Arbeitsrecht
Welches Datum bei Kündigung

Welches Datum bei Kündigung?

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
05.10.2025
3
 Min. Lesedauer
  • Für die Kündigung ist das Datum des Zugangs der Kündigung entscheidend.
  • Anhand des Zugangs der Kündigung wird die Kündigungsfrist berechnet.
  • Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.

Welches Datum ist für die Kündigung relevant?

Für die Kündigung ist das Datum des Zugangs entscheidend. Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Arbeitgeber bzw. dem Arbeitnehmer zugeht. Die Kündigung geht diesem zu, wenn der Empfänger die Möglichkeit hat, die Kündigung wahrzunehmen. Wenn der Arbeitgeber einem Angestellten kündigt, liegt der Zugang vor, sobald die Kündigung den Briefkasten des Angestellten erreicht. Der Angestellte muss die Kündigung also für den Zugang nicht tatsächlich lesen. Für die Berechnung der Kündigungsfrist ist ebenfalls der Zugang der Kündigung entscheidend.

[Grafik: Zugang Kündigungsfrist]

Wann ist der letzte Arbeitstag?

Der letzte Arbeitstag beurteilt sich nach der Kündigungsfrist und dem Zugang der Kündigung. Die Länge der Kündigungsfrist hängt davon ab, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt und wie lange die Betriebszugehörigkeit des Angestellten ist. Die Kündigungsfrist für Angestellte liegt in der Probezeit bei 2 Wochen und nach der Probezeit bei vier Wochen. Die Kündigung kann nach der Probezeit zur Monatsmitte oder zum Monatsende erfolgen. 

Der Arbeitgeber kann hingegen nach der Probezeit nur zum Monatsende kündigen. Außerdem sind die Kündigungsfristen des Arbeitgebers deutlich länger. Die folgenden Kündigungsfristen gelten für den Arbeitgeber: 

  • Probezeit: 2 Wochen.
  • Bis zu 2 Jahre: 4 Wochen.
  • Mindestens 2 Jahre: Ein Monat.
  • Mindestens 5 Jahre: 2 Monate.
  • Mindestens 8 Jahre: 3 Monate.
  • Mindestens 10 Jahre: 4 Monate.
  • Mindestens 12 Jahre: 5 Monate.
  • Mindestens 15 Jahre: 6 Monate.
  • Mindestens 20 Jahre: 7 Monate.

Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte einen Arbeitsvertrag kündigen. Der Arbeitsvertrag besteht seit 2 Jahren. Entsprechend beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Der Arbeitsvertrag kann nur zum Ende des Monats gekündigt werden. Wenn der Arbeitsvertrag zum 31. März beendet werden soll, muss die Kündigung dem Angestellten spätestens am 28. Februar zugehen.

Welches Datum muss in der Kündigung angegeben werden?

In der Kündigung muss kein Datum zwingend angegeben werden. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können zum „nächstmöglichen“ Zeitpunkt kündigen. Erforderlich ist allerdings, dass das Ende des Arbeitsvertrages ohne Probleme berechnet werden kann. Sollte die Berechnung der Kündigungsfrist ausnahmsweise Probleme bereiten (z.B. aufgrund einer komplizierten Klausel im Arbeitsvertrag), ist die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt üblich. 

Auch wenn die Angabe von konkreten Daten nicht erforderlich ist, ist es doch üblich, dass Kündigungen die folgenden Daten enthalten:

  • Abgabe: In einer Kündigung wird in der Regel das Datum der Abgabe der Kündigung angegeben.
  • Zugang: Um Streitigkeiten über den Zugang der Kündigung zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich den Empfang der Kündigung bestätigen zu lassen, insbesondere wenn die Kündigung in Person übergeben wird. 
  • Ende des Arbeitsvertrages: Damit sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer von dem gleichen Ende des Arbeitsvertrages ausgehen, ist es üblich, dass in der Kündigung angegeben wird, wann der letzte Arbeitstag ist.

Ist die Abgabe der Kündigung von Bedeutung?

Die Abgabe der Kündigung hat keine Bedeutung. Für die Wirksamkeit der Kündigung und die Berechnung der Kündigungsfrist kommt es allein darauf an, wann die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist.

Tipps für das Datum bei der Kündigung?

Wenn Angestellte die Kündigung aussprechen, ist es sinnvoll die Kündigung in Person abzugeben und sich den Empfang der Kündigung bestätigen zu lassen. Wenn die Kündigung per Post erfolgt, besteht das Risiko, dass die Kündigung verloren geht oder sich über das Datum des Zugangs gestritten wird. Um den Zugang der Kündigung in Person nachweisen zu können, ist es sinnvoll, zwei Kündigungen vorzubereiten und sich bei einer Kündigung den Empfang der Kündigung bestätigen zu lassen und diese Kündigung wieder mitzunehmen.

Wenn Sie vermuten, dass der Arbeitgeber Ihnen kündigen möchte, sollten Sie die folgenden Tipps berücksichtigen:

  • Zugang vereiteln: Es ist nicht sinnvoll, den Briefkasten zu entfernen oder auf anderem Wege den Zugang einer Kündigung zu verhindern. Die Kündigung kann auch in Person o.ä. erfolgen. Außerdem verschlechtern entsprechende Verhaltensweisen die Beziehung zum Arbeitgeber, sodass eine Abfindung unwahrscheinlicher wird.
  • Urlaub: Eine Kündigung kann Ihnen auch während einer längeren Abwesenheit (z.B. einem Urlaub) zugehen. Es kommt nicht darauf an, ob Sie die Kündigung tatsächlich lesen. Alleine der Einwurf in Ihren Briefkasten reicht für die Wirksamkeit der Kündigung aus. Aufgrund der kurzen Frist von drei Wochen, um sich gegen eine Kündigung zu verteidigen, sollten Sie eine Person damit „beauftragen“, nach der Post zu schauen.

Welchen Inhalt muss eine Kündigung haben?

Die Kündigung muss klar zum Ausdruck bringen, dass der Arbeitsvertrag gekündigt werden soll. Die Kündigung muss keine Begründung enthalten. Selbst der Arbeitgeber muss seine Kündigung nicht begründen. Erst in einem Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund darlegen und beweisen. Nur bei einer fristlosen Kündigung besteht die Pflicht, die Kündigung auf Nachfrage zu begründen. Insgesamt sollte die Kündigung die folgenden Informationen enthalten:

  • Empfänger: Wie bei einem Brief bietet es sich an, Ihren Arbeitgeber in der Adresszeile aufzuführen.
  • Erklärender: Sie sollten Ihren eigenen Namen und gegebenenfalls Ihre Adresse aufnehmen.
  • Datum: Sie sollten unbedingt aufnehmen, wann Sie die Kündigung erklären.
  • Kündigung: Sie sollten die Kündigung eindeutig zum Ausdruck bringen (z.B. „Ich kündige meinen Arbeitsvertrag zum 31.01.2026).
  • Unterschrift: Sie müssen die Kündigung unbedingt unterschreiben.

Kündigung erhalten, was tun?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise beachten.

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Arbeitslos melden: Sie müssen sich schnell arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt.

Häufig gestellte Fragen

Welches Datum schreibt man auf die Kündigung?
Auf die Kündigung sollten Sie das Datum schreiben, an dem Sie die Kündigung abschicken sowie das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll.
Welches Datum trage ich bei Kündigung ein?
Bei der Kündigung sollten Sie das Datum eintragen, zu dem Sie die Kündigung abgeben.
Wie kündigt man, zum 1. oder 31.?
Die Kündigungsfristen enden grundsätzlich zum Monatsende, entsprechend sollten Sie zum 31. kündigen.
Auf welches Datum muss ich kündigen?
Das Datum für Ihre Kündigung hängt davon ab, wie lang Ihre Kündigungsfrist ist.
Wie kündigt man korrekt?
Eine korrekte Kündigung setzt voraus, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und die Kündigungsfrist eingehalten wird.

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