Arbeitsrecht
Fristlose Kündigung Sperre Arbeitsamt

Fristlose Kündigung: Wann droht eine Sperre beim Arbeitsamt

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
4
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einer fristlosen Kündigung droht eine Sperre beim Arbeitsamt.
  • Die Sperre erfolgt, wenn Sie die Kündigung schuldhaft verursacht haben (z.B. durch eine schwerwiegende Pflichtverletzung).
  • Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur 3 Wochen Zeit, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.

Wann droht bei einer fristlosen Kündigung eine Sperre beim Arbeitsamt?

Bei einer fristlosen Kündigung erfolgt eine Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn der Angestellte die Kündigung schuldhaft verursacht hat. Eine schuldhafte Verursachung liegt insbesondere in den beiden folgenden Fällen vor:

  • Eigenkündigung: Angestellte verursachen Ihre Kündigung zum einen dadurch, dass Sie selbst kündigen.
  • Pflichtverletzung: Die andere Möglichkeit, die Kündigung zu verursachen, besteht darin, dass die Kündigung aufgrund einer Pflichtverletzung des Angestellten erfolgt. Wird der Angestellte etwa gekündigt, weil er eine Straftat begangen hat, hat er die Kündigung selbst verursacht. Beruht die Kündigung auf einer Pflichtverletzung des Angestellten, erfolgt grundsätzlich auch eine Sperre beim Arbeitslosengeld.

Es erfolgt in solchen Fällen keine Sperre beim Arbeitslosengeld, in denen ein wichtiger Grund für die Verursachung der Kündigung vorliegt. In den folgenden Fällen liegt ein wichtiger Grund vor: 

  • Mobbing: Wenn Angestellte nachhaltig gemobbt werden, können Sie den Arbeitsvertrag ohne Sperre beim Arbeitslosengeld kündigen. Dafür reicht es allerdings nicht aus, dass ein einmaliger Streit vorliegt. Erforderlich ist vielmehr ein nachhaltiges, sozial inadäquates Verhalten.
  • Angehörige: Erkrankt ein Familienmitglied oder ein Angehöriger schwer, sodass die Pflege des Angehörigen erforderlich ist, kann ein Arbeitsvertrag ohne Sperrzeit gekündigt werden.
  • Familie: Wenn die Kündigung erfolgt, um mit dem Partner zusammenzuziehen. Wenn Sie etwa mit Ihrem Partner, der in einer anderen Stadt lebt, zusammenziehen möchten und deshalb Ihren Arbeitsvertrag kündigen, droht ihnen ebenfalls keine Sperre beim Arbeitslosengeld.

Wann besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Damit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Versichert: Angestellte erwerben einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
  • Arbeitslosigkeit: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht im Fall der Arbeitslosigkeit. Eine Tätigkeit von bis zu 15 Stunden in der Woche ist unschädlich, allerdings wird das Gehalt auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
  • Anmeldung: Sie müssen sich arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet haben.
  • Nicht verursacht: Dazu dürfen Angestellte die Kündigung nicht verursacht haben. Angestellte, welche die Kündigung verursacht haben, erhalten beim Arbeitslosengeld eine Sperre.

Welche Folgen hat eine Sperre beim Arbeitslosengeld?

Die Sperre beim Arbeitslosengeld führt dazu, dass Arbeitslose für die ersten 12 Wochen der Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld erhalten. Das Arbeitslosengeld wird nur für eine bestimmte Zeit ausgezahlt (in der Regel ein Jahr). Die Sperrzeit wird auch nicht an das Ende der Bezugszeit drangehängt. Durch die Sperre wird also der Bezug des Arbeitslosengeldes erheblich reduziert. Folgende Aspekte sollten sie zur Sperre beim Arbeitslosengeld berücksichtigen:

  • Dauer: Grundsätzlich dauert die Sperre beim Arbeitslosengeld 12 Wochen. Eine Verkürzung der Sperrdauer ist möglich, wenn das Arbeitsverhältnis kurze Zeit später geendet hätte. Bei älteren Arbeitnehmern kann sich die Sperrdauer erhöhen. Hintergrund ist, dass die Sperre mindestens 25 % der Bezugsdauer beträgt. Da bei älteren Arbeitnehmern die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes bis zu 32 Monate beträgt, kann auch die Sperrdauer bis zu 8 Monate betragen.
  • Krankenversicherung: Die Sperre beim Arbeitslosengeld führt zu keiner Sperre bei der Krankenversicherung. Arbeitslose sind also auch während der Sperrdauer krankenversichert.

Welche Möglichkeiten bestehen, eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu vermeiden?

Grundsätzlich sind die Voraussetzungen für die Sperre vom Arbeitslosengeld streng. Eine Sperre vom Arbeitslosengeld lässt sich allerdings leicht vermeiden:

  • Arbeitsgerichtlicher Vergleich: Wird ein Vergleich im Rahmen eines Gerichtsprozesses vor dem Arbeitsgericht geschlossen, liegt grundsätzlich ein wichtiger Grund für den Vergleich vor, unabhängig von der Ausgestaltung des Vergleichs.
  • Gerichtlicher Vergleich: Wenn Sie im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses einen Vergleich schließen, liegt ein wichtiger Grund vor, sodass es grundsätzlich zu keiner Sperrzeit kommt.

Wann nach einer fristlosen Kündigung muss man sich arbeitslos melden?

Sie müssen sich innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung arbeitslos melden. Erfolgt die Meldung als arbeitslos zu spät, droht eine Kürzung des Arbeitslosengeldes. 

  • Arbeitssuchend: Grundsätzlich müssen Sie sich drei Monate, bevor Sie arbeitslos werden, arbeitssuchend melden. Eine fristlose Kündigung erfolgt allerdings in der Regel überraschend, in einem solchen Fall reicht es, sich innerhalb von drei Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden.
  • Arbeitslos: Sobald das Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich arbeitslos melden. Es können auch beide Meldungen kombiniert werden, sodass Sie sich zeitgleich arbeitssuchend und arbeitslos melden.

Beide Meldungen können online abgegeben werden. Dafür brauchen Sie einen Account bei der Agentur für Arbeit. Sie sollten ein paar Stunden für die Meldung einplanen. Insbesondere benötigen Sie Informationen über Ihr bisheriges Arbeitsleben, Ihre bisherigen Arbeitgeber usw. Der gesamte Prozess dauert entsprechend lange.

Was tun bei einer fristlosen Kündigung?

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren und schnell einen Anwalt kontaktieren. Insgesamt sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Nachfrage: Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die fristlose Kündigung von sich aus zu begründen. Allerdings muss der Arbeitgeber dem gekündigten Angestellten die Kündigung auf Nachfrage begründen. Entsprechend sollten Sie schnellstmöglich Ihren Arbeitgeber bitten, die Kündigung zu begründen. Die Begründung hilft dabei, zu beurteilen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Kündigung zu verteidigen.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann man eine Sperre bei einer fristlosen Kündigung umgehen?
Die Sperre beim Arbeitsamt bei einer fristlosen Kündigung kann dadurch umgangen werden, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung besteht.
Was zahlt das Arbeitsamt während der Sperrzeit?
Während der Sperrzeit zahlt das Arbeitsamt die Kosten für die Krankenversicherung.
Was ist ein wichtiger Grund, um eine Sperre beim Arbeitsamt zu vermeiden?
Ein wichtiger Grund, um eine Sperre beim Arbeitsamt zu vermeiden ist die Pflege von Angestellten oder eine eigene Krankheit.
Wer zahlt die Miete bei einer Sperre beim Arbeitsamt?
Bei einer Sperre beim Arbeitsamt müssen Sie die Miete selbst bezahlen oder Sie beantragen Bürgergeld, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Kann man Bürgergeld beantragen während der Sperre beim Arbeitsamt?
Während der Sperre beim Arbeitsamt kann man Bürgergeld beantragen. Sie dürfen dann über kein eigenes Vermögen verfügen.

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