Arbeitsrecht
Abmahnung unterschreiben

Abmahnung unterschreiben - Alles, was Sie wissen müssen

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
03.10.2025
3
 Min. Lesedauer
  • Wenn Angestellte nur den Erhalt bestätigen sollen, ist es sinnvoll, die Abmahnung zu unterschreiben.
  • Die Abmahnung sollte auf keinen Fall unterschrieben werden, wenn der Vorwurf inhaltlich bestätigt werden soll.
  • Wenn Sie unsicher sind, was Sie unterschreiben sollen, sollten Sie Rücksprache mit einem Anwalt halten.

Sollte die Abmahnung des Arbeitgebers unterschrieben werden?

Es besteht für Arbeitnehmer keine Pflicht, eine Abmahnung zu unterschreiben. Arbeitgeber fordern allerdings häufig von Angestellten, die Abmahnung zu unterschreiben. Die Forderung des Arbeitgebers beruht darauf, dass die Abmahnung erst mit Kenntnisnahme des Angestellten wirksam wird. Das bedeutet allerdings nicht, dass es stets sinnvoll ist, die Unterschrift der Abmahnung zu verweigern. Sie sollten die beiden folgenden Aspekte berücksichtigen: 

  • Erhalt: Wenn der Arbeitgeber nur verlangt, dass der Erhalt der Abmahnung bestätigt werden soll, ist es in der Regel sinnvoll, den Erhalt der Abmahnung zu bestätigen. Wenn Angestellte die Unterschrift verweigern, ändert dies nichts an der Wirksamkeit der Abmahnung. Außerdem hat der Arbeitgeber auch andere Möglichkeiten, zu beweisen, dass der Arbeitnehmer Kenntnis von der Abmahnung erhalten hat. So können etwa andere Angestellte als Zeugen dienen. Wenn Angestellte also verweigern, den Erhalt der Abmahnung zu bestätigen, verschlechtern Sie dadurch das Verhältnis zum Arbeitgeber zusätzlich. Gleichzeitig hat die Weigerung keine Vorteile.
  • Anerkennung: Sie sollten die Abmahnung auf keinen Fall unterschreiben, wenn Sie inhaltlich der Abmahnung zustimmen beziehungsweise die Richtigkeit der Abmahnung anerkennen sollen (z.B. „Erhalten & akzeptiert“, „Gelesen & bestätigt“ usw.). Eine solche Bestätigung kann sich für Angestellte sehr negativ auswirken. Die Möglichkeit, gegen die Abmahnung vorzugehen, wird durch eine solche Unterschrift ausgeschlossen. Selbst wenn die Abmahnung inhaltlich falsch ist, würde sie rechtlich als wirksam gelten.
Hinweis: Wenn Sie sich unsicher sind, was Sie unterschreiben, sollten Sie die Abmahnung vorerst nicht unterschreiben und Rücksprache mit einem Anwalt halten. Anschließend können Sie gemeinsam mit dem Anwalt entscheiden, ob Sie die Abmahnung unterschreiben oder nicht. Eine entsprechende Möglichkeit, sich anwaltlichen Rat einzuholen, werden Arbeitgeber in der Regel verstehen.

Abmahnung erhalten, was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es empfehlenswert, die folgenden Tipps zu beachten:

  • Anwalt: Sie sollten einen Anwalt kontaktieren. Ob und wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt.
  • Vorgehen: Gegen eine Abmahnung kommen verschiedene Verteidigungsmittel in Betracht. Zum einen können Sie überhaupt nicht reagieren, zum anderen können Sie gegen die Abmahnung klagen. Als Mittelweg kommt die Abgabe einer Gegendarstellung oder eine Beschwerde beim Betriebsrat in Betracht. Die Abmahnung selbst hat keine unmittelbaren negativen Konsequenzen. Allerdings kann die Abmahnung dazu führen, dass der Arbeitgeber bei einer weiteren Pflichtverletzung die Kündigung ausspricht. Sich dann im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses über die Abmahnung zu streiten, ist aus mehreren Gründen unattraktiv. Zum einen ist ein Gerichtsprozess sehr aufwändig. Zum anderen ist es bereits zur Kündigung und damit zum Bruch mit dem Arbeitgeber gekommen. Im Kündigungsschutzprozess geht es deshalb häufig eher um eine Abfindung als um eine Weiterbeschäftigung.

Sollte die Abmahnung im Wettbewerbs- oder Urheberrecht unterschrieben werden?

Wenn Sie eine Abmahnung im Wettbewerbs- oder Urheberrecht erhalten haben, kann es sinnvoll sein, die Abmahnung zu unterschreiben, wenn der Vorwurf zutrifft. Wenn Sie die Abmahnung nicht unterschreiben, besteht das Risiko, dass Sie verklagt werden. Wenn der Vorwurf nicht zutrifft, sollten Sie die Abmahnung nicht unterschreiben.

Häufig gestellte Fragen

Sollte die Abmahnung unterschrieben werden?
Sie sollten eine Abmahnung unterschreiben, sofern Sie damit nur den Erhalt der Abmahnung bestätigen.
Worauf sollten Sie achten, wenn Sie eine Abmahnung unterschreiben?
Wenn Sie eine Abmahnung unterschreiben, sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht die inhaltliche Richtigkeit der Abmahnung bestätigen.
Müssen Sie eine Abmahnung sofort unterschreiben?
Sie müssen eine Abmahnung grundsätzlich nicht sofort unterschreiben. Sie sollten sich immer Zeit nehmen und die Abmahnung durchlesen, bevor Sie die Abmahnung unterschreiben.
Ist es sinnvoll, den Erhalt der Abmahnung zu bestätigen?
Es ist sinnvoll, den Erhalt der Abmahnung zu bestätigen. Wenn Sie die Bestätigung verweigern, besteht das Risiko, den Streit mit dem Arbeitgeber weiter zu verstärken.
Was passiert, wenn man eine Abmahnung unterschreibt?
Die Konsequenzen davon, die Abmahnung zu unterschreiben, hängen vom Inhalt der Abmahnung ab. Sie sollten darauf achten, nur den Erhalt der Abmahnung zu bestätigen.

Mandanten

„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
Zur Rezension
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
Zur Rezension
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
Zur Rezension
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
No items found.