Kündigungsfrist des Arbeitgebers - Alles, was Sie wissen müssen
- Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber liegt zwischen 2 Wochen und 7 Monaten.
- Es ist für Arbeitgeber möglich, von den gesetzlichen Kündigungsfristen abzuweichen, etwa durch Tarifverträge oder abweichende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen.
- Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur drei Wochen Zeit, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber?
Die Kündigungsfrist für Kündigungen durch den Arbeitgeber beträgt grundsätzlich 4 Wochen. Mit steigender Betriebszugehörigkeit steigt die Kündigungsfrist allerdings an. Im Gegenzug beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit nur zwei Wochen. Insgesamt gelten die folgenden Kündigungsfristen:
- Probezeit: 2 Wochen.
- Bis zu 2 Jahre: 4 Wochen.
- Mindestens 2 Jahre: Ein Monat.
- Mindestens 5 Jahre: 2 Monate.
- Mindestens 8 Jahre: 3 Monate.
- Mindestens 10 Jahre: 4 Monate.
- Mindestens 12 Jahre: 5 Monate.
- Mindestens 15 Jahre: 6 Monate.
- Mindestens 20 Jahre: 7 Monate.
Von diesen gesetzlichen Vorgaben kann nur in den folgenden Fällen abgewichen werden:
- Tarifvertrag: Von den Zeiträumen kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Die Abweichungen durch einen Tarifvertrag sind normalerweise für die Angestellten besser als die gesetzlichen Vorschriften. Allerdings sind die Kündigungsfristen teilweise auch kürzer als die gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen. Etwa der Tarifvertrag für die Zeitarbeit sieht während der Probezeit teilweise eine Kündigungsfrist von wenigen Tagen vor.
- Aushilfen: Eine kürzere Kündigungsfrist kann für Aushilfen vereinbart werden. Dafür ist es erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis maximal drei Monate lang dauert.
- Kleinbetriebe: Unternehmen mit maximal 20 Angestellten können ebenfalls in den Arbeitsverträgen kürzere Kündigungsfristen vereinbaren. Die Kündigungsfrist darf allerdings nicht kürzer als 4 Wochen sein.
Wann kann der Arbeitsvertrag gekündigt werden?
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag zur Mitte des Monats oder zum Ende des Monats gekündigt werden. Dieser Grundsatz wird allerdings ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit eingeschränkt. Ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit kann ein Arbeitsvertrag nur noch zum Ende des Monats gekündigt werden.
Beispiel: Der Arbeitgeber erklärt am 20. Juni die Kündigung eines Angestellten mit 6 Jahren Betriebszugehörigkeit. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Außerdem kann die Kündigung nur zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist von 2 Monaten endet am 20. August. Da die Kündigung nur zum Monatsende möglich ist, wird die Kündigung am 31. August wirksam.
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist, dass eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt und es unzumutbar ist, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Entsprechend müssen die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Wichtiger Grund: Als wichtiger Grund kommen insbesondere Pflichtverletzungen des Mitarbeiters in Betracht. Eine fristlose Kündigung ist insbesondere möglich, wenn eine Straftat begangen wurde.
- Fristablauf unzumutbar: Im Rahmen einer Interessenabwägung muss geprüft werden, ob es für den Arbeitgeber unzumutbar ist, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Die Unzumutbarkeit liegt nur bei sehr schwerwiegenden Pflichtverletzungen vor. Bei einer fristlosen Kündigung kommen als mildere Mittel insbesondere die Abmahnung oder die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist in Betracht. Deshalb gelten strenge Anforderungen an die fristlose Kündigung. Im Rahmen der Interessenabwägung sind die Art und Schwere der Vertragsstörung zu berücksichtigen, der Grad des Verschuldens und die Betriebszugehörigkeit. Dazu können auch weitere Punkte berücksichtigt werden, welche das sind, hängt vom Einzelfall ab.
In folgenden Beispielen ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig:
- Diebstahl: Bei einer Kontrolle wird entdeckt, dass ein Supermarktmitarbeiter mehrfach Produkte gestohlen hat. Nach einem Gespräch mit dem Mitarbeiter hat dieser die Diebstähle zugegeben. Aufgrund der Diebstähle ist das Vertrauen derart erschüttert, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
- Missbrauch: Ein Lehrer schlägt seine Schüler im Unterricht.
Kündigung erhalten, was tun?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten.
- Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
- Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
- Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.
