Arbeitsrecht
Abmahnungs­gründe

Abmahnungsgründe - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
4
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gründe für eine Abmahnung sind Pflichtverletzungen von Angestellten (z.B. Rauchen auf einer Tankstelle von einem Tankstellenmitarbeiter).
  • Bei Krankheiten kommt eine Abmahnung in Betracht, wenn Angestellte die Krankheit steuern können (z.B. Alkoholabhängigkeit).
  • Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie schnell einen Anwalt kontaktieren.

Was sind Gründe für eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Eine Abmahnung ist im Arbeitsrecht zulässig, wenn der Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung begangen hat. Hintergrund der Abmahnung ist, dass Angestellte nur gekündigt werden sollen, wenn die Kündigung alternativlos ist. Wenn Angestellte eine Pflichtverletzung haben, sollen Sie zuerst auf die Pflichtverletzung hingewiesen und verwarnt werden. Erst wenn die Abmahnungen zu keiner Verhaltensänderung führen, soll der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, den Mitarbeiter zu kündigen.

Deshalb kommt in den folgenden Fällen eine Abmahnung in Betracht:

  • Pflichtverletzung: Der Hauptanwendungsfall der Abmahnung sind Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern. Die Abmahnung verfolgt das Ziel, Angestellte auf die Pflichtverletzung hinzuweisen (Hinweisfunktion), sie zu ermahnen, die Pflichtverletzungen in der Zukunft zu unterlassen (Ermahnungsfunktion) und darüber zu informieren, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht (Warnfunktion).
  • Krankheit: Bei Krankheiten, die der Angestellte steuern kann, muss der Arbeitgeber den Angestellten vor der Kündigung die Möglichkeit geben, sich zu bessern. Eine solche „steuerbare“ Krankheit liegt etwa bei Alkoholsucht oder anderen Abhängigkeiten von Drogen vor. Bevor ein Arbeitgeber einen Angestellten wegen Abhängigkeit kündigen darf, muss der Arbeitgeber dem Angestellten die Möglichkeit geben, sich zu bessern (z.B. mit einer Therapie). Deshalb muss der Arbeitgeber also den Angestellten auf die Defizite hinweisen und darf erst im Anschluss daran dem Angestellten kündigen.

Beispiele für Abmahnungsgründe

Im Folgenden einige Beispiele für Abmahnungsgründe:

  • Verspätung: Angestellte, die schuldhaft zu spät zur Arbeit kommen, verletzen ihre Pflicht zu arbeiten. Wer also die Verspätung nicht zu verschulden hat (z.B. aufgrund eines Autounfalls, eines Ausfalls einer U-Bahn usw.), verletzt keine Pflicht, entsprechend ist auch die Abmahnung nicht zulässig.
  • Handynutzung: Während der Arbeitszeit am Handy spielen, obwohl der Arbeitgeber die Nutzung von privaten Handys während der Arbeitszeit verboten hat.
  • Arbeitskleidung: Wenn Angestellte verpflichtet sind, bei der Arbeit bestimmte Kleidung zu tragen (z.B. Bankangestellte, die einen Anzug tragen müssen), stellt eine Verletzung des Dresscodes eine Pflichtverletzung dar, die eine Abmahnung rechtfertigt.
  • Betriebsgeheimnisse: Angestellte dürfen Wissen, das Sie im Rahmen der Arbeit erlangen, nicht an Dritte weitergeben. So liegt etwa eine Pflichtverletzung vor, wenn Angestellte Kundenlisten, Betriebsabläufe oder Maschinenpläne an Dritte weitergeben.
  • Betriebsfrieden: Ein Fehlverhalten liegt vor, wenn Angestellte den Betriebsfrieden stören. Eine Störung des Betriebsfriedens liegt etwa vor, wenn Kollegen beleidigt oder ausländerfeindliche Äußerungen getätigt werden, aber auch Werbung für Organisationen wie Scientology stellt eine Störung des Betriebsfriedens dar.
  • Unentschuldigt Fehlen: Angestellte, die nicht arbeiten können, etwa aufgrund einer Krankheit, müssen sich beim Arbeitgeber melden. Bei einer Krankheit besteht etwa die Pflicht, sich spätestens am ersten Tag der Abwesenheit beim Arbeitgeber krankzumelden.
  • Androhen einer Krankheit: Eine sehr schwerwiegende Pflichtverletzung eines Angestellten besteht darin, eine Krankheit anzudrohen. Angestellte bringen damit zum Ausdruck, dass Sie bereit sind, gesetzliche Vorteile (die Gehaltsfortzahlung bei einer Krankheit), die ihnen nicht zustehen, zu missbrauchen. Bei dem Androhen einer Krankheit kommt neben der Abmahnung häufig auch eine sofortige Kündigung in Betracht.
  • Heilung verzögern: Angestellte erhalten während einer Krankheit weiter Gehalt, ohne zu arbeiten. Deshalb sind Angestellte dazu verpflichtet, die Genesung bestmöglich zu unterstützen. Das bedeutet nicht, dass Angestellte den ganzen Tag im Bett verbringen müssen, wer allerdings aufgrund einer Grippe krank ist, sollte nicht die ganze Nacht auf einer Party verbringen.
  • Kollegen abwerben: Angestellte, die den Arbeitgeber wechseln, dürfen nicht versuchen, die Kollegen abzuwerben. Während es zulässig ist, über den eigenen Berufswechsel zu sprechen, ist es unzulässig, aktiv zu versuchen, Kollegen von einem Wechsel zu überzeugen.
  • Rauchen: Eine Abmahnung wegen Rauchen ist zulässig, wenn Angestellte gegen ein wirksames Rauchverbot verstoßen. So sind Rauchverbote beispielsweise auf Tankstellen oder in Krankenhausgebäuden zulässig. Angestellte, die gegen solche Verbote verstoßen, können abgemahnt werden.

Abmahnung erhalten, was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es empfehlenswert, die folgenden Tipps zu beachten:

  • Anwalt: Sie sollten einen Anwalt kontaktieren. Ob und wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt.
  • Unterschrift: Arbeitgeber verlangen häufig, dass Angestellte die Abmahnung unterschreiben. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Sie ausschließlich unterschreiben, die Abmahnung erhalten zu haben. Auf keinen Fall sollten Sie unterschreiben, dass Sie den zugrundeliegenden Sachverhalt anerkennen.
  • Vorgehen: Gegen eine Abmahnung kommen verschiedene Verteidigungsmittel in Betracht. Zum einen können Sie überhaupt nicht reagieren, zum anderen könnten Sie gegen die Abmahnung klagen. Als Mittelweg kommt die Abgabe einer Gegendarstellung oder eine Beschwerde beim Betriebsrat in Betracht.

Verteidigung gegen eine Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gegen die Abmahnung verteidigen. Als Verteidigung gegen die Abmahnung kommen drei Handlungen in Betracht:

  • Gegendarstellung: Sie können eine Gegendarstellung abgeben. Sie haben einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Gegendarstellung in die Personalakte aufnimmt. Mit der Gegendarstellung können Sie zeigen, dass Sie der Darstellung widersprechen und Ihre eigene Sicht schildern.
  • Löschung: Wenn die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, insbesondere weil keine Pflichtverletzung vorliegt, können Sie die Löschung aus der Personalakte verlangen. Sofern der Arbeitgeber auf das Verlangen nicht reagiert, können Sie die Löschung auch gerichtlich durchsetzen. 
  • Betriebsrat: Sie können die Abmahnung auch dem Betriebsrat melden und mit diesem das weitere Vorgehen besprechen. Allerdings kann der Betriebsrat selbst die Abmahnung nicht beseitigen. Allerdings kann der Betriebsrat sich ebenfalls an den Arbeitgeber wenden, und versuchen, dass die Abmahnung entfernt wird.

Es ist nicht zwingend erforderlich, gegen eine Abmahnung direkt vorzugehen. Allerdings ist die Abmahnung eine Vorstufe zur Kündigung, sodass es sinnvoll ist, gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen. Eine in der Personalakte aufgeführte Abmahnung steigert das Risiko, dass der Arbeitgeber die Kündigung erklärt. Auch wenn im Rahmen des Gerichtsprozesses die Unwirksamkeit der Abmahnung festgestellt wird, bedeutet der Prozess viel Stress und führt in der Regel nur zu einer Abfindung und nicht dazu, dass der Arbeitsvertrag weiterläuft.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Gründe für eine Abmahnung?
Der Grund für eine Abmahnung ist vorrangig, dass der Angestellte eine Pflicht verletzt hat.
Wann bekommt man eine Abmahnung?
Angestellte erhalten eine Abmahnung, wenn Sie eine Pflicht verletzt haben und der Arbeitgeber den Angestellten darauf hinweisen möchte.
Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt
Eine Abmahnung ist gerechtfertigt, wenn der Angestellte eine Pflicht verletzt hat oder der Angestellte eine Krankheit hat, die er steuern kann.
Wann ist eine verhaltensbedingte Abmahnung zulässig?
Eine verhaltensbedingte Abmahnung ist zulässig, wenn der Angestellte eine Pflicht des Arbeitgebers verletzt hat.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung soll Angestellte darauf hinweisen, dass sie gegen eine Pflicht des Arbeitsvertrages verstoßen haben und sie auffordern, die Pflichtverletzung zu unterlassen.

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