Arbeitsrecht
Anzeichen Kündigung Probezeit

Was sind Anzeichen für eine Kündigung in der Probezeit?

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anzeichen für eine Kündigung in der Probezeit sind eine wirtschaftliche Krise, Leistungsgespräche und der Ausschluss von Besprechungen.
  • Der beste Schutz gegen eine Kündigung ist gute Arbeit.
  • Bestimmte Angestellte können auch in der Probezeit nicht gekündigt werden (z.B. Schwangere oder Betriebsratsmitglieder).

Was sind Anzeichen für eine Kündigung in der Probezeit?

Anzeichen für eine Kündigung in der Probezeit sind häufige Kritik vom Vorgesetzten oder ein anstehender Personalabbau im Unternehmen. Eine Kündigung erfolgt in der Probezeit nur in Ausnahmefällen überraschend. Es gibt meistens Anzeichen dafür, dass es zeitnah zu einer Kündigung kommen wird. In den folgenden Fällen droht zeitnah eine Kündigung in der Probezeit:

  • Ermahnungen: Wenn Sie in der Probezeit bereits von Ihrem Arbeitgeber ermahnt wurden, etwa da Sie mehrfach zu spät gekommen sind, zeigt der Arbeitgeber, dass er mit Ihrer Leistung nicht zufrieden ist. Wenn sich die Meinung Ihres Vorgesetzten nicht ändert, droht eine Kündigung.
  • Ausschluss von Meetings: Wenn Sie plötzlich von Besprechungen ausgeschlossen werden, an denen Sie bisher teilgenommen haben. Werden Sie beispielsweise zu einer Besprechung für die Urlaubsplanung im nächsten Jahr nicht eingeladen, ist dies ein Zeichen dafür, dass der Arbeitgeber nicht langfristig mit Ihnen plant.
  • Leistungsgespräch: Kommt es zu einem Gespräch, in dem der Arbeitgeber Sie dazu auffordert, mehr oder besser zu arbeiten, zeigt das Gespräch, dass der Arbeitgeber mit der aktuellen Leistung unzufrieden ist. Insbesondere, wenn das Leistungsgespräch in einem förmlichen Rahmen stattfindet, beispielsweise in einem Besprechungsraum und unter Umständen mit mehreren Vorgesetzten zeitgleich, ist dies ein Anzeichen dafür, dass Ihr Arbeitgeber über eine Kündigung nachdenkt. 
  • Erhöhter Druck: Wenn Arbeitgeber mit der Arbeitsqualität unzufrieden sind, erhöhen Sie teilweise den Druck, um zu schauen, ob Angestellte in der Lage sind, mehr bzw. besser zu arbeiten. Wenn also der Arbeitgeber von Ihnen verlangt, mehr bzw. besser zu arbeiten, zeigt dies die Unzufriedenheit des Arbeitgebers. Es handelt sich um ein Anzeichen dafür, dass eine Kündigung möglich ist.
  • Ausschluss von sozialen Aktivitäten: Soziale Aktivitäten verfolgen das Ziel, die Bindung im Team zu steigern. Angestellte, die von solchen Aktivitäten ausgeschlossen werden, insbesondere wenn der Ausschluss von Vorgesetzten ausgeht, sollen häufig zeitnah gekündigt werden. Da ohnehin zeitnah eine Kündigung erfolgen soll, ist auch keine Integration in das Team erforderlich.
  • Krise: Befindet sich Ihr Arbeitgeber in einer Krise, ist dies ein Zeichen dafür, dass zeitnah eine Kündigung erfolgen kann. Wenn der Arbeitgeber Personal abbauen möchte, muss er zuerst den Mitarbeitern in der Probezeit kündigen. Erst danach ist es zulässig, betriebsbedingte Kündigungen gegenüber anderen Angestellten auszusprechen.
  • Sparmaßnahmen: Wenn Sie im Flurfunk hören, dass Sparmaßnahmen anstehen, ist dies ebenfalls ein Zeichen dafür, dass eine Kündigung droht. Angestellte in der Probezeit unterliegen noch nicht dem Kündigungsschutz. Entsprechend können Kündigungen ohne Grund erfolgen.

Wie kann eine Kündigung vermieden werden?

Eine Kündigung in der Probezeit zu vermeiden, ist am besten dadurch möglich, dass Sie so gute Arbeit leisten, dass der Arbeitgeber sie gar nicht kündigen möchte. Selbst in einer wirtschaftlichen Krise möchten Arbeitgeber ihre besten Angestellten behalten. Außerdem bestehen die folgenden Möglichkeit, eine Kündigung zu vermeiden:

  • Besonderer Kündigungsschutz: Bestimmte Angestellte unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. So können etwa Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte, Datenschutzbeauftragte, Schwangere usw. nur sehr eingeschränkt gekündigt werden. Wenn Sie diesem Kündigungsschutz unterliegen, ist auch eine Kündigung in der Probezeit nicht möglich. Wenn Sie also eine Kündigung vermeiden möchten und die Möglichkeit besteht, ist es empfehlenswert, für den Betriebsrat zu kandidieren oder die Rolle des Datenschutzbeauftragten o.ä. zu übernehmen.
Hinweis: Durch eine Krankheit schützen Sie sich nicht vor einer Kündigung. Eine Kündigung kann auch während einer Krankheit ausgesprochen werden. Umgekehrt erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber Sie kündigt.

Was tun bei Kündigung in der Probezeit?

Wenn Sie in der Probezeit gekündigt werden, hat eine Verteidigung gegen die Kündigung nur wenig Aussicht auf Erfolg. Der Kündigungsschutz greift noch nicht, sodass die Anforderungen an die Kündigung sehr gering sind. Die Kündigung hat die folgenden Auswirkungen:

  • Arbeitslosengeld: Grundsätzlich erhalten Angestellte nach der Kündigung Arbeitslosengeld. Erforderlich ist dafür, dass Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Außerdem darf der gekündigte Mitarbeiter die Kündigung nicht verschuldet haben (z.B. aufgrund einer Pflichtverletzung, die er zu verschulden hat). 
  • Arbeitslos melden: Sobald Sie die Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich arbeitssuchend und arbeitslos melden.
  • Abfindung: Abfindungen werden bei Kündigungen in der Probezeit grundsätzlich nicht gezahlt. Hintergrund ist, dass die Kündigung meistens wirksam ist. Die Bereitschaft eine Abfindung zu bezahlen besteht eigentlich nur, wenn das Risiko besteht, dass die Kündigung unwirksam ist.

Wie erfolgt die Kündigung?

Eine Kündigung in der Probezeit ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber die folgenden formellen Voraussetzungen eingehalten hat:

  • Schriftlich: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass die Kündigung ausgedruckt und unterschrieben werden muss, um wirksam zu sein. Eine Kündigung per Telefon oder per E-Mail ist entsprechend nicht möglich.
  • Vollmacht: Sofern Angestellte die Kündigung von einem anderen Angestellten erhalten, kann die Kündigung zurückgewiesen werden, wenn keine Vollmacht vorgelegt wird.
  • Betriebsrat: Sofern ein Betriebsrat vorliegt, darf eine Kündigung erst nach Anhörung des Betriebsrates erfolgen. Der Betriebsrat hat das Recht der Kündigung zu widersprechen. Der Widerspruch verhindert allerdings nicht, dass die Kündigung wirksam wird.
  • Kein Grund: Es ist grundsätzlich kein Grund für die Kündigung erforderlich. Eine Kündigung ist nur ganz ausnahmsweise unwirksam, wenn die Kündigung etwa aus diskriminierenden Gründen erfolgt (z.B. eine Kündigung, weil jemand Ausländer ist).

Wann kann die Kündigung erfolgen?

Die Kündigung kann in der Probezeit jederzeit erfolgen. Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen. Wenn Sie also in der Probezeit gekündigt werden, müssen Sie noch zwei Wochen arbeiten und erhalten noch zwei Wochen Geld, anschließend endet der Arbeitsvertrag. Von diesem Grundsatz sind zwei Ausnahmen möglich:

  • Tarifvertrag: Tarifverträge können kürzere Kündigungsfristen vorsehen. So sieht beispielsweise der Tarifvertrag für Zeitarbeiter eine Kündigungsfrist in der Probezeit von teilweise nur ein bis zwei Tagen vor.
  • Einzelvertrag: Einzelvertraglich kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden. Eine kürzere Kündigungsfrist kann in einem Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden.

Ausnahmsweise kommt in der Probezeit auch eine fristlose Kündigung in Betracht. Bei einer fristlosen Kündigung wird der Arbeitsvertrag sofort beendet, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass es für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer nicht zumutbar ist, die Kündigungsfrist einzuhalten. Eine fristlose Kündigung kommt vorrangig bei einer sehr schwerwiegenden Pflichtverletzung in Betracht (z.B. bei einem Diebstahl von einem Kassierer).

Häufig gestellte Fragen

Welche Gründe gibt es, in der Probezeit gekündigt zu werden?
Die Gründe für eine Kündigung in der Probezeit sind insbesondere wirtschaftliche Verschlechterungen, Probleme bei der Zusammenarbeit und Veränderungen im Unternehmen.
Probezeit nicht bestanden, was nun?
Wenn Sie die Probezeit nicht überstanden haben, sollten Sie sich zeitnah arbeitslos melden und einen neuen Job suchen.
Besteht bei einer Kündigung in der Probezeit ein Anspruch auf eine Abfindung?
Bei einer Kündigung in der Probezeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Abfindung.
Was sind Anzeichen für eine Kündigung in der Probezeit?
Anzeichen für eine Kündigung in der Probezeit sind erhöhter Druck, häufige Personalgespräche, unzufriedene Chefs und wirtschaftliche Probleme des Arbeitgebers.
Was tun nach einer Kündigung in der Probezeit?
Bei einer Kündigung in der Probezeit sollten Sie sich arbeitslos melden und einen neuen Job suchen.

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