Teilkündigung - Alles, was Sie wissen müssen
- Bei einer Teilkündigung werden einzelne Klauseln des Vertrages gekündigt.
- Die Teilkündigung ist im Arbeitsrecht grundsätzlich unzulässig.
- Im Mietrecht ist die Teilkündigung für Räume zulässig, die nicht zum Wohnen dienen.
Was ist eine Teilkündigung?
Eine Teilkündigung liegt vor, wenn einzelne Vertragsbestandteile gekündigt werden. Wenn beispielsweise ein Arbeitsvertrag ein Grundgehalt und eine Provisionsvereinbarung enthält und der Arbeitgeber nur die Provisionsvereinbarung kündigen möchte, liegt eine Teilkündigung vor. Eine Teilkündigung unterscheidet sich von einer Änderungskündigung dadurch, dass bei einer Änderungskündigung ein Vertrag insgesamt gekündigt und gleichzeitig das Angebot abgegeben wird, einen neuen Vertrag abzuschließen. Bei der Teilkündigung wird nur eine einzelne Klausel gekündigt und nicht der gesamte Vertrag.
Ist eine Teilkündigung im Arbeitsrecht zulässig?
Teilkündigungen sind im Arbeitsrecht grundsätzlich unzulässig. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme. Sieht der Arbeitsvertrag das Recht einer Teilkündigung vor, ist die Teilkündigung zulässig. Häufig kommen entsprechende Widerrufsvorbehalte bei Provisionen in Betracht. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Provision gezahlt wird.
Ist eine Teilkündigung im Mietrecht zulässig?
Im Mietrecht sind Teilkündigungen ausnahmsweise zulässig, wenn die Kündigung Räume betrifft, die nicht zum Wohnen genutzt werden. Die Anforderungen an die Wirksamkeit der Teilkündigung ergeben sich aus § 573b BGB.
