Kündigung während der Probezeit - Alles, was Sie wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kündigung und die Kurzarbeit schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.
- Eine Kündigung trotz Kurzarbeit ist möglich, wenn weitere Umstände hinzutreten, sodass sich die wirtschaftliche Lage erheblich verschlechtert.
- Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren.
Kann eine Kündigung während der Kurzarbeit erfolgen?
Eine Kündigung während der Kurzarbeit ist nur möglich, wenn weitere Umstände eintreten, welche den Beschäftigungsbedarf nachhaltig reduzieren. Grundsätzlich schließen sich die Kündigung und die Kurzarbeit gegenseitig aus. Hintergrund ist, dass es sich jeweils um Wege handelt, um auf wirtschaftliche Krisen zu reagieren. Die Kurzarbeit verfolgt dabei das Ziel, bei vorübergehenden Krisen zu verhindern, dass es zu Kündigungen kommt.
Nach der Anordnung der Kurzarbeit ist eine Kündigung in den folgenden Fällen möglich:
- Nachträgliche Umstände: Treten nach der Kurzarbeit weitere Umstände ein, die dazu führen, dass kein Bedarf an der Arbeitskraft mehr besteht, kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht. Wenn beispielsweise zuerst die Kurzarbeit angeordnet wird und sich dann die wirtschaftliche Krise ausweitet, sodass ein Standort geschlossen wird, kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht. Dazu müssen auch die weiteren Umstände für eine betriebsbedingte Kündigung vorliegen. Fallen also nicht alle Arbeitsplätze weg, muss den sozial stärksten Mitarbeitern gekündigt werden (sog. Sozialauswahl).
- Verhalten: Wenn ein Angestellter eine schwerwiegende Pflichtverletzung während der Kurzarbeit begeht (z.B. den Chef beleidigt, Waren klaut usw.), kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht. Grundsätzlich muss vor der Kündigung eine Abmahnung erfolgen.
- Person: Eine personenbedingte Kündigung ist zulässig, wenn der Mitarbeiter nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Verliert etwa ein Pilot seine Pilotenlizenz, kann er gekündigt werden.
- Kein Kündigungsschutz: Bei kleinen Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) oder bei Mitarbeitern in den ersten 6 Monaten nach der Einstellung ist das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar. Solche Mitarbeiter können gekündigt werden, ohne dass ein Kündigungsgrund vorliegt.
Hinweis: Eine Kündigung durch den Angestellten ist auch während der Kurzarbeit ohne Probleme möglich.
Welche Folgen hat die Kündigung?
Die Kündigung hat zur Folge, dass der Arbeitsvertrag endet. Allerdings endet der Arbeitsvertrag erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist müssen Sie weiterarbeiten, erhalten allerdings auch im Gegenzug Gehalt.
- Freistellung: Sie haben einen Anspruch darauf, für die Jobsuche freigestellt zu werden (z.B. für Vorstellungsgespräche usw.).
- Kein Kurzarbeitergeld: Nach der Kündigung haben Sie keinen Anspruch mehr auf Kurzarbeitergeld. Bis zum Ende des Arbeitsvertrages haben Sie also wieder einen Anspruch auf Ihr volles Gehalt gegen den Arbeitgeber.
- Arbeitslosengeld: Nach dem Ende des Arbeitsvertrages erhalten Sie Arbeitslosengeld I. Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 % des durchschnittlichen Netto-Gehaltes der letzten 12 Monate. Zusätzlich sind Sie auch über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig arbeitssuchend (3 Monate vor der Arbeitslosigkeit) und arbeitslos (spätestens 3 Tage nach der Arbeitslosigkeit) melden. Wenn Sie die Arbeitslosigkeit selbst verursacht haben (z.B. da Sie wegen einer schwerwiegenden Pflichtverletzung gekündigt wurden), können Sie für mehrere Monate vom Arbeitslosengeld gesperrt werden.
Wie muss eine Kündigung erfolgen?
Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass die Kündigung ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Entsprechend ist eine Kündigung am Telefon oder per Mail nicht möglich. Auch die folgenden Aspekte müssen Arbeitgeber bei der Kündigung berücksichtigen:
- Betriebsrat: Sofern ein Betriebsrat vorliegt, ist die Anhörung des Betriebsrates vor Kündigung des Arbeitsvertrages erforderlich, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG.
- Zustimmung: Bei einigen Angestellten muss der Kündigung zugestimmt werden. Etwa setzt die Kündigung eines Schwerbehinderten voraus, dass das Integrationsamt vorab der Kündigung zustimmt, § 168 SGB IX.
- Besonderer Kündigungsschutz: Für besonders geschützte Personengruppen besteht ein besonderer Kündigungsschutz. So können etwa Schwerbehinderte nur nach Anhörung des Integrationsamtes gekündigt werden. Schwangere, Betriebsratsmitglieder oder Auszubildende können nur bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung gekündigt werden.
- Keine Begründung: Eine Begründung der Kündigung ist nicht erforderlich.
Wie ist die Kündigungsfrist bei einer Kündigung während der Kurzarbeit?
Die Kündigungsfrist bei einer Kündigung liegt zwischen zwei Wochen und sieben Monaten. Die Länge der Kündigungsfrist ist davon abhängig, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat:
- Probezeit: 2 Wochen.
- Bis zu 2 Jahre: 4 Wochen.
- Mindestens 2 Jahre: Ein Monat.
- Mindestens 5 Jahre: 2 Monate.
- Mindestens 8 Jahre: 3 Monate.
- Mindestens 10 Jahre: 4 Monate.
- Mindestens 12 Jahre: 5 Monate.
- Mindestens 15 Jahre: 6 Monate.
- Mindestens 20 Jahre: 7 Monate.
Von diesen Kündigungsfristen kann durch Tarifvertrag abgewichen werden, sowie bei Aushilfen oder bei Kleinbetrieben, mit maximal 20 Angestellten.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Kündigung auszusprechen, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen (sog. außerordentliche Kündigung). Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, sodass es nicht zumutbar ist, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Eine außerordentliche Kündigung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Verteidigung gegen die Kündigung
Die Kündigung erfordert ein sorgfältiges Vorgehen des Arbeitgebers. Viele Arbeitgeber machen hierbei Fehler, sodass Arbeitnehmer gute Chancen haben, gegen eine Kündigung vorzugehen. Folgende Verteidigungsmöglichkeiten sind häufig erfolgreich:
- Fehler bei der Sozialauswahl: Arbeitgeber machen häufig Fehler bei der Sozialauswahl. Hintergrund ist, dass Arbeitgeber bestimmte Arbeitnehmer kündigen wollen, ohne dass eine verhaltens- oder personenbezogene Kündigung zulässig wäre. Die betriebsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn die strengen Anforderungen der Sozialauswahl eingehalten werden. Andernfalls ist die Kündigung unzulässig.
- Nicht alternativlos: Eine weitere Fehlerquelle liegt vor, wenn die Kündigung durch eine anderweitige Beschäftigung im Unternehmen oder bei plötzlichen Ereignissen etwa durch Kurzarbeit verhindert werden kann.
- Kein Wegfall: Ein weiterer Fehler liegt darin, dass der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass Arbeitsplätze aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse wegfallen. Soll die Tätigkeit durch günstigere Angestellte übernommen werden, handelt es sich um eine unzulässige Austauschkündigung.
Hinweis: Bei einer betriebsbedingten Kündigung bestehen sehr gute Chancen, eine Abfindung zu erhalten. Anstatt eine Abfindung zu erhalten, können Sie auch auf Wiedereinstellung klagen.
Kündigung während der Kurzarbeit erhalten, was tun?
Wenn Sie während der Kurzarbeit eine Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten:
- Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
- Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
- Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.
