Arbeitsrecht
Kündigung mit Aufhebungsvertrag

Kündigung mit Aufhebungsvertrag - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Arbeitsvertrag kann durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet werden.
  • Der Aufhebungsvertrag hat den Vorteil, dass die Parteien regeln können, wie und zu welchen Konditionen die Kündigung erfolgen soll.
  • Ein Aufhebungsvertrag hat erhebliche rechtliche Auswirkungen, deshalb sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, um keine Fehler zu machen.

Wann erfolgt eine Kündigung mit Aufhebungsvertrag?

Eine Kündigung erfolgt nie durch einen Aufhebungsvertrag. Die Kündigung und der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sind zwei Möglichkeiten, um einen Arbeitsvertrag zu beenden.

  • Kündigung: Bei der Kündigung beendet der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer einseitig den Arbeitsvertrag. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen möchte, bedarf er hierfür einen Grund. Mögliche Gründe für eine Kündigung können sich etwa aus dem Verhalten oder dem Betrieb ergeben.
  • Aufhebungsvertrag: Alternativ zur Kündigung können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auch gemeinsam den Arbeitsvertrag beenden. Erforderlich ist dafür, dass ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Aufhebungsverträge werden besonders häufig abgeschlossen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag beenden möchte, allerdings kein Kündigungsgrund vorliegt. In solchen Situationen zahlen Arbeitgeber häufig eine Abfindung, damit der Angestellte dem Aufhebungsvertrag zustimmt.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Beim Aufhebungsvertrag schließen der Arbeitgeber und ein Angestellter einen Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsvertrages. Der große Vorteil von Aufhebungsverträgen besteht darin, dass der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam vereinbaren können, zu welchen Bedingungen der Arbeitsvertrag beendet werden soll. Folgende Regelungen enthält ein Aufhebungsvertrag in der Regel:

  • Arbeitsvertrag beenden: Die zentrale Klausel eines Aufhebungsvertrages ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Zeitpunkt: Der Arbeitsvertrag wird in der Regel nicht sofort, sondern zu einem vereinbarten Zeitpunkt beendet. In Betracht kommt etwa eine Kündigung zum Monatsende. Teilweise vergehen auch mehrere Monate, bis der Arbeitsvertrag endet.
  • Freistellung: Für die Zeit bis zum Ende des Arbeitsvertrages muss eine Vereinbarung getroffen werden, ob der Angestellte in dieser Zeit arbeiten muss. In den meisten Fällen wird eine Freistellung vereinbart, sodass Angestellte nicht arbeiten müssen.
  • Ausschluss: Um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, wird grundsätzlich geregelt, dass der Aufhebungsvertrag alle Rechtsansprüche abschließend regelt.
  • Sonstiges: Es sollten alle weiteren Fragen geklärt werden, beispielsweise wann der Dienstwagen oder der Dienstlaptop zurückgegeben werden muss, wie mit den Urlaubstagen umgegangen wird usw.

Welche Arten von Verträgen kommen im Rahmen einer Kündigung in Betracht

Im Rahmen der Kündigung eines Arbeitsvertrages kommen zwei unterschiedliche Verträge in Betracht, der Abwicklungsvertrag und der Aufhebungsvertrag. Die Auswirkungen der beiden Verträge sind unterschiedlich:

  • Aufhebungsvertrag: Der Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, welche zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossen wird und der die Aufhebung des Arbeitsvertrages regelt. Der Aufhebungsvertrag ersetzt die Kündigung. Inhaltlich ermöglicht der Aufhebungsvertrag viele unterschiedliche Regelungen. Der große Vorteil des Aufhebungsvertrages für Arbeitgeber besteht darin, dass der Kündigungsschutz nicht greift. Für Arbeitnehmer besteht der Vorteil darin, dass Sie in den meisten Fällen eine Abfindung erhalten.
  • Abwicklungsvertrag: Ein Abwicklungsvertrag wird nach einer Kündigung geschlossen. Der Abwicklungsvertrag regelt die Zeit nach der Kündigung, also die letzten Wochen bzw. Monate des Arbeitsvertrages. Außerdem erkennt der Arbeitnehmer in der Regel die Wirksamkeit der Kündigung an, wofür er eine Zahlung erhält. Der Unterschied zu einem Aufhebungsvertrag besteht darin, dass der Abwicklungsvertrag eine erfolgte Kündigung voraussetzt.

Welche Auswirkungen hat ein Aufhebungsvertrag?

Die Auswirkungen eines Aufhebungsvertrages ergeben sich maßgeblich aus dem Aufhebungsvertrag selbst. Die zentralen Regelungen sind in der Regel die Aufhebung des Arbeitsvertrages, der Zeitpunkt, zu dem die Aufhebung erfolgt sowie die Zahlung einer Abfindung. Für Angestellte ist es wichtig, die Auswirkungen des Aufhebungsvertrages zu berücksichtigen:

  • Kündigungsschutz: Angestellte genießen in Deutschland einen starken Kündigungsschutz. So können Angestellte nur unter sehr strengen Voraussetzungen gekündigt werden. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages wird das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet, sodass der Kündigungsschutz nicht greift. Entsprechend sollten sich Angestellte gut überlegen, ob sie den Kündigungsschutz wirklich aufgeben wollen.
  • Keine Kündigungsfrist: Angestellte werden durch eine Kündigungsfrist geschützt. Auch bei einer wirksamen Kündigung endet der Arbeitsvertrag erst nach einigen Monaten. Bei einem Aufhebungsvertrag besteht keine solche Kündigungsfrist.
  • Kein Arbeitslosengeld: Aufgrund der Sperre erhalten Angestellte für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Damit unterscheidet sich der Aufhebungsvertrag maßgeblich von der Kündigung durch den Arbeitgeber, bei der Angestellte grundsätzlich Arbeitslosengeld erhalten. Ein Aufhebungsvertrag bietet sich deshalb insbesondere an, wenn Angestellte eine hohe Abfindung erhalten oder sofort im Anschluss eine neue Anstellung finden.  

Tipps für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen, sollten Sie die folgenden Tipps berücksichtigen:

  • Anwalt: Sie sollten sich anwaltliche Unterstützung holen. Andernfalls besteht das hohe Risiko, dass Ihre Interessen in dem Aufhebungsvertrag nicht berücksichtigt werden.
  • Alle Ansprüche: Mit dem Aufhebungsvertrag werden in der Regel alle Ansprüche abgegolten, die noch zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehen. Entsprechend sollten Sie nachschauen, ob Sie noch Ansprüche auf die Bezahlung von Überstunden o.ä. haben.
  • Bedenkzeit: Ein Aufhebungsvertrag hat erhebliche (rechtliche) Konsequenzen. Sie sollten deshalb ein paar Tage Bedenkzeit haben. Wenn der Arbeitgeber Ihnen diese Bedenkzeit nicht geben möchte, ist das ein Anzeichen dafür, dass der Aufhebungsvertrag hohe Risiken enthält.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?
Ein Aufhebungsvertrag hat gegenüber der Kündigung den Vorteil, dass Angestellte in der Regel eine Abfindung erhalten.
Ist eine Kündigung trotz Aufhebungsvertrag möglich?
Eine Kündigung ist trotz Aufhebungsvertrag möglich, sofern der Aufhebungsvertrag noch nicht wirksam geworden ist.
Wie formuliert man die Bitte um einen Aufhebungsvertrag?
Bei der Bitte um einen Aufhebungsvertrag sollte berücksichtigt werden, nicht zu deutlich zu formulieren, dass man aufhören möchte. Andernfalls begibt man sich in eine schlechte Verhandlungsposition.
Wie bekommt man eine Kündigung mit Aufhebungsvertrag?
Der beste Weg um eine Kündigung mit einem Aufhebungsvertrag zu erhalten, besteht darin, Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu erheben.
Darf man den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten?
Es ist zulässig, den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zu bitten.

Mandanten

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