Arbeitsrecht
Abfindung fristlose Kündigung

Abfindung bei fristloser Kündigung

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
12.06.2026
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  • Im Rahmen einer fristlosen Kündigung bestehen gute Chancen, eine Abfindung zu erhalten.
  • Arbeitgeber zahlen eine Abfindung vorrangig, wenn eine Kündigung nicht möglich ist.
  • Die Voraussetzungen der fristlosen Kündigung sind sehr hoch, sodass eine wirksame fristlose Kündigung nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt.

Besteht bei einer fristlosen Kündigung ein Anspruch auf eine Abfindung?

Bei einer fristlosen Kündigung besteht ein Anspruch auf eine Abfindung, wenn sich der Angestellte und der Arbeitgeber darauf einigen, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden oder das Gericht eine Abfindung festlegt. Angestellte haben bei einer Kündigung nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung erhalten Angestellte im Rahmen einer Kündigung vorrangig, wenn Arbeitgeber Angestellte kündigen, ohne dass die Voraussetzungen für die Kündigung vorliegen. In den folgenden Fällen haben Angestellte einen Anspruch auf eine Abfindung:

  • Vergleich: Der häufigste Fall, wie Angestellte eine Abfindung erhalten, besteht darin, dass der Arbeitgeber und der Angestellte einen Aufhebungsvertrag oder Vergleich abschließen. In einem solchen Vertrag wird vereinbart, dass der Arbeitsvertrag beendet wird und der Angestellte im Gegenzug eine Abfindung erhält. Ein solcher Vertrag wird grundsätzlich abgeschlossen, wenn die Voraussetzungen für die (fristlose) Kündigung nicht vorliegen, der Arbeitgeber allerdings trotzdem den Arbeitsvertrag beenden möchte. Vereinfacht gesprochen, erhält der Angestellte die Abfindung, weil er im Gegenzug auf seinen Kündigungsschutz verzichtet.
  • Gericht: Der zweite Weg, wie Angestellte eine Abfindung erhalten, besteht darin, dass das Gericht eine Abfindung festlegt. Wenn sich Angestellte gegen eine Kündigung verteidigen und das Gericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam war, kann das Gericht eine Abfindung festlegen, wenn es nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen. Der typische Anwendungsfall für diese Kündigung ist, dass sich der Arbeitgeber und der Angestellte im Rahmen der Kündigung so zerstritten haben, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht in Betracht kommt. Wenn sich im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses herausstellt, dass die Kündigung unwirksam war, wird das Arbeitsverhältnis nicht fortgeführt, sondern das Gericht legt eine Abfindung fest.

Vorgehen für eine Abfindung bei einer fristlosen Kündigung

Damit Angestellte eine Abfindung bei einer fristlosen Kündigung erhalten, ist es zentral, sich gegen die Kündigung zu verteidigen. Arbeitgeber zahlen die Abfindung nur in den seltensten Fällen freiwillig. Arbeitgeber versuchen meistens, die Zahlung der Abfindung dadurch zu vermeiden, dass sie erst einmal die Kündigung aussprechen, auch wenn die Voraussetzungen der fristlosen Kündigung gar nicht vorliegen. Erst wenn sich Angestellte gegen die Kündigung verteidigen, sind Arbeitgeber zur Zahlung der Abfindung bereit. Um im Rahmen einer fristlosen Kündigung eine Abfindung zu erhalten, sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • 3 Wochen: Angestellte haben nur drei Wochen Zeit, um sich gegen eine Kündigung zu verteidigen. Nach Ablauf der drei Wochen wird die Kündigung wirksam. Eine Kündigung wird selbst dann wirksam, wenn die Voraussetzungen für die Kündigung nicht vorliegen. Wer bei einer fristlosen Kündigung eine Abfindung erhalten möchte, muss sich also unbedingt schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt wenden, damit ausreichend Zeit bleibt, eine passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln und sich gegen die Kündigung zu verteidigen.
  • Keine Unterschrift: Arbeitgeber bieten Angestellten teilweise Aufhebungsverträge an, in denen Angestellte auf ihren Kündigungsschutz verzichten und nur eine sehr geringe Abfindung erhalten. Solche Angebote berücksichtigen häufig nicht die Interessen der Angestellten und sind sehr zum Vorteil der Arbeitgeber. Um sicherzugehen, dass Ihre Rechte gewahrt werden, ist es sinnvoll, solche Angebote mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.
  • Ruhe bewahren: Wenn Sie die Kündigung erhalten, sollten Sie die Ruhe bewahren. Wenn es beispielsweise zu einem Streitgespräch kommt, kann der Arbeitgeber erneut die Kündigung aussprechen, wenn es zu Pflichtverletzungen kommt (z.B. weil es zu Handgreiflichkeiten kommt). Solche Kündigungen sind in der Regel wirksam, sodass es für den Arbeitgeber keinen Anlass mehr gibt, eine Abfindung zu zahlen.

Wie hoch ist die Abfindung bei einer fristlosen Kündigung?

Bei einer fristlosen Kündigung hängt die Höhe der Abfindung maßgeblich davon ab, ob die Verteidigung gegen die Kündigung Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Wenn gute Aussichten bestehen, sich erfolgreich gegen die Kündigung zu verteidigen, besteht die Möglichkeit, eine Abfindung in Höhe von circa einem Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zu erhalten.

Beispiel: Ein Angestellter mit 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Bruttogehalt von 4.000 € im Monat wird fristlos gekündigt, obwohl die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht vorliegen. Aufgrund einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Kündigung zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von 40.000 €.

Wenn die Kündigung allerdings berechtigt war, wird – wenn überhaupt – nur eine geringe Abfindung gezahlt. Selbst bei einer berechtigten Kündigung sind Arbeitgeber teilweise bereit, eine geringe Abfindung zu zahlen, um sich den Stress eines Kündigungsschutzprozesses zu sparen.

Bei einer fristlosen Kündigung beeinflussen die folgenden Faktoren die Höhe der Abfindung:

  • Erfolgsaussichten: Einen sehr hohen Einfluss auf die Höhe der Abfindung haben die Erfolgsaussichten im Rahmen der Verteidigung gegen die Kündigung. Wenn die fristlose Kündigung unzulässig war, bestehen sehr gute Chancen auf eine hohe Abfindung. War die fristlose Kündigung hingegen wirksam, sind die Aussichten deutlich schlechter. Vor dem Hintergrund, dass die Anforderungen an eine fristlose Kündigung sehr hoch sind, sind die meisten fristlosen Kündigungen unwirksam. 
  • Gehalt: Die Abfindung wird in der Regel in Monatsgehältern bemessen. Entsprechend hat die Höhe des Gehaltes einen hohen Einfluss darauf, wie hoch die Abfindung ausfällt.
  • Betriebszugehörigkeit: Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Abfindung an der Betriebszugehörigkeit. Das bedeutet konkret, dass Arbeitgeber bei langjährigen Angestellten deutlich höhere Abfindungen zahlen als bei Angestellten mit einer geringen Betriebszugehörigkeit.
  • Verhandlungsgeschick: Auch das Verhandlungsgeschick spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Mit einer überzeugenden Argumentation und Erfahrung im Arbeitsrecht lässt sich die Abfindung häufig stark steigern. Dazu gehört es insbesondere auch, den Eindruck zu vermitteln, den Job behalten zu wollen. Arbeitgeber zahlen die Abfindung, um den Arbeitsvertrag zu beenden. Wenn Arbeitgeber den Eindruck haben, dass der Angestellte ohnehin zeitnah selbst kündigen wird, sinkt die Bereitschaft, eine Abfindung zu zahlen, erheblich.

Bezüglich der Abfindung sollten Sie berücksichtigen, dass die Abfindung versteuert werden muss. Es gibt allerdings eine steuerliche Regelung, welche die steuerliche Belastung leicht reduziert. Allerdings fallen keine Sozialbeiträge (z.B. Kranken- und Rentenversicherung) für die Abfindung an.

Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung ermöglicht dem Arbeitgeber, einen Arbeitsvertrag zu beenden, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Angestellten vorliegt. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist, dass eine so schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, dass es für den Arbeitgeber unzumutbar ist, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Die fristlose Kündigung stellt entsprechend eine Ausnahme dar, die nur bei sehr schwerwiegenden Pflichtverletzungen in Betracht kommt. In den folgenden Fällen kommt eine fristlose Kündigung in Betracht:

  • Diebstahl: Bei einer Kontrolle wird entdeckt, dass ein Supermarktmitarbeiter mehrfach Produkte gestohlen hat. Nach einem Gespräch mit dem Mitarbeiter hat dieser die Diebstähle zugegeben. Aufgrund der Diebstähle ist das Vertrauen derart erschüttert, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
  • Arbeitszeitbetrug: Der Arbeitgeber findet heraus, dass der Angestellte seit langer Zeit Arbeitszeitbetrug begeht, indem er während der Arbeitszeit zum Sport geht, ohne sich auszustempeln.

Der Unterschied zwischen einer fristlosen Kündigung und einer „normalen“ Kündigung besteht darin, dass die fristlose Kündigung dazu führt, dass der Arbeitsvertrag sofort endet. Im Gegensatz dazu endet der Arbeitsvertrag bei einer normalen Kündigung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist (i.d.R. mehrere Monate). Damit eine fristlose Kündigung wirksam ist, müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Wichtiger Grund: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Eine fristlose Kündigung kommt grundsätzlich nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen in Betracht. Eine fristlose Kündigung ist insbesondere möglich, wenn eine Straftat begangen wurde (z.B. ein Diebstahl, das Veruntreuen von Unternehmensvermögen, die Zerstörung von Eigentum usw.).
  • Fristablauf unzumutbar: Die zweite Voraussetzung für die fristlose Kündigung ist, dass es unzumutbar ist, die Kündigungsfrist abzuwarten. Im Rahmen einer Interessenabwägung muss geprüft werden, ob es für den Arbeitgeber unzumutbar ist, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Der Arbeitgeber muss insbesondere nachweisen können, weshalb es unzumutbar ist, die Kündigungsfrist für eine „normale“ Kündigung abzuwarten. Für die Beurteilung der Unzumutbarkeit werden alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Dabei werden insbesondere die Schwere der Pflichtverletzung, das bisherige Verhalten des Mitarbeiters und die Betriebszugehörigkeit berücksichtigt.
    Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter seit Jahren für einen Arbeitgeber tadellos arbeitet und dann ein Stück Kuchen aus der Kaffeeküche klaut, reicht dies nicht für eine fristlose Kündigung. 
  • Frist: Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Pflichtverletzung erfolgen. Entsprechend kann der Arbeitgeber die fristlose Kündigung nur unmittelbar nach der Pflichtverletzung aussprechen.

Häufig gestellte Fragen

Erhalten Angestellte bei einer fristlosen Kündigung eine Abfindung?
Bei einer fristlosen Kündigung erhalten Angestellte grundsätzlich keine Abfindung. Wenn sich Angestellte gegen die Kündigung verteidigen, haben Sie die Chance, eine Abfindung zu erhalten.
Wie hoch ist die Abfindung bei einer fristlosen Kündigung?
Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Mit einer geschickten Verhandlung besteht die Chance, eine Abfindung in Höhe von mehreren tausend Euro zu erhalten.
Bekommen Angestellte bei einer fristlosen Kündigung eine Abfindung?
Angestellte bekommen bei einer fristlosen Kündigung nur eine Abfindung, wenn Sie mit dem Arbeitgeber einen Vergleich schließen. Dafür müssen sich Angestellte gegen die Kündigung verteidigen.
Wie erhält man bei einer fristlosen Kündigung eine Abfindung?
Angestellte können bei einer fristlosen Kündigung eine Abfindung erhalten, wenn Sie sich gegen die Kündigung verteidigen und sich dann mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung einigen.
Worauf müssen Angestellte achten, um bei einer fristlosen Kündigung eine Abfindung zu erhalten?
Damit Angestellte bei einer fristlosen Kündigung eine Abfindung erhalten, ist es wichtig, einen Anwalt zu kontaktieren und sich gegen die Kündigung zu verteidigen. Arbeitgeber zahlen Abfindungen nur selten von sich aus.