Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung - Alles, was Sie wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze:
- Bei einer betriebsbedingten Kündigung können Arbeitnehmer häufig eine Abfindung „verhandeln“.
- In den meisten Fällen bieten Arbeitgeber die Abfindung erst an, wenn gegen die Kündigung geklagt wird.
- Sie haben nur drei Wochen Zeit, sich gegen die Kündigung zu verteidigen, danach ist die Kündigung wirksam.
Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung
Bei einer betriebsbedingten Kündigung haben Arbeitnehmer gute Chancen auf eine Abfindung. Arbeitgeber bieten die Abfindung nur selten von sich aus an. Stattdessen kündigen Arbeitgeber den Arbeitsvertrag. Um eine Abfindung zu erhalten, müssen Arbeitnehmer in den meisten Fällen gegen die Kündigung vorgehen.
In den folgenden Fällen besteht bei einer betriebsbedingten Kündigung ein Anspruch auf eine Abfindung. Die Vereinbarung einer Abfindung, insbesondere im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, hat die größte Bedeutung:
- Vereinbarung: Im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vergleich schließen. Der Vergleich verpflichtet den Arbeitgeber dann dazu, eine Abfindung zu zahlen. Im Gegenzug akzeptiert der Arbeitnehmer die Kündigung. Kündigungsschutzprozesse sind aufwendig und für Arbeitgeber riskant. Um einen solchen Prozess zu vermeiden, sind Arbeitgeber häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen.
- Gericht: Das Gericht kann eine Abfindung festlegen. Dafür muss die Kündigung sozial ungerechtfertigt und eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein. In einem solchen Fall löst das Gericht den Arbeitsvertrag auf und verpflichtet den Arbeitgeber dazu, eine Abfindung zu zahlen.
- Sozialplan: Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Der Sozialplan kann die Möglichkeit vorsehen, dass Arbeitsverhältnisse gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden. Es ist auch in solchen Fällen möglich, gegen die Kündigung vorzugehen und eine höhere Abfindung zu verhandeln.
- Bestimmung durch Arbeitgeber: Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten, wenn dieser nicht gegen die Kündigung vorgeht. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Abfindung, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung auf die Abfindung hinweist. Deshalb kann der Arbeitgeber steuern, ob er diese Abfindung anbieten möchte oder nicht.
Hinweis: In den meisten Fällen bietet der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung keine Abfindung an. Zu einer Abfindung kommt es häufig erst, wenn gegen eine Kündigung durch einen Anwalt vorgegangen wird.
Wie hoch ist die Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung?
Die Abfindung beträgt grundsätzlich ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Diese Faustformel gilt jedoch nicht in jedem Fall. Wie hoch die Abfindung in Ihrem Fall ausfällt, ist von den jeweiligen Umständen abhängig. Folgende Aspekte beeinflussen die Höhe der Abfindung, wenn ein Abfindungsanspruch mit dem Arbeitgeber verhandelt wird:
- Erfolgsaussichten: Besonders hohe Bedeutung für die Höhe der Abfindung haben die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage. Je höher die Erfolgsaussichten, desto höher die Abfindung.
- Gehalt: Die Abfindung wird in der Regel in Monatsgehältern bemessen. Entsprechend hat die Höhe des Gehaltes einen hohen Einfluss darauf, wie hoch die Abfindung ausfällt.
- Betriebszugehörigkeit: Die Betriebszugehörigkeit spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Dabei gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist die Abfindung.
- Verhandlungsgeschick: Auch das Verhandlungsgeschick spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Mit einer überzeugenden Argumentation und Erfahrung im Arbeitsrecht lässt sich die Abfindung häufig stark steigern.
Folgt die Abfindung aus einem Sozialplan, regelt dieser auch die Höhe der Abfindung. Die Höhe der Abfindung wird in der Regel ebenfalls durch das Gehalt, die Betriebszugehörigkeit, das Alter und das Bestehen von Unterhaltsansprüchen beeinflusst.
Bezüglich der Höhe der Abfindung sind allerdings zwei Aspekte, die berücksichtigt werden müssen:
- Steuervorteil: Die Abfindung muss versteuert werden. Es gibt eine steuerliche Ausnahmeregelung, welche die Steuern auf die Abfindung leicht reduziert (sog. Fünftelregelung, § 34 EStG). Insgesamt unterliegt die Abfindung fast den gleichen steuerlichen Abzügen wie das normale Gehalt.
- Sozialversicherung: Für die Abfindung fallen keine Kosten für die Sozialversicherungen an. Es müssen also keine Beiträge für die Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt werden.
Betriebsbedingte Kündigung: Was muss man für eine Abfindung tun?
Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben und eine Abfindung erhalten möchten, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
- Prüfung: Der Rechtsanwalt kann prüfen, welches Vorgehen sinnvoll ist. Sofern – ganz ausnahmsweise – eine Abfindung aus einem Sozialplan oder wegen eines Angebotes des Arbeitgebers in Betracht kommt, sollte das Angebot geprüft werden. In den meisten Fällen ist es jedoch ratsam, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
- Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung beendet ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis, weil weniger Arbeitskräfte benötigt werden. Die Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung können unterschiedlich sein. So kann etwa ein Betrieb teilweise stillgelegt werden, ein Teil der Produktion an Zulieferer ausgelagert werden oder ein Umsatzrückgang dazu führen, dass der Bedarf nach Arbeitskräften nachhaltig sinkt. Folgende Aspekte sind für die betriebsbedingte Kündigung maßgeblich:
- Dauerhaft: Der Arbeitsplatz muss dauerhaft wegfallen. Das bedeutet, dass ein kurzzeitiger Wegfall des Bedarfs, etwa wegen einer Sommerflaute, nicht dazu führt, dass eine betriebsbedingte Kündigung zulässig ist.
- Alternativlos: Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn die Kündigung alternativlos ist. Ist etwa eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Bereich möglich, ist die betriebsbedingte Kündigung unzulässig.
- Soziale Schwäche: Im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung werden die Mitarbeiter gekündigt, die am wenigsten Schutz bedürfen. Der Schutzbedarf bestimmt sich nach dem Alter, der Betriebszugehörigkeit, den eigenen Kindern und ob eine Schwerbehinderung vorliegt.
