Arbeitsrecht
Abfindung bei Aufhebungsvertrag wegen Krankheit

Abfindung bei Aufhebungs­vertrag wegen Krankheit - Alles, was Du wissen musst

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
4
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einem Aufhebungsvertrag wegen einer Krankheit wird grundsätzlich eine Abfindung gezahlt.
  • Besonders hohe Abfindungen sind möglich, wenn die Voraussetzungen wegen der Kündigung wegen einer Krankheit nicht vorliegen.
  • Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur drei Wochen Zeit, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.

Besteht ein Anspruch auf Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag wegen Krankheit?

Bei einem Aufhebungsvertrag wegen einer Krankheit besteht ein Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Aufhebungsvertrag eine solche Abfindung enthält. Mit Aufhebungsverträgen werden Arbeitsverträge aufgelöst. Damit Angestellte dem Aufhebungsvertrag zustimmen, zahlen Arbeitgeber in der Regel eine Abfindung.

Die folgenden Kriterien beeinflussen, ob Angestellte eine Abfindung erhalten oder nicht:

  • Wirksamkeit der Kündigung: Zentrales Kriterium für die Frage, ob eine Abfindung gezahlt wird, ist, ob eine Kündigung wirksam wäre. Wenn eine Kündigung wirksam wäre, ist die Bereitschaft von Arbeitgebern, eine Abfindung zu zahlen, sehr niedrig. Es gibt keinen Grund für Arbeitgeber, eine Abfindung zu zahlen, wenn auch eine Kündigung möglich ist. Arbeitgeber zahlen teilweise trotzdem eine geringe Abfindung, um einen anstrengenden Kündigungsschutzprozess zu vermeiden. Wenn eine Kündigung hingegen nicht möglich gewesen wäre, werden sehr hohe Abfindungen gezahlt. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist in einer solchen Situation die einzige Möglichkeit für den Arbeitgeber, den Arbeitsvertrag zu beenden.
  • Initiative: Geht die Initiative für den Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer aus, besteht ebenfalls nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht beenden möchte, besteht auch kein Anlass, eine Abfindung zu bezahlen.

Wann ist eine Kündigung wegen einer Krankheit möglich?

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn eine negative Prognose besteht, betriebliche Interessen beeinträchtigt werden und eine Interessenabwägung ergibt, dass die Interessen des Arbeitgebers überwiegen. Insgesamt werden also hohe Anforderungen an die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung gestellt.

  • Negative Prognose: Im Zeitpunkt der Kündigung müssen objektive Tatsachen vorliegen, welche die Prognose rechtfertigen, dass die Erkrankung länger andauern wird bzw. auch in der Zukunft noch Erkrankungen drohen.
  • Betriebliche Interessen: Durch die Erkrankung müssen betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden. Keine Beeinträchtigung betrieblicher Interessen liegt grundsätzlich vor, wenn Mitarbeiter weniger als 30 Tage im Jahr krank sind.
  • Keine Weiterbeschäftigung: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer nicht auf einen freien Arbeitsplatz versetzt werden kann, auf dem er ohne Störungen weiterarbeiten könnte.
  • Interessenabwägung: Im letzten Schritt muss eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und den Interessen des Arbeitnehmers vorgenommen werden. Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn im Rahmen der Interessenabwägung die Interessen des Arbeitgebers überwiegen. Im Rahmen der Interessenabwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Krankheit eine betriebliche Ursache hat oder nicht.

Die genannten Voraussetzungen gelten, wenn der Arbeitsvertrag seit mindestens 6 Monaten besteht und der Arbeitgeber wenigstens 10 Angestellte hat. Liegt eine der beiden Voraussetzungen nicht vor, ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, sodass eine Kündigung möglich ist, ohne dass die genannten Voraussetzungen vorliegen müssen.

Wie hoch ist die Abfindung?

Die Abfindung beträgt grundsätzlich ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Diese Faustformel gilt jedoch nicht in jedem Fall. Wie hoch die Abfindung in Ihrem Fall ausfällt, ist von den jeweiligen Umständen abhängig. Folgende Aspekte beeinflussen die Höhe der Abfindung, wenn ein Abfindungsanspruch mit dem Arbeitgeber verhandelt wird:

  • Erfolgsaussichten: Besonders hohe Bedeutung für die Höhe der Abfindung haben die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage. Je höher die Erfolgsaussichten, desto höher die Abfindung.
  • Gehalt: Die Abfindung wird in der Regel in Monatsgehältern bemessen. Entsprechend hat die Höhe des Gehaltes einen hohen Einfluss darauf, wie hoch die Abfindung ausfällt.
  • Betriebszugehörigkeit: Die Betriebszugehörigkeit spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Dabei gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist die Abfindung.

Folgende Abfindungen sind bei einem Aufhebungsvertrag wegen einer Krankheit üblich:

Übersicht Abfindungen in Abhängigkeit vom Bruttojahresgehalt und der Betriebszugehörigkeit in Jahren.
Brutto­jahres­gehalt Jahre der Betriebs­zugehörigkeit
1 2 3 4 5 6 7 8 9
2.000 € 1.000 € 2.000 € 3.000 € 4.000 € 5.000 € 6.000 € 7.000 € 8.000 € 9.000 €
2.500 € 1.250 € 2.500 € 3.750 € 5.000 € 6.250 € 7.500 € 8.750 € 10.000 € 11.250 €
3.000 € 1.500 € 3.000 € 4.500 € 6.000 € 7.500 € 9.000 € 10.500 € 12.000 € 13.500 €
3.500 € 1.750 € 3.500 € 5.250 € 7.000 € 8.750 € 10.500 € 12.250 € 14.000 € 15.750 €
4.000 € 2.000 € 4.000 € 6.000 € 8.000 € 10.000 € 12.000 € 14.000 € 16.000 € 18.000 €
4.500 € 2.250 € 4.500 € 6.750 € 9.000 € 11.250 € 13.500 € 15.750 € 18.000 € 20.250 €
5.000 € 2.500 € 5.000 € 7.500 € 10.000 € 12.500 € 15.000 € 17.500 € 20.000 € 22.500 €
5.500 € 2.750 € 5.500 € 8.250 € 11.000 € 13.750 € 16.500 € 19.250 € 22.000 € 24.750 €
6.000 € 3.000 € 6.000 € 9.000 € 12.000 € 15.000 € 18.000 € 21.000 € 24.000 € 27.000 €

Welche Folgen hat die Abfindung?

Grundsätzlich ist die Abfindung für Angestellte sehr attraktiv. Insbesondere für Angestellte, die schnell eine neue Beschäftigung finden, kann die Abfindung zu erheblichen zusätzlichen Einnahmen führen. Bezüglich der Abfindung müssen die folgenden Themen berücksichtigt werden:

  • Steuervorteil: Die Abfindung muss versteuert werden. Es gibt eine steuerliche Ausnahmeregelung, welche die Steuern auf die Abfindung leicht reduziert (sog. Fünftelregelung, § 34 EStG). Insgesamt unterliegt die Abfindung fast den gleichen steuerlichen Abzügen wie das normale Gehalt.
  • Sozialversicherung: Für die Abfindung fallen keine Kosten für die Sozialversicherungen an. Es müssen also keine Beiträge für die Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt werden.
  • Krankengeld: Grundsätzlich wird die Abfindung nicht auf das Krankengeld angerechnet. Allerdings gibt es auch Konstellationen, in denen eine Anrechnung erfolgt. Ob eine Anrechnung erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
  • Arbeitslosengeld: Die Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld I nicht angerechnet. Allerdings kann eine Abfindung dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I vorübergehend ruht. Sofern wegen der Abfindung die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Wie müssen Angestellte vorgehen, um eine Abfindung zu erhalten?

Wenn Angestellte eine Abfindung erhalten möchten, ist das empfehlenswerte Vorgehen davon abhängig, ob bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde oder nicht. 

  • Keine Kündigung: Wurde noch keine Kündigung ausgesprochen. Ist es grundsätzlich sinnvoll, Gesprächsangebote des Arbeitgebers wahrzunehmen. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass es zu keinem Streit kommt. Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie allerdings mit einem Anwalt Rücksprache halten, um sicherzustellen, dass der Vergleich angemessen ist und Ihre Interessen berücksichtigt.
  • Kündigung ausgesprochen: Wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde, müssen Sie grundsätzlich eine Kündigungsschutzklage einlegen, um eine Abfindung zu erhalten. Erst der Druck einer Kündigungsschutzklage führt bei Arbeitgebern dazu, dass die Bereitschaft besteht, eine Abfindung zu zahlen.

Tipps für eine Abfindung

Wenn Sie eine Abfindung erhalten möchten, müssen Sie grundsätzlich einen Aufhebungsvertrag abschließen. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es grundsätzlich erforderlich, Kündigungsschutzklage einzulegen. Dabei sollten Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Alle Ansprüche: Sie müssen im Blick haben, dass im Rahmen eines Aufhebungsvertrages in der Regel alle Ansprüche abgegolten werden. Wenn Sie noch Ansprüche auf die Bezahlung von Überstunden, Urlaubstagen oder Provisionen haben, sollten diese bei der Bemessung der Abfindung berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag wegen einer Krankheit?
Die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag wegen einer Krankheit beträgt circa ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Kann ein Aufhebungsvertrag während einer Krankheit geschlossen werden?
Ein Aufhebungsvertrag kann während einer Krankheit abgeschlossen werden.
Ist eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen mit einer Abfindung möglich?
Eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen mit einer Abfindung ist möglich. Der beste Weg für eine Abfindung besteht darin, einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber abzuschließen.
Ist es sinnvoll, sich bei einem Aufhebungsvertrag krankschreiben zu lassen?
Eine Krankschreibung hilft nicht dabei, einen Aufhebungsvertrag zu verhindern. Der Aufhebungsvertrag kann nur mit Ihrer Zustimmung abgeschlossen werden, welche Sie einfach verweigern können.
Kann man einen Aufhebungsvertrag abschließen, wenn man krankgeschrieben ist?
Es ist möglich, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, wenn Sie krankgeschrieben sind. Sie sollten allerdings nicht ohne Kontrolle ein Angebot Ihres Arbeitgebers annehmen.

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