Arbeitsrecht
Abfindung verhandeln Aufhebungsvertrag

So verhandeln Sie die Abfindung bei einem Aufhebungs­vertrag

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Angestellte können beim Aufhebungsvertrag die Abfindung verhandeln.
  • Wenn eine Kündigung des Arbeitgebers nicht möglich ist, haben Angestellte eine sehr gute Verhandlungsposition. Der Aufhebungsvertrag ist die einzige Option, den Vertrag zu beenden.
  • Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag verhandeln, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, damit der Aufhebungsvertrag Ihre Interessen wahrt.

Kann die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag verhandelt werden?

Bei einem Aufhebungsvertrag haben Angestellte die Möglichkeit, die Abfindung zu verhandeln. Der Aufhebungsvertrag setzt die Zustimmung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers voraus. Nur wenn Sie als Angestellter also mit dem Aufhebungsvertrag und insbesondere mit der Abfindung zufrieden sind und dem Aufhebungsvertrag zustimmen, kommt der Aufhebungsvertrag zustande. Der Aufhebungsvertrag hebt den Arbeitsvertrag auf, als Gegenleistung erhalten Angestellte grundsätzlich eine Abfindung.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Abfindung?

Der wichtigste Faktor, der die Höhe der Abfindung beeinflusst, ist, ob eine Kündigung möglich wäre oder nicht:

  • Kündigung möglich: Wenn ohne Probleme die Kündigung ausgesprochen werden kann, wird wenn überhaupt eine sehr geringe Abfindung bezahlt. Angestellte haben eine sehr schlechte Verhandlungsposition, wenn Arbeitgeber die Kündigung aussprechen können. In einer solchen Situation zahlen Arbeitgeber teilweise eine geringe Abfindung, um einen Kündigungsschutzprozess sicher zu verhindern.
  • Kündigung nicht möglich: Wenn eine Kündigung nicht möglich ist, haben Angestellte eine sehr gute Position, um eine hohe Abfindung zu verhandeln. Der Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitgeber die einzige Möglichkeit, um den Arbeitsvertrag zu beenden. Entsprechend können Angestellte eine hohe Abfindung verlangen.
  • Unklar: Wenn unklar ist, ob eine Kündigung ausgesprochen werden kann, ist die Verhandlungsposition für Angestellte ebenfalls gut. Die Anforderungen an eine Kündigung sind sehr hoch. Entsprechend besteht für Arbeitgeber eine hohe Unsicherheit, welche Angestellte nutzen können, um eine hohe Abfindung zu verhandeln.

Abfindungen werden in der Regel in Monatsgehältern bemessen, deshalb hat das Gehalt eine hohe Auswirkung auf die Höhe der Abfindung. Dazu beeinflussen die folgenden Faktoren die Höhe der Abfindung:

  • Betriebszugehörigkeit: Die Betriebszugehörigkeit spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Dabei gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist die Abfindung.
  • Wirtschaft: Außerdem beeinflusst die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers die Höhe der Abfindung. Je besser die wirtschaftliche Situation, desto höher ist auch die Zahlungsbereitschaft.
Hinweis: Bei einer Abfindung nach § 1a KSchG und § 9 KSchG besteht nicht die Möglichkeit, die Abfindung zu verhandeln. In solchen Fällen legt entweder das Gesetz (bei § 1a KSchG) oder das Gericht (bei § 9 KSchG) die Höhe der Abfindung fest.

Wie hoch ist eine Abfindung üblicherweise?

Die Höhe der Abfindung beträgt grundsätzlich ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Dabei handelt es sich allerdings um eine Faustformel, die nicht in jedem Einzelfall zutrifft. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ist der übliche Vorschlag von Richtern eine Abfindung in Höhe von 3 Brutto-Monatsgehältern. Außerdem können häufig Abfindungen verhandelt werden, die deutlich höher sind als ein halbes Brutto-Monatsgehalt. Als Orientierungshilfe dienen die folgenden Tabellen, um einschätzen zu können, welche Abfindungen als hoch bzw. niedrig gelten.

Hohe Abfindung

Übersicht hoher Abfindungen in Abhängigkeit vom Bruttojahresgehalt und der Betriebszugehörigkeit in Jahren.
Brutto­jahres­gehalt Jahre der Betriebs­zugehörigkeit
1 2 3 4 5 6 7 8 9
2.000 € 3.000 € 6.000 € 9.000 € 12.000 € 15.000 € 18.000 € 21.000 € 24.000 € 27.000 €
2.500 € 3.750 € 7.500 € 11.250 € 15.000 € 18.750 € 22.500 € 26.250 € 30.000 € 33.750 €
3.000 € 4.500 € 9.000 € 13.500 € 18.000 € 22.500 € 27.000 € 31.500 € 36.000 € 40.500 €
3.500 € 5.250 € 10.500 € 15.750 € 21.000 € 26.250 € 31.500 € 36.750 € 42.000 € 47.250 €
4.000 € 6.000 € 12.000 € 18.000 € 24.000 € 30.000 € 36.000 € 42.000 € 48.000 € 54.000 €
4.500 € 6.750 € 13.500 € 20.250 € 27.000 € 33.750 € 40.500 € 47.250 € 54.000 € 60.750 €
5.000 € 7.500 € 15.000 € 22.500 € 30.000 € 37.500 € 45.000 € 52.500 € 60.000 € 67.500 €
5.500 € 8.250 € 16.500 € 24.750 € 33.000 € 41.250 € 49.500 € 57.750 € 66.000 € 74.250 €
6.000 € 9.000 € 18.000 € 27.000 € 36.000 € 45.000 € 54.000 € 63.000 € 72.000 € 81.000 €

Geringe Abfindung

Übersicht geringer Abfindungen in Abhängigkeit vom Bruttojahresgehalt und der Betriebszugehörigkeit in Jahren.
Brutto­jahres­gehalt Jahre der Betriebs­zugehörigkeit
1 2 3 4 5 6 7 8 9
2.000 € 1.000 € 2.000 € 3.000 € 4.000 € 5.000 € 6.000 € 7.000 € 8.000 € 9.000 €
2.500 € 1.250 € 2.500 € 3.750 € 5.000 € 6.250 € 7.500 € 8.750 € 10.000 € 11.250 €
3.000 € 1.500 € 3.000 € 4.500 € 6.000 € 7.500 € 9.000 € 10.500 € 12.000 € 13.500 €
3.500 € 1.750 € 3.500 € 5.250 € 7.000 € 8.750 € 10.500 € 12.250 € 14.000 € 15.750 €
4.000 € 2.000 € 4.000 € 6.000 € 8.000 € 10.000 € 12.000 € 14.000 € 16.000 € 18.000 €
4.500 € 2.250 € 4.500 € 6.750 € 9.000 € 11.250 € 13.500 € 15.750 € 18.000 € 20.250 €
5.000 € 2.500 € 5.000 € 7.500 € 10.000 € 12.500 € 15.000 € 17.500 € 20.000 € 22.500 €
5.500 € 2.750 € 5.500 € 8.250 € 11.000 € 13.750 € 16.500 € 19.250 € 22.000 € 24.750 €
6.000 € 3.000 € 6.000 € 9.000 € 12.000 € 15.000 € 18.000 € 21.000 € 24.000 € 27.000 €

Mit welchen Argumenten kann die Abfindung erhöht werden?

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Abfindung verhandeln, sollten Sie sich auf harte Verhandlungen einstellen. Der beste Weg, um eine hohe Abfindung zu verhandeln, besteht darin, aufzuzeigen, dass eine Kündigung unwirksam wäre. In einem solchen Fall ist der Aufhebungsvertrag die einzige Möglichkeit, den Arbeitsvertrag zu beenden. Um den unkündbaren Angestellten von dem Aufhebungsvertrag zu überzeugen, muss der Arbeitgeber deshalb eine hohe Abfindung zahlen. 

Wie Sie Ihren Arbeitgeber davon überzeugen, dass eine Kündigung unwirksam wäre, hängt davon ab, aus welchem Grund Ihr Arbeitgeber eine Kündigung in Betracht zieht:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Um die Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung aufzuzeigen, ist es sinnvoll, dem Arbeitgeber zu zeigen, dass andere Möglichkeiten bestehen, die Angestellten einzusetzen oder Fehler bei der Sozialauswahl vorliegen.
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Bei der verhaltensbedingten Kündigung ist es sinnvoll, aufzuzeigen, dass entweder schon keine Pflichtverletzung vorliegt oder eine Kündigung unverhältnismäßig wäre, da eine Abmahnung ausreicht.
  • Personenbedingte Kündigung: Bei einer personenbedingten Kündigung ist eine Kündigung häufig entweder unverhältnismäßig oder es bestehen andere Möglichkeiten, die Angestellten einzusetzen.

Worauf ist beim Abschluss des Aufhebungsvertrages zu achten?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag verhandeln, sollten Sie die folgenden drei Punkte berücksichtigen:

  • Alle Ansprüche: Mit dem Aufhebungsvertrag werden in der Regel alle Ansprüche abgegolten, die zwischen den Parteien noch bestehen. Entsprechend sollten Sie prüfen, ob Sie noch Provisionsansprüche, Ansprüche auf die Bezahlung von Überstunden oder Urlaubstagen gegen Ihren Arbeitgeber haben. Solche Ansprüche sollten on top zur Abfindung gezahlt werden.
  • Arbeitszeugnis: Es wird häufig vereinbart, dass der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis entwerfen darf.
  • Fristen: Sie sollten unbedingt darauf achten, dass Sie lediglich drei Wochen Zeit haben, um die Kündigungsschutzklage einzulegen. Wenn Ihr Arbeitgeber also die Kündigung ausspricht, sollten Sie diese Frist im Blick haben. Nach Ablauf der drei Wochen haben Sie keine Möglichkeit mehr, eine Abfindung zu erhalten.

Wie sollten Angestellte vorgehen, wenn die Abfindung verhandelt wird?

Wenn Sie die Abfindung verhandeln, ist es wichtig, dass Sie keine Fehler machen. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages hat erhebliche Auswirkungen. Deshalb sollten Sie die folgenden Tipps im Blick haben:

  • Bedenkzeit: Sie sollten auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit unterschreiben. Sie sollten immer ein paar Tage Bedenkzeit haben, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
  • Anwalt: Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag verhandeln oder unterschreiben, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren. So stellen Sie sicher, dass der Aufhebungsvertrag keine Überraschungen enthält und Sie eine angemessene Abfindung erhalten.
  • Perspektive: Sie sollten sich überlegen, ob Sie es sich vorstellen können, weiter für Ihren Arbeitgeber zu arbeiten. Wenn es für Sie grundsätzlich denkbar ist, weiter für Ihren Arbeitgeber zu arbeiten, können Sie deutlich aggressiver verhandeln. Entweder entspricht der Arbeitgeber ihren Forderungen, oder der Arbeitsvertrag läuft weiter.

Häufig gestellte Fragen

Welche Abfindung kann bei einem Aufhebungsvertrag verhandelt werden?
Eine hohe Abfindung beträgt 1,5 bis 2 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Wie verhandelt man einen Aufhebungsvertrag?
Der beste Weg, um einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln, besteht darin, sich gegen die Kündigung zu verteidigen. Wenn eine Kündigung nicht möglich ist, sind Arbeitgeber bereit, hohe Abfindungen zu zahlen.
Was ist ein guter Faktor für eine Abfindung?
Ein guter Faktor bei einer Abfindung beträgt 1,5 bis 2 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?
Die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag beträgt circa ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Wie kann die Abfindung gesteigert werden?
Der beste Weg, um eine hohe Abfindung zu erhalten, besteht darin, sich erfolgreich gegen die Kündigung zu verteidigen. Ist eine Kündigung nicht möglich, sind Arbeitgeber bereit, hohe Abfindungen zu zahlen.

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