Kündigungsfrist von Arbeitsverträgen - Alles, was Sie wissen müssen
- Die Kündigungsfrist für die Kündigung von Angestellten liegt zwischen 2 Wochen und 7 Monaten.
- Im Arbeitsvertrag kann die Kündigungsfrist verlängert werden.
- Eine Verkürzung der Kündigungsfristen für den Arbeitgeber ist nur ausnahmsweise möglich (z.B. bei kleinen Unternehmen).
Wie lang ist die Kündigungsfrist von Arbeitsverträgen?
Die Kündigungsfrist für Arbeitsverträge liegt zwischen 2 Wochen und 7 Monaten. Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit ab. Aus § 622 BGB ergibt sich die Länge der Kündigungsfrist für Arbeitgeber:
- 2 Wochen: In der Probezeit.
- 4 Wochen: Nach dem Ende der Probezeit in den ersten zwei Jahren der Betriebszugehörigkeit.
- 1 Monat: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 2 Jahren.
- 2 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 5 Jahren.
- 3 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 8 Jahren.
- 4 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 10 Jahren.
- 5 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 12 Jahren.
- 6 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 15 Jahren.
- 7 Monate: Bei einer Beschäftigungsdauer ab 20 Jahren.
Wenn Angestellte kündigen möchten, ist die Kündigungsfrist deutlich kürzer. Folgende Kündigungsfristen gelten für die Kündigungen von Angestellten:
- 2 Wochen: In der Probezeit.
- 4 Wochen: Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für Angestellte 4 Wochen. Die Kündigungsfrist steigt nicht mit steigender Betriebszugehörigkeit.
Sind Abweichungen von der Kündigungsfrist möglich?
Abweichungen von den gesetzlichen Kündigungsfristen sind in Ausnahmen zulässig. Eine Abweichung von den gesetzlichen Kündigungsfristen zu Lasten von Angestellten liegt vor, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber kürzer ist als gesetzlich vorgesehen. In den folgenden Fällen kann von der gesetzlichen Kündigungsfrist zu Lasten von Angestellten abgewichen werden:
- Tarifvertrag: Von den Zeiträumen kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Die Abweichungen durch einen Tarifvertrag sind normalerweise für die Angestellten besser als die gesetzlichen Vorschriften.
- Aushilfen: Eine kürzere Kündigungsfrist kann für Aushilfen vereinbart werden. Dafür ist es erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis maximal drei Monate lang dauert.
- Kleinbetriebe: Unternehmen mit maximal 20 Angestellten können ebenfalls in den Arbeitsverträgen kürzere Kündigungsfristen vereinbaren. Die Kündigungsfrist darf allerdings nicht kürzer als 4 Wochen sein.
Eine Abweichung zu Gunsten von Angestellten ist ohne weiteres möglich. Die Abweichung zu Gunsten von Angestellten kann sich aus einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergeben.
Wann kann der Arbeitgeber kündigen?
Der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber kündigen kann, hängt davon ab, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht:
- Jederzeit: Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag jederzeit gekündigt werden.
- Monatsmitte oder Monatsende: Nach dem Ende der Probezeit bis zu einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zur Mitte des Monats oder zum Monatsende kündigen.
- Nur Monatsende: Ab einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren kann der Arbeitsvertrag nur noch zum Monatsende gekündigt werden.
Hinweis: Angestellte können stets, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit, zur Monatsmitte oder zum Monatsende kündigen.
Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?
Die Berechnung der Kündigungsfrist richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung einer Frist. Für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung entscheidend. Allerdings wird der Tag des Zugangs der Kündigung bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt.
Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte einen Arbeitsvertrag kündigen. Der Arbeitsvertrag besteht seit 5 Jahren. Entsprechend beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate. Der Arbeitsvertrag kann nur zum Ende des Monats gekündigt werden. Wenn der Arbeitsvertrag zum 31. März beendet werden soll, muss die Kündigung dem Angestellten spätestens am 31. Januar zugehen.
Innerhalb welcher Frist muss die Verteidigung gegen die Kündigung erfolgen?
Arbeitnehmer müssen sich innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung gegen die Kündigung verteidigen. Nach Ablauf von drei Wochen ist die Kündigung wirksam. Anschließend ist eine Verteidigung gegen die Kündigung nicht mehr möglich. Folgende Aspekte sollten Sie insoweit berücksichtigen:
- Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
- Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
Verteidigung gegen eine Kündigung
Arbeitgeber sprechen häufig eine Kündigung aus, obwohl die Gründe für eine Kündigung nicht vorliegen. Entsprechend ist es sinnvoll, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen. Folgende Hinweise sollten Sie diesbezüglich berücksichtigen:
- Kein Kündigungsgrund: Arbeitgeber dürfen eine Kündigung nur aussprechen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Die Gründe für eine Kündigung können sich aus der Person (z.B. ein LKW-Fahrer verliert seinen Führerschein), dem Verhalten (z.B. ein Angestellter beklaut seinen Arbeitgeber) oder dem Betrieb (z.B. eine Werksschließung) ergeben. Arbeitgeber sprechen häufig eine Kündigung aus, bevor ein Kündigungsgrund vorliegt (bei einer Pflichtverletzung muss etwa zuvor eine Abmahnung erfolgen). Deshalb hat eine Verteidigung gegen eine Kündigung hohe Erfolgschancen.
- Abfindung: Sollten Sie eine unwirksame Kündigung erhalten haben, können Sie auf Weiterbeschäftigung klagen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten. Arbeitgeber bieten den zu Unrecht gekündigten Angestellten häufig hohe Abfindungen an, damit das Arbeitsverhältnis trotz der unwirksamen Kündigung beendet wird.
