Arbeitsrecht
Kündigung Werkstudent

Kündigung bei Werkstudenten - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
05.10.2025
4
 Min. Lesedauer
  • Werkstudenten dürfen nur gekündigt werden, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt (Person, Verhalten oder Betrieb).
  • In den ersten 6 Monaten oder bei Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten darf die Kündigung ohne Grund erfolgen.
  • Arbeitgeber kündigen häufig, obwohl die Voraussetzungen für die Kündigung nicht vorliegen. In solchen Fällen bestehen gute Chancen auf eine Abfindung oder Wiedereinstellung.

Wann darf der Arbeitgeber einem Werkstudenten kündigen?

Arbeitgeber dürfen Angestellte kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Kündigungsgründe können sich aus der Person, dem Betrieb oder dem Verhalten ergeben. Die Voraussetzungen an eine Kündigung hängen davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist oder nicht. Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen: 

  • 6 Monate: Das Kündigungsschutzgesetz setzt voraus, dass Mitarbeiter wenigstens 6 Monate für den Arbeitgeber gearbeitet haben. Vorher ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar.
  • 10 Mitarbeiter: Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur für Arbeitgeber mit mehr als 10 Angestellten. Hat ein Arbeitgeber weniger als 10 Angestellte, ist eine Kündigung unter deutlich einfacheren Voraussetzungen möglich.

Wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist (z.B. in der Probezeit), ist eine Kündigung ohne Kündigungsgrund möglich. Die Kündigung darf lediglich nicht treuwidrig sein (z.B. eine Kündigung, weil die Werkstudentin keine Beziehung mit ihrem Vorgesetzten eingehen möchte). Ist das Kündigungsschutzgesetz hingegen anwendbar, darf eine Kündigung nur erfolgen, wenn einer der folgenden Kündigungsgründe vorliegt: 

  • Verhalten: Das Verhalten des Mitarbeiters rechtfertigt eine Kündigung, wenn eine erhebliche Pflichtverletzung des Mitarbeiters vorliegt. Die Pflichtverletzung muss so erheblich sein, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Grundsätzlich kann eine verhaltensbedingte Kündigung erst ausgesprochen werden, wenn eine vorherige Abmahnung zu keiner Besserung geführt hat.
    Beispiele:
    - Häufige Verspätungen
    - Eine schwerwiegende Beleidigung des Chefs
  • Person: Eine personenbedingte Kündigung ist zulässig, wenn der Mitarbeiter nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten. Mitarbeiter, die sehr lange krank sind, oder etwa ein LKW-Fahrer, dem der Führerschein entzogen wird, können ihre Arbeitsleistung nicht mehr erbringen. Wenn nicht absehbar ist, wann der Mitarbeiter seine Arbeit wieder erbringen kann, ist eine personenbedingte Kündigung möglich.
    Beispiele:
    - Pilot verliert seine Pilotenlizenz
    - Angestellter ist für mehrere Jahre krankgeschrieben
  • Betrieb: Eine betriebsbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn bei einem Unternehmen der Bedarf an Arbeitskräften sinkt. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber den sozialstärksten Mitarbeiter kündigen. Für die Beurteilung der Sozialstärke kommt es auf das Alter, die Betriebszugehörigkeit, bestehende Unterhaltspflichten und eine bestehende Behinderung an.
    Beispiele:
    - Betriebsschließung
    - Auslagerung einer Abteilung an einen externen Dienstleister

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Werkstudent kündigen?

Die Kündigung von Werkstudenten darf ohne Grund erfolgen. Im Gegensatz zu einer Kündigung des Arbeitgebers bedarf die Kündigung vom Werkstudenten keinen Grund. Angestellte sollten lediglich berücksichtigen, dass die Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Wenn Werkstudenten ihren Arbeitsvertrag kündigen möchten, beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen, anschließend beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. 

Wie lange ist die Kündigungsfrist für die Kündigung von Werkstudenten?

Die Länge der Kündigungsfrist ist von der Betriebszugehörigkeit des Werkstudenten abhängig:

  • Probezeit: 2 Wochen.
  • Bis zu 2 Jahre: 4 Wochen.
  • Mindestens 2 Jahre: Ein Monat.
  • Mindestens 5 Jahre: 2 Monate.

Abweichungen von diesen Fristen können durch Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vereinbart werden. Außerdem können im Arbeitsvertrag längere Fristen vereinbart werden. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zur Kündigungsfrist bei Werkstudenten [Link].

Wie muss eine Kündigung erfolgen?

Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass die Kündigung ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Entsprechend ist eine Kündigung am Telefon oder per Mail nicht möglich. Auch die folgenden Aspekte müssen Arbeitgeber bei der Kündigung berücksichtigen:

  • Betriebsrat: Sofern ein Betriebsrat vorliegt, ist die Anhörung des Betriebsrates vor Kündigung des Arbeitsvertrages erforderlich, sofern der Arbeitgeber den Werkstudenten kündigt.
  • Zustimmung: Bei einigen Angestellten muss der Kündigung zugestimmt werden. Etwa setzt die Kündigung eines Schwerbehinderten voraus, dass das Integrationsamt vorab der Kündigung zustimmt, § 168 SGB IX.
  • Keine Begründung: Eine Begründung der Kündigung ist nicht erforderlich.

Verteidigung gegen eine Kündigung

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, haben Sie gute Chancen, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen. Das Kündigungsschutzgesetz stellt hohe Anforderungen an eine Kündigung. Deshalb sind viele Kündigungen von Arbeitgebern unwirksam. Folgende Verteidigungsmöglichkeiten kommen dabei in Betracht:

  • Kein Kündigungsgrund: Arbeitgeber dürfen eine Kündigung nur aussprechen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Bei einer Pflichtverletzung ist zu berücksichtigen, dass eine Kündigung in der Regel erst nach einer Abmahnung in Betracht kommt. Eine betriebsbedingte Kündigung von Werkstudenten ist ebenfalls selten rechtmäßig. Werkstudenten sind in Unternehmen flexibel einsetzbar. Es ist also nur selten nachweisbar, dass überhaupt kein Bedarf an der Arbeitskraft des Werkstudenten besteht.
  • Formelle Fehler: Viele Arbeitgeber machen im Rahmen einer Kündigung formelle Fehler. So kommt es etwa vor, dass eine Anhörung des Betriebsrates vergessen wird oder die Kündigung nicht schriftlich erfolgt. In solchen Fällen ist die Kündigung nicht wirksam.

Kündigung erhalten, was tun?

Wenn Sie als Werkstudent eine Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten:

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.

Häufig gestellte Fragen

Können Werkstudenten gekündigt werden?
Werkstudenten können gekündigt werden, sofern ein Kündigungsgrund vorliegt.
Aus welchen Gründen können Werkstudenten gekündigt werden?
Gründe für eine Kündigung von Werkstudenten sind betriebliche, personenbedingte und verhaltensbedingte Gründe.
Haben Werkstudenten einen Anspruch auf Abfindung?
Werkstudenten haben nur einen Anspruch auf Abfindung, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird oder der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet.
Wie endet ein Vertrag als Werkstudent?
Ein Vertrag als Werkstudent endet mit Fristablauf oder mit einer Kündigung durch den Studenten oder den Arbeitgeber.
Können Werkstudenten selbst kündigen?
Werkstudenten können selbst die Kündigung erklären, dafür muss kein bestimmter Grund vorliegen.

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