Arbeitsrecht
Abmahnung wegen Fehlverhalten

Abmahnung wegen Fehlverhalten - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
4
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einem Fehlverhalten kann der Arbeitgeber Angestellte abmahnen.
  • Als Fehlverhalten kommt etwa das unentschuldigte Fehlen, häufige Verspätungen oder Verstöße gegen die Kleiderordnung in Betracht.
  • Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wann droht eine Abmahnung bei Fehlverhalten?

Bei Fehlverhalten eines Arbeitnehmers droht eine verhaltensbedingte Abmahnung. Eine Abmahnung kommt in Betracht, wenn ein Mitarbeiter eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt. Eine einmalige Pflichtverletzung reicht dafür aus. Neben der Pflicht, die Arbeitsleistung zu erbringen, ist der Arbeitnehmer auch dazu verpflichtet, den Betriebsfrieden zu wahren, auf das Eigentum des Unternehmens zu achten usw. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Abmahnung in Betracht kommt:

  • Pflichtverletzung: Grundvoraussetzung der Abmahnung ist eine Pflichtverletzung. So kommt eine Abmahnung etwa in Betracht, wenn Angestellte mehrfach zu spät kommen, fahrlässig Eigentum des Unternehmens beschädigen, den Vorgesetzten beleidigen usw.
  • Verhältnismäßig: Die Abmahnung muss verhältnismäßig sein. Entsprechend kommt die Abmahnung nicht in Betracht, wenn andere Mittel zur Verfügung gestanden hätten, um die Pflichtverletzung zu beseitigen. Bei geringfügigen Pflichtverletzungen, die zum ersten Mal vorkommen, kann es etwa sinnvoll sein, ein Gespräch zu suchen, bevor es zu einer Abmahnung kommt.
  • Kenntnisnahme: Die Abmahnung wird nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer die Abmahnung zur Kenntnis nimmt. Deshalb erfolgen die meisten Abmahnungen in Person und die Angestellten sollen unterschreiben, dass sie die Abmahnung zur Kenntnis genommen haben.

Wann liegt ein Fehlverhalten von Angestellten vor?

Typische Beispiele für eine Abmahnung wegen Fehlverhalten sind unentschuldigt bei der Arbeit fehlen, den Betriebsfrieden stören oder Kollegen zu mobben. Folgende Fälle sind Beispiele, in denen ein Fehlverhalten vorliegt:

  • Unentschuldigtes Fehlen: Angestellte, die nicht arbeiten können, etwa aufgrund einer Krankheit, müssen sich beim Arbeitgeber melden. Bei einer Krankheit besteht etwa die Pflicht, sich spätestens am ersten Tag der Abwesenheit beim Arbeitgeber krankzumelden.
  • Konkurrenz: Während des Arbeitsvertrages unterliegen Angestellte einem Wettbewerbsverbot. Angestellte dürfen also in ihrer Freizeit nicht in Konkurrenz zu ihrem Arbeitgeber treten.
  • Belästigung: Andere Angestellte oder die Vorgesetzten sexuell zu belästigen, stellt ein erhebliches Fehlverhalten dar. Neben ungewolltem Körperkontakt kann auch schon eine mündliche Aufforderung eine sexuelle Belästigung darstellen.
  • Betriebsgeheimnisse: Angestellte dürfen Wissen, das Sie im Rahmen der Arbeit erlangen, nicht an Dritte weitergeben. So liegt etwa eine Pflichtverletzung vor, wenn Angestellte Kundenlisten, Betriebsabläufe oder Maschinenpläne an Dritte weitergeben.
  • Betriebsfrieden: Ein Fehlverhalten liegt vor, wenn Angestellte den Betriebsfrieden stören. Eine Störung des Betriebsfriedens liegt etwa vor, wenn Kollegen beleidigt oder ausländerfeindliche Äußerungen getätigt werden, aber auch Werbung für Organisationen wie Scientology stellt eine Störung des Betriebsfriedens dar.
  • Handynutzung: Während der Arbeitszeit am Handy spielen, obwohl der Arbeitgeber die Nutzung von privaten Handys während der Arbeitszeit verboten hat.
  • Arbeitskleidung: Wenn Angestellte verpflichtet sind, bei der Arbeit bestimmte Kleidung zu tragen (z.B. Bankangestellte, die einen Anzug tragen müssen), stellt eine Verletzung des Dresscodes eine Pflichtverletzung dar, die eine Abmahnung rechtfertigt.
  • Arbeitsschutz: Es liegt ein Fehlverhalten vor, wenn Angestellte den vorgeschriebenen Arbeitsschutz nicht tragen, z.B. indem auf einer Baustelle kein Helm getragen wird.

Wann ist eine Abmahnung wirksam?

Die Abmahnung bedarf keiner Form und der Arbeitgeber hat mindestens ein Jahr für die Abmahnung Zeit. Folgende Aspekte sollten Sie zur Abmahnung berücksichtigen:

  • Frist: Es gibt keine gesetzlich vorgesehene Frist, welche der Arbeitgeber einhalten muss, um die Abmahnung zu erklären. Allerdings muss der Arbeitgeber die Abmahnung zeitnah nach der Pflichtverletzung erklären. Wartet der Arbeitgeber zu lange, droht die Unwirksamkeit der Abmahnung. Erfolgt die Abmahnung mehr als ein Jahr nach dem Vorfall, droht die Unwirksamkeit der Abmahnung.
  • Form: Die Abmahnung bedarf keiner Form, die Abmahnung kann sowohl schriftlich, als auch elektronisch (z.B. per E-Mail) oder mündlich erfolgen.
  • Zuständig: Die Abmahnung kann von einem zuständigen Mitarbeiter, z.B. aus der Personalabteilung, ausgesprochen werden. Die Abmahnung muss also nicht vom Chef oder Geschäftsführer persönlich ausgesprochen werden.

Abmahnung wegen Fehlverhalten erhalten, was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Fehlverhalten erhalten haben, ist es empfehlenswert, die folgenden Tipps zu beachten:

  • Anwalt: Sie sollten einen Anwalt kontaktieren. Ob und wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt.
  • Unterschrift: Arbeitgeber verlangen häufig, dass Angestellte die Abmahnung unterschreiben. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Sie ausschließlich unterschreiben, die Abmahnung erhalten zu haben. Auf keinen Fall sollten Sie unterschreiben, dass Sie den zugrundeliegenden Sachverhalt anerkennen.
  • Vorgehen: Gegen eine Abmahnung kommen verschiedene Verteidigungsmittel in Betracht. Zum einen können Sie überhaupt nicht reagieren, zum anderen könnten Sie gegen die Abmahnung klagen. Als Mittelweg kommt die Abgabe einer Gegendarstellung oder eine Beschwerde beim Betriebsrat in Betracht.

Verteidigung gegen eine Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gegen die Abmahnung verteidigen. Als Verteidigung gegen die Abmahnung kommen drei Handlungen in Betracht:

  • Gegendarstellung: Sie können eine Gegendarstellung abgeben. Sie haben einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Gegendarstellung in die Personalakte aufnimmt. Mit der Gegendarstellung können Sie zeigen, dass Sie der Darstellung widersprechen und Ihre eigene Sicht schildern.
  • Löschung: Wenn die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, insbesondere weil keine Pflichtverletzung vorliegt, können Sie die Löschung aus der Personalakte verlangen. Sofern der Arbeitgeber auf das Verlangen nicht reagiert, können Sie die Löschung auch gerichtlich durchsetzen. 
  • Betriebsrat: Sie können die Abmahnung auch dem Betriebsrat melden und mit diesem das weitere Vorgehen besprechen. Allerdings kann der Betriebsrat selbst die Abmahnung nicht beseitigen. Allerdings kann der Betriebsrat sich ebenfalls an den Arbeitgeber wenden, und versuchen, dass die Abmahnung entfernt wird.

Es ist nicht zwingend erforderlich, gegen eine Abmahnung direkt vorzugehen. Allerdings ist die Abmahnung eine Vorstufe zur Kündigung, sodass es sinnvoll ist, gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen. Eine in der Personalakte aufgeführte Abmahnung steigert das Risiko, dass der Arbeitgeber die Kündigung erklärt. Auch wenn im Rahmen des Gerichtsprozesses die Unwirksamkeit der Abmahnung festgestellt wird, bedeutet der Prozess viel Stress und führt in der Regel nur zu einer Abfindung und nicht dazu, dass der Arbeitsvertrag weiterläuft.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine verhaltensbedingte Abmahnung?
Wenn Angestellte eine Pflichtverletzung begehen, erfolgt eine Abmahnung.
Droht eine Abmahnung bei einem einmaligen Fehler?
Eine Abmahnung bei einem einmaligen Fehler kommt nur bei sehr schwerwiegenden Pflichtverletzungen in Betracht.
Droht eine Abmahnung wegen Respektlosigkeit gegenüber dem Vorgesetzten?
Bei einer Respektlosigkeit gegenüber dem Vorgesetzten kommt eine Abmahnung in Betracht.
Wann droht eine Abmahnung wegen Fehlverhalten?
Bei Fehlverhalten, welches die Erheblichkeitsschwelle überschreitet, droht eine Abmahnung
Wann liegt ein Fehlverhalten bei der Arbeit vor?
Ein Fehlverhalten bei der Arbeit liegt vor, wenn die Vorgaben und Regeln des Arbeitgebers nicht eingehalten werden

Mandanten

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