Arbeitsrecht
Frist betriebsbedingte Kündigung

Frist für die betriebsbedingte Kündigung - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
06.10.2025
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kündigungsfrist bei einer betriebsbedingten Kündigung beträgt mindestens 4 Wochen.
  • Bei langer Betriebszugehörigkeit steigt die Kündigungsfrist auf bis zu 7 Monate an.
  • Sie müssen sich innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung gegen die betriebsbedingte Kündigung verteidigen, sonst ist die Kündigung wirksam.

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Die Kündigungsfrist bei einer betriebsbedingten Kündigung liegt zwischen zwei Wochen und sieben Monaten. Die Länge der Kündigungsfrist ist davon abhängig, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat:

  • Probezeit: 2 Wochen.
  • Bis zu 2 Jahre: 4 Wochen.
  • Mindestens 2 Jahre: Ein Monat.
  • Mindestens 5 Jahre: 2 Monate.
  • Mindestens 8 Jahre: 3 Monate.
  • Mindestens 10 Jahre: 4 Monate.
  • Mindestens 12 Jahre: 5 Monate.
  • Mindestens 15 Jahre: 6 Monate.
  • Mindestens 20 Jahre: 7 Monate.

Die Kündigungsfristen ergeben sich aus § 622 BGB.

Von diesen gesetzlichen Vorgaben kann nur in den folgenden Fällen abgewichen werden:

  • Tarifvertrag: Von den Zeiträumen kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Die Abweichungen durch einen Tarifvertrag sind normalerweise für die Angestellten besser als die gesetzlichen Vorschriften.
  • Aushilfen: Eine kürzere Kündigungsfrist kann für Aushilfen vereinbart werden. Dafür ist es erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis maximal drei Monate lang dauert.
  • Kleinbetriebe: Unternehmen mit maximal 20 Angestellten können ebenfalls in den Arbeitsverträgen kürzere Kündigungsfristen vereinbaren. Die Kündigungsfrist darf allerdings nicht kürzer als 4 Wochen sein.

Wann kann der Arbeitsvertrag gekündigt werden?

Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag zur Mitte des Monats oder zum Ende des Monats gekündigt werden. Dieser Grundsatz wird allerdings ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit eingeschränkt. Ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit kann ein Arbeitsvertrag nur noch zum Ende des Monats gekündigt werden.

Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?

Die Berechnung der Kündigungsfrist richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung einer Frist. Für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung entscheidend. Allerdings wird der Tag des Zugangs der Kündigung bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt.

Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte einen Arbeitsvertrag kündigen. Der Arbeitsvertrag besteht seit 6 Jahren. Entsprechend beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate. Der Arbeitsvertrag kann nur zum Ende des Monats gekündigt werden. Wenn der Arbeitsvertrag zum 31. März beendet werden soll, muss die Kündigung dem Angestellten am 31. Januar zugehen.

Innerhalb welcher Frist muss sich gegen die Kündigung verteidigt werden?

Arbeitnehmer müssen sich innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung gegen die Kündigung verteidigen. Nach Ablauf von drei Wochen ist die Kündigung wirksam. Auch wenn die Kündigung inhaltlich rechtswidrig ist, kann nach drei Wochen nicht mehr gegen die Kündigung vorgegangen werden. Nach Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung sollten Sie deshalb unbedingt die folgenden Schritte beachten:

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.

Tipps zur Kündigungsfrist

Zu der Kündigungsfrist sollten Arbeitnehmer noch die beiden folgenden Aspekte im Blick haben:

  • Zu kurze Frist: Wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht einhält, kann die Kündigung in eine fristgemäße Kündigung umgedeutet werden. Die Umdeutung in eine fristgemäße Kündigung setzt voraus, dass in der Kündigung Anhaltspunkte für eine solche Umdeutung bestehen.
  • Fristlose Kündigung: Der Arbeitgeber kann ausnahmsweise einen Arbeitsvertrag auch fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn eine so schwerwiegende Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer vorliegt, dass es nicht zumutbar ist, das Ende der Kündigungsfrist abzuwarten. Diese hohen Voraussetzungen werden nur ausnahmsweise erfüllt.

Innerhalb welcher Frist können Arbeitnehmer kündigen?

Die genannten Kündigungsfristen gelten nur für Arbeitgeber. Arbeitnehmer können innerhalb von vier Wochen zur Mitte des Monats oder zum Ende des Monats kündigen.

Häufig gestellte Fragen

Wie ist die Kündigungsfrist bei einer betriebsbedingten Kündigung?
Die Kündigungsfrist bei einer betriebsbedingten Kündigung liegt zwischen 4 Wochen und 7 Monaten. Die Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit ab.
Kann bei einer betriebsbedingten Kündigung die Kündigungsfrist verkürzt werden?
Die Kündigungsfrist kann bei einer betriebsbedingten Kündigung kann bei einer fristlosen Kündigung verkürzt werden. In einem solchen Fall ist eine sofortige Kündigung möglich.
Ist bei einer betriebsbedingten Kündigung eine fristlose Kündigung möglich?
Eine fristlose Kündigung ist bei einer betriebsbedingten Kündigung ausnahmsweise möglich. Erforderlich sind besondere Gründe, welche eine sofortige Beendigung erforderlich machen.
Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung wirksam?
Eine betriebsbedingte Kündigung ist wirksam, wenn der Bedarf an Arbeitskräften dauerhaft sinkt und keine andere Beschäftigungsmöglichkeit besteht.
Wofür ist die Betriebszugehörigkeit relevant?
Die Betriebszugehörigkeit ist für die Höhe der Abfindung und die Kündigungsfrist relevant, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto länger ist die Kündigungsfrist und die Abfindung.

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