Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende - Alles, was Sie wissen müssen
- Das erste Quartal endet am 31. März, das zweite Quartal am 30. Juni, das dritte Quartal am 30. September und das vierte Quartal am 31. Dezember.
- Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende muss die Kündigung zum Ende des jeweils vorherigen Quartals zugehen.
- Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur 3 Wochen Zeit, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.
Was bedeutet die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende?
Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende kann der Arbeitsvertrag nur zu vier Zeitpunkten im Jahr beendet werden. Das erste Quartal endet am 31. März, das zweite Quartal am 30. Juni, das dritte Quartal am 30. September und das vierte Quartal am 31. Dezember. Entsprechend muss die Kündigung zum Quartalsende spätestens an den jeweils folgenden Daten zugehen:
Beispiel: Wenn die Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende beträgt und die Kündigung zum 31. Dezember wirksam werden soll, muss die Kündigung spätestens am 30. September zugehen. Wird die Frist nicht eingehalten, etwa indem die Kündigung erst am 2. Oktober zugeht, wird die Kündigung erst zum 31. März des Folgejahres wirksam.
Es ist wichtig, den Zugang der Kündigung nachweisen zu können. Deshalb ist es empfehlenswert, die Kündigung entweder per Einschreiben zu verschicken oder (noch besser) die Kündigung persönlich zu übergeben und sich den Empfang der Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen.
Wann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende?
Die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende gilt insbesondere für Angestellte im Öffentlichen Dienst. Die Kündigungsfrist liegt hier bei 3 Monaten, sofern die Betriebszugehörigkeit zwischen fünf und acht Jahren liegt. Dazu enthalten auch einige Tarifverträge außerhalb des Öffentlichen Dienstes diese Kündigungsfrist.
Welchen Inhalt muss eine Kündigung haben?
Die Kündigung muss klar zum Ausdruck bringen, dass der Arbeitsvertrag gekündigt werden soll. Die Kündigung muss keine Begründung enthalten. Selbst der Arbeitgeber muss seine Kündigung nicht begründen. Erst in einem Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund darlegen und beweisen. Nur bei einer fristlosen Kündigung besteht die Pflicht, die Kündigung auf Nachfrage zu begründen. Insgesamt sollte die Kündigung die folgenden Informationen enthalten:
- Empfänger: Wie bei einem Brief bietet es sich an, Ihren Arbeitgeber in der Adresszeile aufzuführen.
- Erklärender: Sie sollten Ihren eigenen Namen und gegebenenfalls ihre Adresse aufnehmen.
- Datum: Sie sollten unbedingt aufnehmen, wann Sie die Kündigung erklären.
- Kündigung: Sie sollten die Kündigung eindeutig zum Ausdruck bringen (z. B.: „Ich kündige meinen Arbeitsvertrag zum 31.01.2026”).
- Unterschrift: Sie müssen die Kündigung unbedingt unterschreiben.
[Vorlage]
Kündigung erhalten, was tun?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten.
- Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
- Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
- Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.
