Arbeitsrecht
Kündigung während Krankheit

Ist eine Kündigung während einer Krankheit zulässig?

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
06.10.2025
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Arbeitgeber darf während einer Krankheit den Arbeitsvertrag kündigen.
  • Die Anforderungen an eine Kündigung wegen einer Krankheit sind sehr hoch.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber sie ungerechtfertigt gekündigt hat, haben Sie gute Chancen auf eine Abfindung.

Ist eine Kündigung während einer Krankheit zulässig?

Eine Kündigung ist auch während einer Krankheit zulässig. Eine Krankheit schützt also nicht vor einer Kündigung. Dieser Grundsatz gilt auch während der Krankschreibung. Die Möglichkeit, während einer Krankheit kündigen zu können, bedeutet allerdings nicht, dass eine Kündigung bei einer Krankheit grundsätzlich zulässig ist. Im Gegenteil gelten hohe Anforderungen für die Zulässigkeit einer Kündigung.

Der Grundsatz, dass die Kündigung während einer Krankheit zulässig ist, gilt unabhängig davon, aus welchem Grund die Kündigung erfolgen soll.

Wann darf bei einer Krankheit gekündigt werden?

Eine Kündigung aufgrund einer Krankheit ist nur zulässig, wenn eine negative Prognose besteht, betriebliche Interessen beeinträchtigt werden und eine Interessenabwägung ergibt, dass die Interessen des Arbeitgebers überwiegen:

  • Negative Prognose: Im Zeitpunkt der Kündigung müssen objektive Tatsachen vorliegen, welche die Prognose rechtfertigen, dass die Erkrankung länger andauern wird bzw. auch in der Zukunft noch Erkrankungen drohen.
  • Betriebliche Interessen: Durch die Erkrankung müssen betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden. Diese resultieren bei einer Krankheit aus den hohen Lohnkosten für den Arbeitgeber sowie der schwierigen Personalplanung, die kranke Arbeitnehmer verursachen.
  • Keine Weiterbeschäftigung: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer nicht auf einen freien Arbeitsplatz versetzt werden kann, auf dem er ohne Störungen weiterarbeiten könnte.
  • Interessenabwägung: Im letzten Schritt muss eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und den Interessen des Arbeitnehmers vorgenommen werden. Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn im Rahmen der Interessenabwägung die Interessen des Arbeitgebers überwiegen.

Die genannten Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung setzen voraus, dass das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • 6 Monate: Das Kündigungsschutzgesetz setzt voraus, dass Mitarbeiter wenigstens 6 Monate für den Arbeitgeber gearbeitet haben. Vorher ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar.
  • 10 Mitarbeiter: Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur für Arbeitgeber mit mehr als 10 Angestellten. Hat ein Arbeitgeber weniger als 10 Angestellte, ist eine Kündigung unter deutlich einfacheren Voraussetzungen möglich.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung bei kleinen Unternehmen zulässig?

Wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter deutlich leichter kündigen. Solange eine Kündigung nicht aus sachfremden Erwägungen erfolgt oder sich willkürlich gegen einzelne Mitarbeiter richtet, ist die Kündigung zulässig. Eine Ausnahme besteht allerdings für Mitarbeiter, die einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen (z.B. Schwangere, Auszubildende, Betriebsratsmitglieder usw.). Diese genießen auch dann einen besonderen Kündigungsschutz, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist.

Krankheitsbedingte Kündigung erhalten, was tun?

Wenn Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten:

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.

Welche Folgen hat eine unzulässige Kündigung?

Wenn Sie eine unzulässige Kündigung erhalten, läuft das Arbeitsverhältnis grundsätzlich weiter. Deshalb richtet sich eine Klage gegen die Kündigung darauf festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Allerdings können Sie auch eine Abfindung erhalten. Eine Abfindung erhalten Sie, wenn einer der beiden folgenden Fälle vorliegt:

  • Vereinbarung: Eine Abfindung erhalten Sie zum einen, wenn Sie einen Vergleich mit Ihrem Arbeitgeber schließen. Dabei wird das Arbeitsverhältnis im Gegenzug für die Zahlung einer Abfindung aufgelöst. Arbeitgeber sind häufig erst bereit, eine Abfindung zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgeht.
  • Gericht: Wenn eine Kündigung ungerechtfertigt ist, es jedoch für den Arbeitnehmer unzumutbar ist, weiter für den Arbeitgeber zu arbeiten, kann das Gericht den Arbeitsvertrag auflösen und den Arbeitgeber dazu verpflichten, eine Abfindung zu zahlen.

Häufig gestellte Fragen

Wann darf ein Arbeitgeber bei einer Krankheit kündigen?
Ein Arbeitgeber darf die Kündigung auch während einer Krankheit aussprechen.
Kann eine Kündigung während einer Krankheit erfolgen?
Eine Kündigung kann auch während einer Krankheit erfolgen. Erforderlich ist dafür, dass die Kündigung dem Angestellten (per Post) zugestellt wird.
Darf der Arbeitgeber während einer Krankheit die Kündigung aussprechen?
Der Arbeitgeber darf die Kündigung auch während der Krankheit aussprechen. Eine Krankheit schützt also nicht vor einer Kündigung.
Schützt eine Krankschreibung vor einer Kündigung?
Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Auch während einer Krankschreibung ist eine Kündigung möglich.
Kann man gekündigt werden, während man krankgeschrieben ist?
Eine Kündigung ist auch während einer Krankschreibung möglich. Der Arbeitgeber muss allerdings dem Angestellten die Kündigung zustellen.

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