Arbeitsrecht
Kündigungsschutzklage Abfindung

Kündigungsschutzklage: Wann besteht ein Anspruch auf die Abfindung?

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
05.10.2025
5
 Min. Lesedauer
  • Die Kündigungsschutzklage einzulegen, ist der beste Weg, um eine Abfindung zu erhalten.
  • Die Abfindung beträgt in der Regel ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
  • Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur 3 Wochen Zeit, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.

Kann man eine Abfindung über eine Kündigungsschutzklage erhalten?

Eine Kündigungsschutzklage einzulegen, ist ein sehr guter Weg, um eine Abfindung zu erhalten. Arbeitgeber zahlen Abfindungen in den meisten Fällen nicht freiwillig. Die Bereitschaft von Arbeitgebern, eine Abfindung zu zahlen, ist häufig erst vorhanden, nachdem eine Kündigungsschutzklage eingelegt wurde. Arbeitgeber möchten es grundsätzlich vermeiden, eine Abfindung zu zahlen. Deshalb sprechen sie in der Regel eine (unwirksame) Kündigung aus, ohne eine Abfindung anzubieten. Wenn Angestellte sich dann gegen die unwirksame Kündigung verteidigen, sind Arbeitgeber bereit, eine Abfindung zu zahlen. Arbeitgeber zahlen dann (hohe) Abfindungen, wenn Angestellte bereit sind, die Aufhebung des Arbeitsvertrages zu akzeptieren.

Nur wenn eine Kündigung ohne Zweifel wirksam ist, sind die Chancen auf eine Abfindung gering. Allerdings sind die Anforderungen an eine wirksame Kündigung sehr hoch. Beispielsweise kann sich die Unwirksamkeit einer Kündigung aus den folgenden Fällen ergeben:

  • Kein Wegfall: Bei einer betriebsbedingten Kündigung scheitern viele Kündigungen daran, dass der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass keine andere Möglichkeit besteht, den Angestellten einzusetzen. Außerdem machen viele Arbeitgeber Fehler bei der Sozialauswahl.
  • Abmahnung: Im Rahmen einer verhaltensbedingten Kündigung scheitern viele Kündigungen daran, dass eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre. Eine Kündigung kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, wenn ein weiteres Zusammenarbeiten nicht möglich ist. 
  • Alternative: Bei einer personenbedingten Kündigung kommt eine Kündigung nur in Betracht, wenn keine Möglichkeit besteht

In Ausnahmefällen ist es möglich, eine Abfindung zu erhalten, ohne eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Zum einen kann sich die Abfindung aus einem Sozialplan ergeben. Die andere Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten, besteht darin, dass der Arbeitgeber von sich aus eine Abfindung anbietet. Insoweit versuchen Arbeitgeber allerdings in der Regel, die Kosten gering zu halten. Deshalb sollten Angestellte auch in einer solchen Situation einen Anwalt kontaktieren, um sicherzustellen, dass die Abfindung angemessen ist und der Aufhebungsvertrag keine anderweitigen nachteiligen Regelungen enthält.

Hinweis: Die Kündigungsschutzklage kann auch mit dem Ziel der Wiedereinstellung erhoben werden. In vielen Fällen führt die Kündigung allerdings zu einem Streit, sodass Angestellte kein Interesse mehr daran haben, für ihren ehemaligen Arbeitgeber zu arbeiten.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten?

Die Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten, ist hoch. In circa 90 % aller Kündigungen erhalten Angestellte eine Abfindung. Hintergrund ist, dass die von Arbeitgebern ausgesprochenen Kündigungen sehr häufig unwirksam sind. Um eine Abfindung zu erhalten, müssen insbesondere die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • 6 Monate: Der Arbeitsvertrag muss seit mindestens 6 Monaten bestehen. Vorher ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, sodass die Anforderungen an eine Kündigung sehr gering sind.
  • 10 Mitarbeiter: Außerdem müssen für Ihren Arbeitgeber mindestens 10 Mitarbeiter arbeiten. Arbeiten weniger als 10 Mitarbeiter für ihren Arbeitgeber, ist das Kündigungsschutzgesetz wiederum nicht anwendbar.

Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, ist die Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten, hoch. Für die Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten, kommt es außerdem darauf an, aus welchem Grund die Kündigung erfolgt ist:

  • Betriebsbedingt: Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist die Wahrscheinlichkeit für eine Abfindung sehr hoch. Arbeitgeber machen sehr häufig Fehler im Rahmen der Sozialauswahl oder Arbeitgeber können nicht nachweisen, dass es keine andere Möglichkeit gibt, den Angestellten in einem anderen Bereich des Unternehmens einzusetzen.
  • Verhalten: Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist die Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten, ein bisschen geringer. Insbesondere bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist eine Kündigung zulässig. Liegt eine solche schwerwiegende Pflichtverletzung vor (z.B. eine Straftat), ist die Chance auf eine Abfindung gering.
  • Person: Bei einer personenbedingten Kündigung ist die Wahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten, höher als bei der verhaltensbedingten Kündigung. Es ist häufig möglich, Angestellte in anderen Bereichen des Unternehmens einzusetzen.

Ist es sinnvoll, für eine Abfindung Kündigungsschutzklage einzulegen?

Eine Kündigungsschutzklage einzulegen, ist in den meisten Fällen sehr sinnvoll. Die Kündigungsschutzklage ist sowohl sinnvoll, um den Arbeitsplatz zu behalten, als auch um eine Abfindung zu erhalten. Insbesondere die folgenden Vorteile sprechen dafür, eine Kündigungsschutzklage einzulegen:

  • Abfindung: Arbeitgeber bieten von sich aus nur selten eine Abfindung an. Angestellte, die eine hohe Abfindung erhalten möchten, müssen dafür grundsätzlich die Kündigungsschutzklage einlegen.
  • Wiedereinstellung: Auch wenn Sie ihren Job behalten möchten, sollten Sie die Kündigungsschutzklage einlegen. Die Kündigungsschutzklage ist der einzige Weg, den Job nach einer Kündigung zu behalten.

Sie sollten allerdings im Blick haben, dass eine Kündigungsschutzklage auch mit Kosten verbunden ist. Bei einer Kündigungsschutzklage müssen Sie die Kosten für Ihren Rechtsanwalt auch dann tragen, wenn Sie im Prozess gewinnen. Allerdings übersteigt die Abfindung die Anwaltskosten in der Regel um ein Vielfaches. 

Wie hoch ist die Abfindung?

Als Faustformel beträgt die Abfindung ungefähr ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Wie hoch die Abfindung in Ihrem Fall ausfällt, ist von den jeweiligen Umständen abhängig. Folgende Aspekte beeinflussen die Höhe der Abfindung, wenn ein Abfindungsanspruch mit dem Arbeitgeber verhandelt wird:

  • Erfolgsaussichten: Besonders hohe Bedeutung für die Höhe der Abfindung haben die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage. Je höher die Erfolgsaussichten, desto höher die Abfindung.
  • Gehalt: Die Abfindung wird in der Regel in Monatsgehältern bemessen. Entsprechend hat die Höhe des Gehaltes einen hohen Einfluss darauf, wie hoch die Abfindung ausfällt.
  • Betriebszugehörigkeit: Die Betriebszugehörigkeit spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Dabei gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist die Abfindung.
  • Wirtschaftliche Situation: Arbeitgeber in einer guten wirtschaftlichen Situation sind in der Regel bereit, eine deutlich höhere Abfindung zu zahlen als Arbeitgeber in einer tiefen wirtschaftlichen Krise.

Kündigung erhalten, was tun?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten.

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage?
Die Abfindung beträgt bei einer Kündigungsschutzklage circa ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Kann man bei einer Kündigung auf Zahlung einer Abfindung klagen?
Bei einer Kündigung können Sie nicht auf Zahlung einer Abfindung klagen. Allerdings kann das Gericht eine Abfindung festlegen.
Was passiert, wenn man eine Kündigungsschutzklage gewinnt?
Wenn man eine Kündigungsschutzklage gewinnt, läuft der Arbeitsvertrag weiter.
Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage?
Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt die Abfindung ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugeöhrigkeit.
Besteht bei einer Kündigungsschutzklage immer ein Anspruch auf eine Abfindung?
Bei einer Kündigungsschutzklage haben Sie nur einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn Sie die Klage gewinnen oder einen Vergleich schließen.

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