Abfindung bei Kündigung: Wie hoch fällt die Abfindung aus?
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Höhe der Abfindung beträgt circa ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
- Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung ist Verhandlungssache.
- Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur 3 Wochen Zeit, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.
Wie hoch ist die Abfindung bei der Kündigung?
Die Höhe der Abfindung beträgt grundsätzlich ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Dabei handelt es sich allerdings um eine Faustformel, die nicht in jedem Einzelfall zutrifft. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ist der übliche Vorschlag von Richtern eine Abfindung in Höhe von 3 Brutto-Monatsgehältern. Außerdem können häufig Abfindungen verhandelt werden, die deutlich höher sind als ein halbes Brutto-Monatsgehalt.
Hohe Abfindung
Geringe Abfindung
Welche Kriterien bestimmen die Höhe der Abfindung?
Die Höhe der Abfindung bestimmt sich insbesondere danach, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Wenn eine Kündigung wirksam ist, sind Arbeitgeber – wenn überhaupt – bereit, eine niedrige Abfindung zu zahlen. Arbeitgeber sind in einer solchen Situation vorrangig bereit, eine Abfindung zu bezahlen, um den Prozess zu beschleunigen. Ist die Kündigung hingegen unwirksam, sind Arbeitgeber häufig bereit, sehr hohe Abfindungen zu zahlen. In einer solchen Situation ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitgeber die einzige Möglichkeit, den Arbeitsvertrag zu beenden. Entsprechend können Angestellte (sehr) hohe Abfindungen verlangen.
Dazu beeinflussen auch die folgenden Faktoren die Höhe der Abfindung:
- Initiative: Wenn das Interesse an dem Aufhebungsvertrag vom Angestellten ausgeht, ist die Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten, deutlich niedriger, als wenn der Arbeitgeber auf Angestellte zugeht. Hintergrund ist, dass die Abfindung insbesondere gezahlt wird, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen möchte, allerdings kein Kündigungsgrund vorliegt. Geht die Initiative für den Aufhebungsvertrag vom Angestellten aus, hat der Arbeitgeber häufig kein Interesse, den Arbeitsvertrag zu beenden.
- Gehalt: Die Abfindung wird in der Regel in Monatsgehältern bemessen. Entsprechend hat die Höhe des Gehaltes einen hohen Einfluss darauf, wie hoch die Abfindung ausfällt.
- Betriebszugehörigkeit: Die Betriebszugehörigkeit spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Dabei gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist die Abfindung.
- Verhandlungsgeschick: Auch das Verhandlungsgeschick spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Mit einer überzeugenden Argumentation und Erfahrung im Arbeitsrecht lässt sich die Abfindung häufig stark steigern.
Welche Abzüge erfolgen von der Abfindung?
Von der Abfindung erfolgen Abzüge für die Steuern und für die Arbeit des Rechtsanwalts. Für die folgenden Aspekte fallen Kosten an:
- Steuern: Die Abfindung muss versteuert werden. Es gibt allerdings eine steuerliche Ausnahmeregelung, welche die Steuern auf die Abfindung leicht reduzieren (sog. Fünftelregelung, § 34 EStG). Allerdings fallen für die Abfindung keine Kosten für die Sozialversicherungen (also insb. die Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung).
- Anwalt: Die Kosten für einen Rechtsanwalt müssen Angestellte tragen. Es kann entweder eine feste Vergütung vereinbart werden oder der Rechtsanwalt erhält einen Anteil der Abfindung. Bei einer anteiligen Bezahlung besteht für Angestellte kein Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es ist nicht sinnvoll, auf einen Anwalt zu verzichten. Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages können einige Fehler gemacht werden.
Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Abfindung ist nicht grundsätzlich für den Fall der Kündigung vorgesehen. Entsprechend erhalten Angestellte nur in den folgenden Fällen eine Abfindung:
- Vereinbarung: Der übliche Weg, um eine Abfindung zu erhalten, besteht darin, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Der Aufhebungsvertrag beendet den Arbeitsvertrag und verpflichtet den Arbeitgeber dazu, eine Abfindung zu zahlen. Kündigungsschutzprozesse sind aufwendig und für Arbeitgeber riskant. Um einen solchen Prozess zu vermeiden, sind Arbeitgeber häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen. Arbeitgeber sind häufig erst bereit, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, nachdem Kündigungsschutzklage eingelegt wurde.
- Gericht: Das Gericht kann eine Abfindung festlegen. Erforderlich ist dafür, dass die Kündigung unwirksam ist, es allerdings unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Die Abfindung hat das Ziel, den Angestellten dafür zu entschädigen, dass die Kündigung unwirksam ist.
- Sozialplan: Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Der Sozialplan kann die Möglichkeit vorsehen, dass Arbeitsverhältnisse gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden. Es ist auch in solchen Fällen möglich, gegen die Kündigung vorzugehen und eine höhere Abfindung zu verhandeln.
- Bestimmung durch Arbeitgeber: Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten, wenn dieser nicht gegen die Kündigung vorgeht. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Abfindung, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung auf die Abfindung hinweist. Deshalb kann der Arbeitgeber steuern, ob er diese Abfindung anbieten möchte oder nicht.
Tipps für eine Abfindung
Wenn Sie eine Abfindung erhalten möchten, müssen Sie grundsätzlich einen Aufhebungsvertrag abschließen. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es grundsätzlich erforderlich, Kündigungsschutzklage einzulegen. Dabei sollten Sie die folgenden Tipps beachten:
- Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
- Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
- Sachlich: Solange der Aufhebungsvertrag nicht abgeschlossen wurde, kann der Arbeitgeber bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung die verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Entsprechend sollten Sie in der Verhandlung stets sachlich bleiben. Kommt es zu persönlichen Beleidigungen usw., droht eine (weitere) Kündigung.
