Arbeitsrecht
Kündigungsfrist 2 Jahre Betriebszugehörigkeit

Kündigungsfrist nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
05.10.2025
2
 Min. Lesedauer
  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren liegt die Kündigungsfrist bei einem Monat.
  • Die Kündigungsfrist für Angestellte, die den Arbeitsvertrag kündigen möchten, liegt bei 4 Wochen. 
  • Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell einen Anwalt kontaktieren, Sie haben nur drei Wochen Zeit, um sich gegen die Kündigung zu verteidigen.

Wie lang ist die Kündigungsfrist nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit?

Bei einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Folgende Aspekte sollten Sie zu der Kündigungsfrist berücksichtigen:

  • Zeitpunkt: Die Kündigung kann nur zum Ende des Monats erfolgen. Ein anderer Kündigungszeitpunkt ist unzulässig. 
  • Zu kurze Frist: Wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht einhält, kann die Kündigung in eine fristgemäße Kündigung umgedeutet werden. Die Kündigung ist dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam.
    Beispiel: Der Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer am 6.3. zum Monatsende. Eine solche Kündigung wird in eine Kündigung zum 30.4. umgedeutet.
  • Fristlose Kündigung: Der Arbeitgeber kann ausnahmsweise einen Arbeitsvertrag auch fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn eine so schwerwiegende Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer vorliegt, dass es nicht zumutbar ist, das Ende der Kündigungsfrist abzuwarten. Diese hohen Voraussetzungen werden nur ausnahmsweise erfüllt.

Wie lang ist die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit?

Die Kündigungsfrist für Angestellte liegt bei einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren bei vier Wochen. Angestellte können, im Gegensatz zum Arbeitgeber, sowohl zur Monatsmitte als auch zum Ende des Monats kündigen.

Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?

Die Berechnung der Kündigungsfrist richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung einer Frist. Für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung entscheidend. Allerdings wird der Tag des Zugangs der Kündigung bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt.

Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte einen Arbeitsvertrag kündigen. Der Arbeitsvertrag besteht seit 2 Jahren. Entsprechend beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Der Arbeitsvertrag kann nur zum Ende des Monats gekündigt werden. Wenn der Arbeitsvertrag zum 31. März beendet werden soll, muss die Kündigung dem Angestellten am 28. Februar zugehen.

Kündigung erhalten, was tun?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten.

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.

Verteidigung gegen eine Kündigung

Angestellte haben sehr gute Chancen, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen. Die Anforderungen an eine wirksame Kündigung durch den Arbeitgeber sind sehr hoch. Folgende Möglichkeiten bestehen, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen:

  • Kein Kündigungsgrund: Für eine Kündigung stehen nur drei Kündigungsgründe zur Verfügung. Der Grund für die Kündigung muss sich aus der Person, dem Betrieb oder dem Verhalten des Angestellten ergeben. Die Anforderungen an die Kündigungsgründe sind sehr hoch. Entsprechend sprechen Arbeitgeber häufig Kündigungen aus, obwohl die Kündigungsgründe gar nicht vorliegen.
  • Verfahrensfehler: Arbeitgeber müssen einige Verfahrensschritte im Rahmen einer Kündigung beachten, beispielsweise muss der Betriebsrat angehört werden, die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigung muss dem Arbeitnehmer zugehen. Dabei treten häufig Fehler auf.
  • Nicht alternativlos: Eine Kündigung kommt nur in Betracht, wenn andere Handlungen alternativlos sind. Das bedeutet etwa, dass bei einer Pflichtverletzung eine Kündigung erst in Betracht kommt, wenn eine vorherige Abmahnung zu keiner Besserung geführt hat. Bei einer betriebsbedingten Kündigung darf keine Möglichkeit mehr bestehen, den Angestellten weiter im Unternehmen zu beschäftigen.

Häufig gestellte Fragen

Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach zwei Jahren?
Die gesetzliche Kündigungsfrist nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt einen Monat.
Wie ist die Kündigungsfrist nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit?
Die Kündigungsfrist nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt einen Monat.
Wie ist die Kündigungsfrist für die Kündigung von Angestellten mit zwei Jahren Betriebszugehörigkeit?
Die Kündigungsfrist für die Kündigung von Angestellten beträgt bei zwei Jahren Betriebszugehörigkeit vier Wochen.
Wie ist die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber bei zwei Jahren Betriebszugehörigkeit?
Die Kündigungsfrist für die Kündigung von Angestellten mit zwei Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt einen Monat.
Welche Kündigungsfrist gibt es für den Arbeitgeber?
Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber liegt zwischen zwei Wochen und sieben Monaten, abhängig von der Betriebszugehörigkeit.
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