Arbeitsrecht
Probezeit bei Wiedereinstellung

Probezeit bei Wiedereinstellung - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
05.10.2025
3
 Min. Lesedauer
  • Bei einer Wiedereinstellung ist die Probezeit zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis für eine längere Zeit nicht bestand.
  • In der Probezeit können Arbeitsverträge mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
  • Eine Probezeit bei Wiedereinstellung ist unzulässig, wenn die Wiedereinstellung aufgrund einer unwirksamen Kündigung erfolgt.

Ist eine Probezeit bei einer Wiedereinstellung üblich?

Die Probezeit ist bei einer Wiedereinstellung üblich, wenn Sie nach einer längeren Trennung zu Ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren. Bei einer solchen Rückkehr handelt es sich um einen vollständig neuen Arbeitsvertrag nach einer längeren Trennung. Eine Probezeit ist in einer solchen Konstellation zulässig, da der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, den Angestellten neu kennenzulernen und zu schauen, ob der Angestellte den Aufgaben gewachsen ist. Auch der Angestellte soll die Möglichkeit haben, seine neuen Kollegen und Aufgaben kennenzulernen und notfalls schnell kündigen zu können.

Es gibt allerdings auch andere Formen der Wiedereinstellung, in denen eine Probezeit nicht zulässig ist:

  • Unwirksame Kündigung: Zu einer Wiedereinstellung kommt es teilweise, wenn der Arbeitgeber eine unwirksame Kündigung ausgesprochen hat, der Arbeitnehmer dagegen erfolgreich geklagt hat und deshalb der Arbeitsvertrag zu den bisherigen Konditionen fortgeführt wird. In einer solchen Situation wird teilweise von Wiedereinstellung gesprochen. Eine Probezeit ist in einer solchen Situation unzulässig. Der Grund dafür ist, dass der Arbeitsvertrag zu den bisherigen Modalitäten weitergeführt wird. Entsprechend ist es nicht zulässig, eine Probezeit zu vereinbaren.
  • Versetzung: Zu einer Wiedereinstellung kann es auch in Konzernen kommen. Teilweise wird der Arbeitsvertrag bei einer Konzerngesellschaft aufgelöst und der Angestellte dafür in einer anderen Konzerngesellschaft erneut eingestellt. Im Rahmen der Wiedereinstellung werden die Angestellten in der Regel zu den gleichen Konditionen wie beim vorherigen Arbeitsvertrag eingestellt. In einer solchen Situation ist die Vereinbarung einer Probezeit unzulässig, da es sich nicht um einen neu abgeschlossenen Arbeitsvertrag handelt, sondern um die Übertragung eines Arbeitsverhältnisses in einem Konzern.
  • Enger Zusammenhang: Wird ein Arbeitsvertrag wirksam beendet und erfolgt in enger zeitlicher Nähe der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages, ist die Vereinbarung einer Probezeit ebenfalls unzulässig. In einem solchen Fall werden die beiden Arbeitsverhältnisse zusammengerechnet, sodass rechtlich der neue Vertrag das alte Arbeitsverhältnis fortführt. Für die Zusammenrechnung ist es erforderlich, dass ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Ein Beispiel ist etwa, dass ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Nach wenigen Tagen schließen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer erneut einen Arbeitsvertrag ab und der Arbeitnehmer übernimmt die bisherige Tätigkeit.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit soll dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, einander kennenzulernen. Allerdings soll auch die Möglichkeit bestehen, das Arbeitsverhältnis schnell zu beenden, wenn eine Seite herausfindet, dass die Zusammenarbeit nicht wie erhofft verläuft. Deshalb gelten im Rahmen der Probezeit erleichterte Voraussetzungen für die Kündigung:

  • Frist: In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist nur 2 Wochen.
  • Zeitpunkt: Die Kündigung kann in der Probezeit jederzeit erfolgen. Außerhalb der Probezeit kann ein Arbeitsvertrag meist nur zum Monatsende gekündigt werden.
  • Kein Grund: Es ist grundsätzlich kein Grund für die Kündigung erforderlich (s.o.).

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen. Die Kündigungsfrist gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Wenn Sie also in der Probezeit kündigen möchten oder gekündigt werden, müssen Sie noch zwei Wochen arbeiten und erhalten noch zwei Wochen Geld, anschließend endet der Arbeitsvertrag. Von diesem Grundsatz sind zwei Ausnahmen möglich:

  • Tarifvertrag: Tarifverträge können kürzere Kündigungsfristen vorsehen. So sieht beispielsweise der Tarifvertrag für Zeitarbeiter eine Kündigungsfrist in der Probezeit von teilweise nur ein bis zwei Tagen vor.
  • Einzelvertrag: Einzelvertraglich kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden. Eine kürzere Kündigungsfrist kann in einem Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden.
  • Fristlos: Ausnahmsweise kommt auch eine fristlose Kündigung in Betracht. Erforderlich ist dafür eine Pflichtverletzung, die so schwerwiegend ist, dass es nicht zumutbar ist, die Kündigungsfrist abzuwarten. Eine solche Pflichtverletzung liegt etwa bei einer schwerwiegenden Straftat vor (z.B. ein Lagerangestellter stiehlt Waren).

Wie lang ist die Kündigungsfrist ohne Probezeit?

Ohne Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen. Ohne Probezeit besteht eine Besonderheit der Kündigungsfrist darin, dass die Kündigung nur zur Monatsmitte oder zum Monatsende erfolgen kann. Im Gegensatz dazu kann die Kündigung in der Probezeit jederzeit erfolgen.

Kündigung in der Probezeit, was tun?

Bei einer Kündigung in der Probezeit sind die Chancen auf eine Verteidigung gering. Eine Kündigung bedarf in der Probezeit keines Grundes. Die Kündigung darf lediglich nicht aus sachfremden Gründen erfolgen (z.B. die Kündigung, weil eine neue Angestellte keine Beziehung mit dem Chef eingehen wollte). Entsprechend ist eine Verteidigung gegen die Kündigung nur selten erfolgreich. Wenn Sie in der Probezeit gekündigt wurden, ist es sinnvoll, wenn Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Arbeitslosengeld: Grundsätzlich erhalten Angestellte nach der Kündigung Arbeitslosengeld. Erforderlich ist dafür, dass Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Außerdem darf der gekündigte Mitarbeiter die Kündigung nicht verschuldet haben (z.B. aufgrund einer Pflichtverletzung, die er zu verschulden hat). 
  • Arbeitslos melden: Sobald Sie die Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich arbeitssuchend und arbeitslos melden.

Häufig gestellte Fragen

Findet bei einer Wiedereinstellung erneut eine Probezeit statt?
Bei einer Wiedereinstellung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dass erneut eine Probezeit stattfindet.
Hat man bei einer Wiedereinstellung erneut eine Probezeit?
Bei einer Wiedereinstellung kann erneut eine Probezeit erfolgen.
Entfällt bei einer Wiedereinstellung die Probezeit?
Bei einer Wiedereinstellung kann die Probezeit entfallen, wenn der Arbeitgeber auf die Probezeit verzichtet.
Erfolgt bei einer Probezeit erneut eine Verlängerung?
Bei einer Vertragsverlängerung erfolgt grundsätzlich keine Probezeit.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen. Eine Probezeit darf auf keinen Fall mehr als 6 Monate betragen

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