Arbeitsrecht
Fristlose Kündigung Arbeitslosengeld

Fristlose Kündigung: Wann besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
05.10.2025
7
 Min. Lesedauer
  • Auch bei einer fristlosen Kündigung haben Angestellte einen Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber kommt es zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld von 12 Wochen.
  • Kündigt der Angestellte fristlos, kommt es zu keiner Sperre beim Arbeitslosengeld.

Besteht bei einer fristlosen Kündigung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Bei einer fristlosen Kündigung besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings besteht bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber in den ersten 12 Wochen in der Regel eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Zu einer 12-wöchigen Sperre kommt es beim Arbeitslosengeld, wenn der Angestellte die Kündigung verursacht hat, § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Sowohl bei der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber als auch bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer droht deshalb eine Sperre beim Arbeitslosengeld:

  • Kündigung durch Arbeitgeber: Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber setzt eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Angestellten voraus. Eine fristlose Kündigung kommt etwa in Betracht, wenn ein Angestellter Waren aus dem Lager stiehlt. Bei einer entsprechenden, schwerwiegenden Pflichtverletzung hat der Angestellte die Kündigung selbst verursacht. Entsprechend kommt es bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld.
  • Kündigung durch Arbeitnehmer: Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag fristlos kündigt, erfolgt grundsätzlich keine Sperre beim Arbeitslosengeld. Zwar führt der Arbeitnehmer durch die eigene Kündigung ebenfalls die Kündigung herbei. Allerdings erfolgt keine Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn ein wichtiger Grund für das Verhalten vorliegt. Wenn beispielsweise der Arbeitgeber wiederholt das Gehalt nicht zahlt, liegt ein wichtiger Grund für das Verhalten des Angestellten vor.

In den folgenden Fällen liegt ein wichtiger Grund vor, sodass es zu keiner Sperre beim Arbeitslosengeld kommt:

  • Lohnrückstand: Wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum die Löhne nicht gezahlt hat, liegt eine erhebliche Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber vor. Es kann Angestellten nicht zugemutet werden, zu arbeiten, wenn Sie im Gegenzug kein Gehalt erhalten.
  • Mobbing: Wenn Angestellte nachhaltig gemobbt werden, können Sie den Arbeitsvertrag ohne Sperre beim Arbeitslosengeld kündigen. Dafür reicht es allerdings nicht aus, dass ein einmaliger Streit vorliegt. Erforderlich ist vielmehr ein nachhaltiges, sozial inadäquates Verhalten.
  • Angehörige: Erkrankt ein Familienmitglied oder ein Angehöriger schwer, sodass die Pflege des Angehörigen erforderlich ist, kann ein Arbeitsvertrag ohne Sperrzeit gekündigt werden.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht?

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn die folgenden Voraussetzungen bestehen:

  • Versichert: Angestellte erwerben einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Bei den 12 Monaten wird auch die Arbeit berücksichtigt, bei der die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde.
  • Arbeitslosigkeit: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht im Fall der Arbeitslosigkeit. Sie sind arbeitslos, wenn Sie keiner Tätigkeit nachgehen. Eine Tätigkeit von bis zu 15 Stunden in der Woche ist unschädlich, allerdings wird das Gehalt auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Studenten oder Auszubildende sind ebenfalls nicht arbeitslos.
  • Meldung: Sie müssen sich – wie beschrieben – bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet haben.

Außerdem darf der Angestellte – wie oben dargestellt – die Kündigung nicht verursacht haben. Hat der Angestellte die Kündigung verursacht, ist dies unschädlich, sofern ein wichtiger Grund für die Kündigung bzw. das Verhalten, welches zur Kündigung geführt hat, vorliegt. 

Welche Folgen hat die Sperre beim Arbeitslosengeld

Die Sperre beim Arbeitslosengeld hat zur Folge, dass Sie für die Zeit der Sperre kein Arbeitslosengeld I erhalten. Während dieser Zeit müssen Sie von Ihren Rücklagen leben. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, können Sie notfalls auch Bürgergeld beantragen. Allerdings wird auch das Bürgergeld gekürzt. Die Sperre vom Arbeitslosengeld I beträgt grundsätzlich 12 Wochen. Bei älteren Menschen kann die Sperre auch noch länger sein. Hintergrund ist, dass die Sperre 25 % der Bezugsdauer beträgt. Da ältere Angestellte Arbeitslosengeld 1 deutlich länger beziehen können, ist deshalb auch die Sperre deutlich länger. Folgende Aspekte sind bezüglich der Sperre beim Arbeitslosengeld I zu berücksichtigen:

  • Krankenversicherung: Trotz der Sperre sind Sie über die Agentur für Arbeit weiterhin krankenversichert. Die Sperre hat also keine Auswirkungen auf die Krankenversicherung.
  • Pflichten: Die Sperre beim Arbeitslosengeld I befreit Sie auch nicht von der Pflicht, sich um einen neuen Job zu bemühen. Sie müssen also trotzdem einen Job suchen oder sich weiterbilden.

Was müssen Sie machen, um Arbeitslosengeld I zu erhalten?

Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten möchten, müssen Sie sich arbeitslos und arbeitssuchend melden. 

  • Arbeitssuchend: Sie müssen sich grundsätzlich drei Monate, bevor Sie arbeitslos werden, arbeitssuchend melden. Wenn Sie selbst kündigen, liegt die Kündigungsfrist in der Regel nur bei vier Wochen. Entsprechend müssen Sie sich in einem solchen Fall, nachdem Sie die Kündigung erklärt haben, arbeitssuchend melden. Es reicht also aus, sich vier Wochen vor der Arbeitslosigkeit als arbeitssuchend zu melden.
  • Arbeitslos: Sobald das Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich arbeitslos melden. Es reicht aus, wenn die Meldung als arbeitslos innerhalb von 3 Tagen nach dem Ende des Arbeitsvertrages erfolgt.

Beiden Meldungen können online abgegeben werden. Dafür brauchen Sie einen Account bei der Agentur für Arbeit. Sie sollten ein paar Stunden für die Meldung einplanen. Insbesondere benötigen Sie Informationen über Ihr bisheriges Arbeitsleben, Ihre bisherigen Arbeitgeber usw. Der gesamte Prozess dauert entsprechend lange.

Wie hoch ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Kündigung?

Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 % des durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten 12 Monate. Bei der Berechnung des Gehaltes werden auch Provisionen, Umsatzbeteiligungen, Urlaubsgelder usw. berücksichtigt.

  • Steuern: Das Arbeitslosengeld I muss nicht versteuert werden.
  • Krankenkasse: Sie sind über die Agentur für Arbeit krankenversichert.
  • Höchstbetrag: Die höchste maximale Auszahlung beträgt circa 2.500 € im Monat. Das entspricht einem Bruttogehalt von circa 5.000 €. Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit zusätzliches Geld benötigen, müssen Sie auf Ihre Rücklagen zurückgreifen.
  • Kinder: Wenn Sie ein Kind haben, erhalten Sie 67 % ihres letzten Nettogehaltes, also ein bisschen mehr Geld. Außerdem erhalten Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld auch Kindergeld.

Dazu können Sie in sehr geringem Umfang während des Bezuges von Arbeitslosengeld arbeiten. In folgenden Fällen erfolgt keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld:

  • Minijob: Das Einkommen aus einem Minijob, der für mindestens 12 Monate innerhalb von 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit ausgeführt wurde, wird nicht angerechnet (vgl. § 155 Abs. 2 i. V. m. § 138 Abs. 3 SGB III).
  • 165 € im Monat: 165 € dürfen Bezieher des Arbeitslosengeld I im Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Auch darf maximal 15 Stunden in der Woche gearbeitet werden, vgl. § 138 Abs. 3 SGB III, sonst liegt keine Arbeitslosigkeit vor.

Was tun bei einer fristlosen Kündigung?

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren und schnell einen Anwalt kontaktieren. Insgesamt sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Schnell zum Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Falls bleibt, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten im Rahmen der Kündigung keine Dokumente unterschreiben. Teilweise versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben können. Solche Erklärungen sollten Sie nur nach Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben.
  • Arbeitslos melden: Sie müssen sich innerhalb von 3 Tagen nach der Kündigung arbeitslos melden. Passiert dies nicht, besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzt. Zusätzlich müssen Sie sich grundsätzlich 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit als arbeitssuchend melden. Die fristlose Kündigung erfolgt meistens überraschend, sodass es ausreicht, wenn Sie sich bei der Meldung als arbeitslos auch arbeitssuchend melden.
  • Nachfrage: Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die fristlose Kündigung von sich aus zu begründen. Allerdings muss der Arbeitgeber dem gekündigten Angestellten die Kündigung auf Nachfrage begründen. Entsprechend sollten Sie schnellstmöglich Ihren Arbeitgeber bitten, die Kündigung zu begründen. Die Begründung hilft dabei, zu beurteilen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Kündigung zu verteidigen.

Häufig gestellte Fragen

Hat man bei einer fristlosen Kündigung auf Arbeitslosengeld?
Bei einer fristlosen Kündigung haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es kommt allerdings grundsätzlich zu einer Sperre von 12 Wochen.
Wie kann man eine Sperre bei einer fristlosen Kündigung umgehen?
Eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu umgehen verhindern Sie am besten, indem Sie selbst die Kündigung nicht verursachen.
Bekommt man bei einer fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld?
Bei einer fristlosen Kündigung bekommen Sie nach einer Sperre von 12 Wochen Arbeitslosengeld.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld bei einer fristlosen Kündigung?
Das Arbeitslosengeld liegt bei 60 % des Nettogehaltes des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate.
Was passiert, wenn man fristlos gekündigt wird?
Wenn man fristlos gekündigt wird, endet der Arbeitsvertrag sofort. Sie erhalten sofort kein Gehalt mehr und müssen auch sofort nicht mehr arbeiten.

Mandanten

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