaltspflichten (je weniger desto stärker) und dem Vorliegen einer Schwerbehinderung (liegt keine vor, spricht dies für soziale Stärke).
- Besonderheiten: Es sind die Besonderheiten der Änderungskündigung im Rahmen der Sozialauswahl zu berücksichtigen. Deshalb kommt es nicht darauf an, welchen Angestellten der Verlust des Arbeitsplatzes am härtesten trifft, sondern wem die Änderung am ehesten zuzumuten ist. Deshalb ist im Rahmen der Sozialauswahl etwa auch zu berücksichtigen, ob die Arbeitnehmer den Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes gerecht werden.
Wie kann auf eine betriebsbedingte Änderungskündigung reagiert werden?
Arbeitnehmer haben drei Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren. Angestellte können die Änderungskündigung annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen.
- Annehmen: Wenn Sie die Änderungskündigung annehmen, kommt der geänderte Arbeitsvertrag zustande. Im Gegensatz zur Kündigung selbst, bedarf die Annahme der Änderungskündigung keiner Schriftform. So kann die Annahme auch mündlich erfolgen. Arbeiten Angestellte, ohne etwas zu sagen, zu den geänderten Konditionen weiter, wird das Verhalten als Annahme der Änderungskündigung gewertet.
- Ablehnen: Angestellte können die Änderungskündigung auch ablehnen. Wird die Änderungskündigung abgelehnt, wird die Kündigung des Arbeitsvertrages wirksam. Wenn Angestellte sich gegen die Kündigung wehren möchten, müssen Sie gegen die Kündigung klagen. Damit wird die Kündigungsschutzklage zu einer „Alles-oder-Nichts“-Entscheidung. Gewinnt der Angestellte den Kündigungsschutzprozess, wird er zu den alten Konditionen weiterbeschäftigt. Verliert er den Kündigungsschutzprozess hat er den Arbeitsplatz verloren. Das Angebot, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen weiterlaufen zu lassen, kann nach dem Kündigungsschutzprozess nicht mehr angenommen werden.
- Annahme unter Vorbehalt: Angestellte befinden sich bei einer Änderungskündigung in einem Dilemma, wenn Sie die Änderungskündigung für ungerechtfertigt halten. Wenn Sie die Änderungskündigung ablehnen, besteht das Risiko, den Arbeitsplatz vollständig zu verlieren. Deshalb kann die Änderungskündigung auch unter Vorbehalt angenommen werden. Der Vorbehalt besteht darin, dass die Änderungskündigung nur für den Fall angenommen wird, dass die Kündigung gerechtfertigt ist. Die Vorbehaltserklärung muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen. Außerdem muss der Angestellte innerhalb von 3 Wochen Klage gegen die Änderung erheben.
Änderungskündigung erhalten, was tun?
Wenn Sie eine Änderungskündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten:
- Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
- Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Änderungskündigung die Kündigung nicht vorschnell annehmen. Das bedeutet insbesondere auch, keine Dokumente zu unterschreiben, wenn Sie sich unsicher sind, welche Bedeutung die Dokumente haben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, dass Angestellte eine Änderungskündigung annehmen, ohne es zu merken.
- Im Zweifel: Sollten Sie Zweifel daran haben, wie Sie auf eine Änderungskündigung reagieren sollen, ist grundsätzlich die Annahme unter Vorbehalt empfehlenswert. So können Sie weiterhin die Änderung des Arbeitsvertrages überprüfen, ohne Ihren Arbeitsplatz zu riskieren.
Verteidigung gegen eine Änderungskündigung?
Die Änderungskündigung erfordert ein sorgfältiges Vorgehen des Arbeitgebers. Viele Arbeitgeber machen im Rahmen der Änderungskündigung, sodass Arbeitnehmer gute Chancen haben, gegen die Änderungskündigung vorzugehen:
- Alternativen: Eine häufige Fehlerquelle im Rahmen einer Änderungskündigung besteht darin, dass mildere Mittel zu der Änderungskündigung in Betracht kommen. Insbesondere bei betriebsbedingten Änderungskündigungen kommen die Gerichte häufig zu dem Schluss, dass mildere Mittel bestehen.
- Fehler bei der Sozialauswahl: Arbeitgeber machen häufig Fehler bei der Sozialauswahl. Auch im Rahmen der betriebsbedingten Änderungskündigung müssen Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen. Die betriebsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn die strengen Anforderungen der Sozialauswahl eingehalten werden. Andernfalls ist die Kündigung unzulässig.
- Abmahnung: Auch im Rahmen einer verhaltensbedingten Änderungskündigung muss der Arbeitgeber vor der Änderungskündigung andere Mittel erfolglos einsetzen.
