Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers - Alles, was Sie wissen müssen
- Arbeitnehmer können den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht verlangen.
- Wenn Sie eine hohe Abfindung erzielen möchten, sollten Sie den Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag nicht offen kommunizieren.
- Ein Aufhebungsvertrag hat erhebliche rechtliche Auswirkungen, deshalb sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, um keine Fehler zu machen.
Können Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag verlangen?
Angestellte haben keinen Anspruch darauf, einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber abzuschließen. Für Angestellte besteht der große Vorteil des Aufhebungsvertrages darin, dass Arbeitgeber häufig eine Abfindung zahlen. Wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen möchten, hängt maßgeblich davon ab, aus welchem Grund Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen möchten:
- Schnelles Ende: Wenn Sie den Arbeitsvertrag schnell beenden möchten und Ihre Kündigungsfrist (normalerweise 28 Tage) nicht abwarten wollen, sollten Sie offen auf Ihren Arbeitgeber zugehen. Viele Angestellte arbeiten nach einer Kündigung ohnehin eher wenig motiviert oder lassen sich krankschreiben. Wenn Sie also offen auf Ihren Chef zugehen und um einen Aufhebungsvertrag bitten, wird dieser Bitte häufig entsprochen. Für Ihren Arbeitgeber besteht der Vorteil, kein Gehalt mehr zahlen zu müssen.
- Abfindung: Wenn Sie eine (hohe) Abfindung erhalten möchten, hängt das Vorgehen von der konkreten Situation ab. Teilweise bieten Unternehmen recht offensiv Aufhebungsverträge an. In solchen Fällen ist es sinnvoll, auf Ihren Chef bzw. die Personalabteilung zuzugehen. Werden solche Verträge nicht direkt angeboten, ist es häufig nicht sinnvoll, den Wunsch, den Arbeitgeber zu wechseln, offen zu kommunizieren. In einem solchen Fall schwächen Sie Ihre Verhandlungsposition für eine hohe Abfindung. Vielmehr sollten Sie warten, bis Ihr Arbeitgeber die Bereitschaft zeigt, über Aufhebungsverträge Personal abzubauen.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Beim Aufhebungsvertrag schließen der Arbeitgeber und ein Angestellter einen Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsvertrages. Der Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zur Kündigung, um einen Arbeitsvertrag zu beenden. In der Praxis sind Aufhebungsverträge sehr beliebt. Der große Vorteil von Aufhebungsverträgen besteht darin, dass der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam vereinbaren können, zu welchen Bedingungen der Arbeitsvertrag beendet werden soll. Folgende Regelungen enthält ein Aufhebungsvertrag in der Regel:
- Arbeitsvertrag beenden: Die zentrale Klausel eines Aufhebungsvertrages ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Zeitpunkt: Der Arbeitsvertrag wird in der Regel nicht sofort, sondern zu einem vereinbarten Zeitpunkt beendet. In Betracht kommt etwa eine Kündigung zum Monatsende. Teilweise vergehen auch mehrere Monate, bis der Arbeitsvertrag endet.
- Freistellung: Für die Zeit bis zum Ende des Arbeitsvertrages muss eine Vereinbarung getroffen werden, ob der Angestellte in dieser Zeit arbeiten muss. In den meisten Fällen wird eine Freistellung vereinbart, sodass Angestellte nicht arbeiten müssen.
- Ausschluss: Um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, wird grundsätzlich geregelt, dass der Aufhebungsvertrag alle Rechtsansprüche abschließend regelt.
- Sonstiges: Es sollten alle weiteren Fragen geklärt werden, beispielsweise wann der Dienstwagen oder der Dienstlaptop zurückgegeben werden muss, wie mit den Urlaubstagen umgegangen wird usw.
Was müssen Arbeitnehmer bedenken, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen?
Ein Aufhebungsvertrag ist für Angestellte von extrem hoher Bedeutung. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen möchten, sollten Sie die folgenden Aspekte im Blick haben:
- Kündigungsschutz: Angestellte genießen in Deutschland einen starken Kündigungsschutz. So können Angestellte nur unter sehr strengen Voraussetzungen gekündigt werden. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages wird das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet, sodass der Kündigungsschutz nicht greift. Entsprechend sollten sich Angestellte gut überlegen, ob sie den Kündigungsschutz wirklich aufgeben wollen.
- Keine Kündigungsfrist: Angestellte werden durch eine Kündigungsfrist geschützt. Auch bei einer wirksamen Kündigung endet der Arbeitsvertrag erst nach einigen Monaten. Bei einem Aufhebungsvertrag besteht keine solche Kündigungsfrist.
- Kein Arbeitslosengeld: Aufgrund der Sperre erhalten Angestellte für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Damit unterscheidet sich der Aufhebungsvertrag maßgeblich von der Kündigung durch den Arbeitgeber, bei der Angestellte grundsätzlich Arbeitslosengeld erhalten. Ein Aufhebungsvertrag bietet sich deshalb insbesondere an, wenn Angestellte eine hohe Abfindung erhalten oder sofort im Anschluss eine neue Anstellung finden.
- Keine Aufklärung: Wenn der Wunsch, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, vom Angestellten ausgeht, hat der Arbeitgeber keine Pflicht, den Angestellten über die Konsequenzen zu informieren (z.B. die Pflicht sich arbeitslos zu melden usw.).
- Schriftform: Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, um wirksam zu sein, § 623 BGB.
Tipps für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages
Aufhebungsverträge haben teilweise erhebliche rechtliche Auswirkungen. Etwa ist es üblich, dass in dem Aufhebungsvertrag alle Ansprüche des Arbeitnehmers abschließend geregelt werden. Sie können also anschließend keine weiteren Zahlungen (z.B. für Überstunden usw.) verlangen. Folgende Aspekte sollten Sie dabei im Blick haben:
- Anwaltliche Unterstützung: Aufhebungsverträge enthalten viele wichtige Klauseln, bei denen anwaltliche Unterstützung sehr hilfreich ist. Die Parteien vereinbaren außerdem häufig einen gegenseitigen Verzicht, sodass alle weiteren Ansprüche ausgeschlossen werden. Dazu versuchen Arbeitgeber häufig die Abfindung so niedrig wie möglich zu halten und bieten von sich aus nur eine sehr geringe Abfindung an. Deshalb ist anwaltliche Unterstützung sehr wichtig.
- Bedenkzeit: Aufgrund der hohen Bedeutung von Aufhebungsverträgen sollten Sie um ein paar Tage Bedenkzeit bitten. Wenn Arbeitgeber darauf drängen, einen Aufhebungsvertrag so schnell wie möglich zu unterschreiben, ist dies ein Zeichen dafür, dass der Vertrag nachteilige Klauseln enthält.
