Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer - Alles, was Sie wissen müssen
- Angestellte können dem Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorschlagen.
- Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist sinnvoll, wenn Sie den Arbeitgeber so schnell wie möglich verlassen möchten oder Ihr Arbeitgeber Sie kündigen kann.
- Wenn Angestellte den Abschluss eines Aufhebungsvertrages verlangen, erhalten Sie nur ganz ausnahmsweise eine Abfindung.
Ist es sinnvoll, dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorzulegen?
Es ist sinnvoll, dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorzulegen, wenn Sie den Arbeitsvertrag möglichst schnell beenden möchten. Insgesamt gibt es zwei Fälle, in denen es sinnvoll ist, wenn Angestellte einen Aufhebungsvertrag vorlegen:
- Schnelle Kündigung: Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln möchten, haben Angestellte grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Arbeitgeber sind allerdings häufig bereit, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen und damit den Arbeitsvertrag deutlich früher zu beenden. Viele Angestellte arbeiten nach der Kündigung eher unmotiviert oder lassen sich sogar krankschreiben. Entsprechend sind Arbeitgeber häufig bereit, den Vertrag sofort aufzuheben. Der Vorteil für Arbeitgeber besteht darin, dass Sie auch nicht weiter Gehalt zahlen müssen.
- Pflichtverletzung: Ein Aufhebungsvertrag ist häufig eine gesichtswahrende Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zu beenden. Wenn Sie etwa eine Pflicht verletzt haben (z.B. sind Sie trotz Abmahnung regelmäßig zu spät gekommen) kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Der Kündigungsschutzprozess ist für Arbeitgeber anstrengend. Deshalb sind Arbeitgeber teilweise bereit, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Allerdings enthalten entsprechende Aufhebungsverträge in der Regel keine Abfindung. Zusätzlich ist in solchen Fällen das Arbeitszeugnis deutlich wohlwollender als wenn es zu einem Kündigungsschutzprozess kommt.
Besteht ein Anspruch auf Abfindung, wenn Angestellte einen Aufhebungsvertrag vorlegen?
Angestellte erhalten nur eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber bereit ist, eine Abfindung zu bezahlen. Wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, ist die Bereitschaft, eine Abfindung zu zahlen, häufig sehr niedrig. Grund dafür ist, dass Arbeitgeber die Abfindung meistens anbieten, weil sie den Arbeitsvertrag beenden wollen, aber kein Kündigungsgrund vorliegt. Wenn allerdings der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag beenden muss und der Arbeitgeber den Vertrag fortführen möchte, besteht kein Grund für den Arbeitgeber, eine Abfindung anzubieten. Wenn allerdings bekannt ist, dass der Arbeitgeber Personal abbauen möchte und dafür auch bereit ist, eine Abfindung zu zahlen, erhalten teilweise auch Angestellte eine Abfindung, die selbst den Aufhebungsvertrag vorlegen. Die folgenden Aspekte sollten Sie dabei berücksichtigen:
- Höhe: Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie hoch die Abfindung sein muss. In den meisten Fällen liegt die Abfindung bei 0,5 bis 1,5 Monatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Ob sich die Abfindung am oberen oder unteren Ende der Spanne befindet, hängt maßgeblich davon ab, ob eine Kündigung möglich wäre oder nicht. Wäre eine Kündigung nicht möglich, befindet sich die Höhe der Abfindung in der Regel am oberen Ende der Spanne. Angestellte erhalten teilweise eine Prämie, wenn der Arbeitsvertrag besonders zeitnah beendet wird.
- Steuern: Die Abfindung muss versteuert werden. Es gibt eine Sonderregelung (sog. Fünftelregelung), welche die steuerliche Belastung der Abfindung leicht reduziert.
- Sozialversicherungen: Für die Abfindung müssen keine Beiträge zu den Sozialversicherungen (z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung usw.) gezahlt werden.
Welche Regelungen enthält ein Aufhebungsvertrag?
Die wichtigste Regelung eines Aufhebungsvertrages besteht darin, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben wird. Wie eine Kündigung führt der Aufhebungsvertrag also dazu, dass der Arbeitsvertrag endet. Neben der Beendigung des Arbeitsvertrages sind die folgenden Klauseln bei einem Aufhebungsvertrag üblich:
- Arbeitsvertrag beenden: Die zentrale Klausel eines Aufhebungsvertrages ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Abfindung: Wenn Angestellte einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, erhalten Sie nur ganz ausnahmsweise eine Abfindung. Eine Abfindung kommt in solchen Fällen vorrangig in Betracht, wenn der Arbeitgeber ohnehin Personal abbauen möchte und auch anderen Angestellten bereits eine Abfindung gezahlt hat.
- Zeitpunkt: Der Arbeitsvertrag wird in der Regel nicht sofort, sondern zu einem vereinbarten Zeitpunkt beendet. In Betracht kommt etwa eine Kündigung zum Monatsende. Teilweise vergehen auch mehrere Monate, bis der Arbeitsvertrag endet.
- Freistellung: Für die Zeit bis zum Ende des Arbeitsvertrages muss eine Vereinbarung getroffen werden, ob der Angestellte in dieser Zeit arbeiten muss. In den meisten Fällen wird eine Freistellung vereinbart, sodass Angestellte nicht arbeiten müssen.
- Regelung über Prämien: Wenn der Angestellte Prämien, Boni oder andere variable Vergütungen erhalten hat, ist es in der Regel sinnvoll, zu regeln, in welcher Höhe diese ausgezahlt werden.
- Verschwiegenheit: Arbeitgeber wollen in der Regel verhindern, dass die Regelungen des Aufhebungsvertrages, insbesondere zur Abfindung, verbreitet werden. Deshalb enthalten viele Aufhebungsverträge Verschwiegenheitsregeln.
- Ausschluss: Um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, wird grundsätzlich geregelt, dass der Aufhebungsvertrag alle Rechtsansprüche abschließend regelt. Wenn Sie also noch einen Anspruch auf Provisionszahlungen, die Auszahlung von nicht genommenen Urlaubstagen usw. haben, sollten Sie unbedingt die Auszahlung dieser Ansprüche verlangen. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Ansprüche untergehen.
- Sonstiges: Es sollten alle weiteren Fragen geklärt werden, beispielsweise wann der Dienstwagen oder der Dienstlaptop zurückgegeben werden muss, wie mit den Urlaubstagen umgegangen wird usw.
Welche Folgen hat ein Aufhebungsvertrag?
Der Aufhebungsvertrag hat zur Konsequenz, dass der Arbeitsvertrag endet. Im Gegenzug erhalten Angestellte teilweise eine Abfindung. Allerdings hat ein Aufhebungsvertrag noch einige weitere Folgen, welche Sie berücksichtigen sollten:
- Kündigungsschutz: Angestellte genießen in Deutschland einen starken Kündigungsschutz. So können Angestellte nur unter sehr strengen Voraussetzungen gekündigt werden. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages wird das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet, sodass der Kündigungsschutz nicht greift. Entsprechend sollten sich Angestellte gut überlegen, ob Sie den Kündigungsschutz wirklich aufgeben wollen.
- Keine Kündigungsfrist: Angestellte werden durch eine Kündigungsfrist geschützt. Auch bei einer wirksamen Kündigung endet der Arbeitsvertrag erst nach einigen Monaten. Bei einem Aufhebungsvertrag besteht keine solche Kündigungsfrist.
- Kein Arbeitslosengeld: Angestellte, die einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, erhalten für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Hintergrund der Sperre ist, dass der Angestellte maßgeblich dazu beigetragen hat, dass er seinen Job verliert.
- Keine Aufklärung: Wenn der Wunsch, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, vom Angestellten ausgeht, hat der Arbeitgeber keine Pflicht, den Angestellten über die Konsequenzen zu informieren (z.B. die Pflicht sich arbeitslos zu melden usw.).
Tipps für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages
Aufhebungsverträge haben erhebliche rechtliche Auswirkungen. Es ist etwa üblich, dass in dem Aufhebungsvertrag alle Ansprüche des Arbeitnehmers abschließend geregelt werden. Sie können also anschließend keine weiteren Zahlungen (z.B. für Überstunden usw.) verlangen. Aufgrund der sehr hohen Bedeutung von Aufhebungsverträgen sollten Sie die folgenden Tipps im Blick haben:
- Anwaltliche Unterstützung: Aufhebungsverträge enthalten viele wichtige Klauseln, bei denen anwaltliche Unterstützung sehr hilfreich ist. Dazu versuchen Arbeitgeber häufig die Abfindung so niedrig wie möglich zu halten und bieten von sich aus nur eine sehr geringe Abfindung an. Damit Sie einen fairen Aufhebungsvertrag abschließen, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.
- Bedenkzeit: Aufgrund der hohen Bedeutung von Aufhebungsverträgen sollten Sie um ein paar Tage Bedenkzeit bitten. Wenn Arbeitgeber darauf drängen, einen Aufhebungsvertrag so schnell wie möglich zu unterschreiben, ist dies ein Zeichen dafür, dass der Vertrag nachteilige Klauseln enthält.
