Arbeitsrecht
Kündigung aus wichtigem Grund

Kündigung aus wichtigem Grund - Alles, was Du wissen musst

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
25.09.2025
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kündigung aus wichtigem Grund ermöglicht es Vertragsparteien bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung der anderen Seite den Vertrag zu beenden.
  • Die Kündigung ist nur bei Dauerschuldverhältnissen vorgesehen (z.B. Mietvertrag, Darlehen, Arbeitsvertrag usw.).
  • Wenn beispielsweise ein Angestellter Geld aus der Kasse des Arbeitgebers klaut, liegt ein wichtiger Grund für die Kündigung vor.

Was ist die Kündigung aus wichtigem Grund?

Die Kündigung aus wichtigem Grund ermöglicht die sofortige Beendigung von Verträgen. Verträge, die einen längerfristigen Austausch von Leistungen zum Gegenstand haben (sog. Dauerschuldverhältnisse), können von einer Partei beendet werden, wenn ein wichtiger Grund die sofortige Beendigung rechtfertigt. Zu den Verträgen, bei denen eine Kündigung in Betracht kommt, gehören die folgenden Verträge:

  • Arbeitsvertrag: Arbeitsverträge sind auf den dauerhaften Austausch von Leistungen ausgerichtet. Der Angestellte arbeitet für den Arbeitgeber, welcher im Gegenzug das Gehalt erhält.
  • Mietvertrag: Bei Mietverträgen stellt der Vermieter ein Haus, eine Wohnung oder ein Büro zur Verfügung. Im Gegenzug zahlt der Mieter die Miete.
  • Kredit: Bei einem Kredit gewährt eine Bank ein Darlehen, wofür der Kreditnehmer im Gegenzug Zinsen bezahlt.

Beispiel: Ein Kassierer ist bei einem Supermarkt angestellt. Bei der Überprüfung der Videoaufnahmen stellt der Arbeitgeber fest, dass der Kassierer Geld aus der Kasse entwendet hat. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag aufgrund der schwerwiegenden Pflichtverletzung sofort, aus wichtigem Grund kündigen.

Die Kündigung aus wichtigem Grund hat die folgenden Eigenschaften:

  • Jederzeit: Die Kündigung aus wichtigem Grund kann jederzeit erfolgen. Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, kann die Kündigung erklärt werden, unabhängig davon, ob eine Kündigungsfrist vereinbart wurde oder nicht.
  • Fristlos: Bei der Kündigung aus wichtigem Grund muss grundsätzlich keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Stattdessen wird die Kündigung sofort wirksam und der Vertrag entsprechend sofort beendet.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund?

Zentrale Voraussetzung für die Kündigung aus wichtigem Grund, ist ein so gewichtiger Grund, dass es unzumutbar ist, den Vertrag weiter fortzuführen. Die folgenden Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommt:

  • Wichtiger Grund: Zentrale Voraussetzung der Kündigung aus wichtigem Grund ist der wichtige Grund. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen. Eine fristlose Kündigung kommt insbesondere in Betracht, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Wenn beispielsweise ein Haus von einem Unwetter zerstört wird, sodass der Mieter in dem Haus nicht mehr leben kann, kommt eine fristlose Kündigung des Mieters in Betracht. Aber auch bei schuldhaften Pflichtverletzungen kommt eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht. Ein wichtiger Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, liegt etwa vor, wenn ein Angestellter Waren seines Arbeitgebers klaut. Ein solcher Diebstahl zerstört das Vertrauensverhältnis vollständig, sodass der Arbeitsvertrag unmittelbar gekündigt werden kann. 
  • Keine milderen Mittel: Die Kündigung aus einem wichtigen Grund kommt nur in Betracht, wenn keine anderen Mittel in Betracht kommen, welche das Problem ebenfalls beseitigen, aber nicht zu einer Beendigung des Vertrages führen. Konkret bedeutet das insbesondere, dass grundsätzlich vor einer Kündigung eine Abmahnung erfolgen muss. Eine sofortige Kündigung kommt in Betracht, wenn die Abmahnung offensichtlich unzureichend ist. Wenn beispielsweise ein Angestellter aus der Kasse Geld klaut, wird das Vertrauensverhältnis auch nicht durch eine Abmahnung wiederhergestellt.
  • Frist: Die Kündigung kann nur innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, nachdem Kenntnis von dem Kündigungsgrund erlangt wurde. Die Frist beträgt mindestens zwei Wochen. Die genaue Höchstfrist hängt vom Einzelfall ab. Nach mehreren Monaten ist die Kündigungsfrist in der Regel abgelaufen.
  • Erklärung: Die Kündigung muss erklärt werden. Es handelt sich um eine Erklärung, die der anderen Vertragspartei zugehen muss.

In den folgenden Fällen kommt eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht:

  • Arbeitsvertrag: Wenn ein Angestellter eine Straftat im Rahmen seiner Tätigkeit begeht, kommt die fristlose Kündigung in Betracht. Wenn beispielsweise ein Lagermitarbeiter waren stiehlt, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag fristlos kündigen.
  • Mietvertrag: Wenn Mieter erhebliche Pflichtverletzungen begehen, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen. Beispiele sind die erhebliche Beschädigung der Wohnung durch den Mieter oder das Anbauen von Drogen in der Wohnung.
  • Darlehen: Wenn sich die Vermögensverhältnisse eines Darlehensnehmers erheblich verschlechtern oder der Darlehensnehmer mehrere Darlehensraten nicht bezahlt, kann der Darlehensgeber, also in der Regel die Bank, das Darlehen kündigen. 

Ist die Kündigung aus wichtigem Grund im Gesetz geregelt?

Die Kündigung aus wichtigem Grund ist an mehreren Stellen im BGB geregelt. 

  • § 314 BGB: Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund wird allgemein in § 314 BGB geregelt. § 314 BGB ist immer dann anwendbar, wenn kein anderes Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund einschlägig ist. 
  • § 490 BGB: § 490 BGB regelt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund beim Darlehensvertrag. Das Recht zur Kündigung besteht, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers verschlechtern.
  • § 543 BGB: Für den Mietvertrag ist das Recht zur Kündigung in § 543 BGB geregelt. Dazu werden auch die Fälle geregelt, in denen ein wichtiger Grund vorliegt. So darf der Mieter beispielsweise den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ihm die Möglichkeit, die Wohnung zu nutzen, entzogen wird.
  • § 626 BGB: Beim Dienstvertrag und beim Arbeitsvertrag ergibt sich das Recht zur Kündigung aus § 626 BGB. 

Dazu gibt es auch weitere Paragraphen, welche das Recht zur Kündigung regeln. Ziel der einzelnen Vorschriften ist, die Besonderheiten in dem jeweiligen Rechtsgebiet zu berücksichtigen. 

Welche Folgen hat eine Kündigung aus wichtigem Grund?

Die Hauptfolge einer Kündigung aus wichtigem Grund besteht darin, dass der Vertrag endet. Bei der fristlosen Kündigung muss – wie der Name schon verrät – keine Kündigungsfrist abgewartet werden. Zu berücksichtigen sind allerdings auch die folgenden Folgen: 

  • Schadensersatz: Sofern eine Pflichtverletzung vorliegt, besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen. Wenn beispielsweise ein Mieter eine Pflichtverletzung begeht, kann der Vermieter Schadensersatz für die entgangene Miete bis zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem der Mieter den Vertrag hätte kündigen können. Das Recht zur Kündigung und das Recht, Schadensersatz zu verlangen, schließen sich also nicht gegenseitig aus.
  • Minderung: Sofern ein Mangel für eine längere Zeit vorlag, kommt teilweise, z.B. beim Mietvertrag, die Minderung des Mietpreises in Betracht. Die Minderung kann grundsätzlich auch für die Vergangenheit erfolgen. Entsprechend haben Sie die Möglichkeit, auch die Miete für die Vergangenheit zu mindern.
  • Rückabwicklung: Die Kündigung hat zur Folge, dass der Vertrag endet. Die Rückabwicklung sieht bei Verträgen unterschiedlich aus, bei einem Mietvertrag muss etwa die Wohnung zurückgegeben werden oder bei einem Darlehensvertrag das Darlehen zurückgezahlt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Kündigungen aus wichtigem Grund?
Bei einer Kündigung aus einem wichtigen Grund ist eine sofortige Kündigung möglich. Es muss also keine Kündigungsfrist abgewartet werden.
Was ist ein wichtiger Grund für eine Kündigung?
Ein wichtiger Grund für eine Kündigung ist, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt oder ein Angestellter aus dem Warenlager des Arbeitgeber klaut.
Was ist ein wichtiger Grund für eine Kündigung im Mietrecht?
Ein wichtiger Grund für eine Kündigung im Mietrecht ist, dass der Mieter Straftaten in der Wohnung begeht (z.B. Drogen handelt).
Was bedeutet eine außerordentliche Kündigung?
Bei einer außerordentlichen Kündigung kann die Kündigung sofort erfolgen, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen.
Muss in der Kündigung der Grund für die Kündigung stehen?
In einer Kündigung muss der Grund für die Kündigung nicht angegeben werden. Bei einer fristlosen Kündigung muss der Grund nur auf Nachfrage angegeben werden.

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