Kündigungsfrist in der Probezeit - Alles, was Sie wissen müssen
- In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
- Die Kündigungsfrist kann nur durch einen Tarifvertrag verkürzt werden.
- Eine Verlängerung der Kündigungsfrist ist auch in einem Arbeitsvertrag möglich.
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen. Die Kündigungsfrist gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Wenn Sie also in der Probezeit kündigen möchten oder gekündigt werden, müssen Sie noch zwei Wochen arbeiten und erhalten noch zwei Wochen Geld, anschließend endet der Arbeitsvertrag. Von diesem Grundsatz sind zwei Ausnahmen möglich:
- Tarifvertrag: Tarifverträge können kürzere Kündigungsfristen vorsehen. So sieht beispielsweise der Tarifvertrag für Zeitarbeiter eine Kündigungsfrist in der Probezeit von teilweise nur ein bis zwei Tagen vor.
- Einzelvertrag: Einzelvertraglich kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden. Eine kürzere Kündigungsfrist kann in einem Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden.
Wann kann in der Probezeit gekündigt werden?
Die Kündigung kann in der Probezeit jederzeit erfolgen. Arbeitsverträge können nach der Probezeit nur zur Monatsmitte oder zum Ende des Monats gekündigt werden. Diese Regelung gilt für die Probezeit nicht. Entsprechend ist eine Kündigung jederzeit möglich.
Hinweis: In den meisten Fällen erfolgt die Kündigung eher am Ende der Probezeit. Auf diese Weise hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, sich ein umfassendes Bild von dem neuen Mitarbeiter zu machen.
Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?
Die Berechnung der Kündigungsfrist richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung einer Frist. Für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung entscheidend. Allerdings wird der Tag des Zugangs der Kündigung bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt.
Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte einen Arbeitsvertrag kündigen. Der Arbeitsvertrag besteht seit 3 Monaten und aktuell läuft noch die Probezeit. Entsprechend beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Wenn der Arbeitsvertrag zum 31. März beendet werden soll, muss die Kündigung dem Angestellten am 17. März zugehen.
Wie sind die Voraussetzungen für eine Kündigung in der Probezeit?
In der Probezeit sind die Anforderungen an eine Kündigung gering. Das Kündigungsschutzgesetz ist erst nach sechs Monaten anwendbar. Entsprechend greifen erst nach sechs Monaten die hohen Anforderungen, die das Kündigungsschutzgesetz an eine Kündigung stellt. Folgende Anforderungen müssen für eine Kündigung in der Probezeit vorliegen:
- Form: Auch eine Kündigung im Rahmen der Probezeit bedarf der Schriftform. Schriftform heißt, dass die Kündigung ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Eine Kündigung per Mail oder per Telefon ist also nicht möglich.
- Betriebsrat: Auch bei einer Kündigung während der Probezeit ist eine Anhörung des Betriebsrats erforderlich.
- Kein Grund: Im Rahmen der Probezeit darf eine Kündigung nicht völlig grundlos erfolgen. Außerdem darf die Kündigung nicht aus verwerflichen Motiven erfolgen. So ist es etwa unzulässig, im Rahmen der Probezeit eine Angestellte zu kündigen, weil diese kein Interesse an einer Beziehung mit dem neuen Chef hat.
Mehr zur Kündigung in der Probezeit, insbesondere zu den Voraussetzungen zur Kündigung in der Probezeit, erfahren Sie in diesem Beitrag.
