Abfindung bei einer Änderungskündigung - Alles, was Sie wissen müssen
- Bei einer Änderungskündigung bestehen gute Chancen auf eine Abfindung, wenn die Änderungskündigung abgelehnt wird.
- Änderungskündigungen sind häufig unzulässig, weil die Änderungskündigung nicht erforderlich ist.
- Wenn Sie eine Abfindung erhalten möchten, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren und Kündigungsschutzklage erheben.
Wann besteht bei einer Änderungskündigung ein Anspruch auf eine Abfindung?
Bei einer Änderungskündigung erhalten Arbeitnehmer eine Abfindung, wenn die Änderungskündigung unwirksam war und der Arbeitgeber eine Abfindung für die Aufhebung des Arbeitsvertrages anbietet. Bei einer Änderungskündigung bestehen gute Chancen auf eine Abfindung.
In den folgenden Fällen besteht bei einer Änderungskündigung ein Anspruch auf eine Abfindung:
- Vereinbarung: Bei einer Änderungskündigung besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vergleich schließen. In den meisten Fällen bieten Arbeitgeber die Abfindung an, wenn im Gegenzug der Arbeitsvertrag gekündigt wird. Eine Abfindung dafür, dass Angestellte die Änderung akzeptieren und der Arbeitsvertrag weiterläuft, kommt nicht so häufig vor. Die Abfindung erhalten Angestellte häufig, wenn sich im Rahmen eines Kündigungsprozesses abzeichnet, dass die Änderungskündigung unzulässig war.
- Gericht: Das Gericht kann eine Abfindung festlegen. Dafür muss die Änderungskündigung unwirksam und eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein. In einem solchen Fall löst das Gericht den Arbeitsvertrag auf und verpflichtet den Arbeitgeber dazu, eine Abfindung zu zahlen.
- Sozialplan: Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Der Sozialplan kann die Möglichkeit vorsehen, dass Arbeitsverhältnisse gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden. Es ist auch in solchen Fällen möglich, gegen die Kündigung vorzugehen und eine höhere Abfindung zu verhandeln.
- Bestimmung durch Arbeitgeber: Im Rahmen einer betriebsbedingten Änderungskündigung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten, wenn dieser nicht gegen die Kündigung vorgeht. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Abfindung, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung auf die Abfindung hinweist. Deshalb kann der Arbeitgeber steuern, ob er diese Abfindung anbieten möchte oder nicht.
Hinweis: In den meisten Fällen bietet der Arbeitgeber bei einer Kündigung keine Abfindung an. Zu einer Abfindung kommt es häufig erst, wenn gegen eine Kündigung durch einen Anwalt vorgegangen wird.
Wie hoch ist die Abfindung bei einer Änderungskündigung?
Die Abfindung beträgt grundsätzlich ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Diese Faustformel gilt jedoch nicht in jedem Fall. Wie hoch die Abfindung in Ihrem Fall ausfällt, ist von den jeweiligen Umständen abhängig. Folgende Aspekte beeinflussen die Höhe der Abfindung:
- Erfolgsaussichten: Besonders hohe Bedeutung für die Höhe der Abfindung haben die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage. Je höher die Erfolgsaussichten, desto höher die Abfindung.
- Gehalt: Die Abfindung wird in der Regel in Monatsgehältern bemessen. Entsprechend hat die Höhe des Gehaltes einen hohen Einfluss darauf, wie hoch die Abfindung ausfällt.
- Betriebszugehörigkeit: Die Betriebszugehörigkeit spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Dabei gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist die Abfindung.
- Verhandlungsgeschick: Auch das Verhandlungsgeschick spielt eine wichtige Rolle für die Höhe der Abfindung. Mit einer überzeugenden Argumentation und Erfahrung im Arbeitsrecht lässt sich die Abfindung häufig stark steigern.
Muss die Abfindung versteuert werden?
Die Abfindung muss versteuert werden. Um die steuerliche Belastung zu reduzieren, gibt es eine steuerliche Ausnahmeregelung, welche die Steuern auf die Abfindung leicht reduziert (sog. Fünftelregelung, § 34 EStG). Insgesamt unterliegt die Abfindung fast den gleichen steuerlichen Abzügen wie das normale Gehalt. Außerdem sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Sozialversicherung: Für die Abfindung fallen keine Kosten für die Sozialversicherungen an. Es müssen also keine Beiträge für die Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt werden.
- Arbeitslosengeld: Die Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld I nicht angerechnet. Allerdings kann eine Abfindung dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I vorübergehend ruht. Sofern wegen der Abfindung die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, kommt es zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld.
Wann ist eine Änderungskündigung zulässig?
Die Voraussetzungen für eine Änderungskündigung sind das Vorliegen eines Kündigungsgrundes sowie ein Überwiegen der Interessen des Arbeitgebers gegenüber den Interessen des Arbeitnehmers.
- Kündigungsgrund: Im ersten Schritt muss ein Kündigungsgrund vorliegen. Gründe für eine Kündigung können sich aus der Person, dem Verhalten oder dem Betrieb ergeben.
- Abwägung: In einem zweiten Schritt sind die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers abzuwägen. Die Interessen von Arbeitgebern überwiegen nur, wenn kein anderes Mittel als die Änderungskündigung zur Verfügung steht. Aufgrund dieser strengen Anforderungen scheitern viele Änderungskündigungen. Insbesondere scheitern viele Änderungskündigungen daran, dass mildere Mittel als die Änderungskündigung zur Verfügung stehen.
Beispiele für Kündigungsgründe für eine Änderungskündigung:
- Person: Ein personenbedingter Grund liegt etwa vor, wenn einem Lkw-Fahrer der Führerschein entzogen wird und die Möglichkeit besteht, weiterhin im Lager des Unternehmens zu arbeiten.
- Verhalten: Ein verhaltensbedingter Grund ist etwa ein schwerwiegender Streit mit einem anderen Mitarbeiter, den der zu kündigende Mitarbeiter verursacht hat. Besteht die Möglichkeit, den Mitarbeiter in einem anderen Unternehmensbereich ohne Störungen einzusetzen, kommt eine Änderungskündigung in Betracht. Bevor die Änderungskündigung ausgesprochen wird, muss eine Abmahnung erfolgen.
- Betrieb: Als betriebsbedingter Grund kommt insbesondere die Reduktion von Kosten in Betracht. Eine Reduktion des Gehaltes über eine Änderungskündigung ist nur zulässig, wenn dem Arbeitgeber die Insolvenz droht. Beispiele sind etwa auch eine Änderungskündigung, weil ein Werk geschlossen wird, allerdings in einem anderen Werk noch passende Stellen frei sind.
Die Anforderungen an eine Änderungskündigung sind etwas geringer als an eine vollständige Kündigung. Der Grund für die geringen Anforderungen ist, dass es erst einmal um die Änderung des Arbeitsvertrages geht und nicht um eine vollständige Kündigung. Wenn ein Angestellter die Änderungskündigung ablehnt, führt die dann erfolgende Kündigung nicht dazu, dass sich der Prüfungsmaßstab ändert.
Was ist eine Änderungskündigung?
Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag und bietet direkt an, das Arbeitsverhältnis zu anderen Bedingungen fortzusetzen. Arbeitgeber nutzen die Änderungskündigung in der Regel, um Arbeitsverträge zu ändern. Wenn Angestellte einer Änderung des Arbeitsvertrages nicht zustimmen, ist die Änderungskündigung für den Arbeitgeber die einzige Möglichkeit, den Arbeitsvertrag zu ändern. Wenn Angestellte die Änderungskündigung ablehnen, kommt es häufig dazu, dass Arbeitgeber dann den Arbeitsvertrag insgesamt kündigen.
Insgesamt setzt sich eine Änderungskündigung also aus zwei Bestandteilen zusammen:
- Kündigung: Zum einen wird der Arbeitsvertrag vollständig gekündigt. Es ist grundsätzlich nicht möglich, nur einzelne Teile eines Arbeitsvertrages zu kündigen. Deshalb erfolgt bei einer Änderungskündigung eine vollständige Kündigung des Arbeitsvertrages. Es muss also ein Kündigungsgrund vorliegen, der Betriebsrat angehört werden usw.
- Angebot: Zusätzlich enthält die Änderungskündigung das Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Konditionen fortzusetzen. Das Angebot muss in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Kündigung stehen.
